Berechnung staatlicher Zuschüsse

Hallo zusammen,

Ich bin seit Kurzem Alleinerziehend. Mein Sohn ist bald 2 und geht seit 2 Monaten in die Krippe. Die Eingewöhnung läuft sehr langsam. Nach 2 Monaten sind wir noch immer bei 3,5 Stunden täglich. Im Dezember werde ich in meinen Job zurückkehren. Eigentlich war es geplant, dass ich dann 30 Stunden die Woche arbeite. Dann würde ich so viel verdienen, dass wir knapp über der Grenze fürs Wohngeld und Kinderzuschlag wären und ich müsste dann die Kita-Kosten (ca. 500 Euro) selbst stemmen. Und ich frage mich, wie der Kleine 7 Stunden lang in der Krippe bleiben soll, wenn er die 3,5 Stunden mit Mühe und Not schafft und viel weint.
Deshalb bin ich am Überlegen, ob ich nicht doch nur 20 Stunden die Woche arbeiten soll, zumindest bis der Kleine sich in der Krippe wohl fühlt. Ich frage mich aber, ob mir dann Zuschüsse zustehen und in welcher Höhe. Die ganzen Online-Rechner sind nicht gerade zuverlässig. Wo und von wem kann ich mir das verbindlich berechnen lassen?

LG

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Hallo

Erstmal ist der der Kindsvater in der Pflicht, für das Kind und dich zu zahlen. Für dich bis zim 3 Geburtstag.
Auch muss er sich, wenn leistungsfähig, an den Kigakosten beteiligten.

Die Ämter prüfen auch, was er zahlen muss.

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Das mag stimmen, aber die Ämter prüfen das nicht wirklich. Momentan bekomme ich für mich und meinen Sohn Bürgergeld, der Vater zahlt nur Mindestunterhalt. Das wurde vom Jobcenter so hingenommen, ohne Prüfung. Der Vater musste nichts vorlegen und auch keine Auskunft über seine Einkünfte erteilen.
Ausserdem wird der Vater demnächst aus DE in ein Nicht-EU-Land wegziehen. Dort werden die Behörden nicht an ihn rankommen. Ich bin also auf mich allein gestellt.

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"Das wurde vom Jobcenter so hingenommen, ohne Prüfung. Der Vater musste nichts vorlegen und auch keine Auskunft über seine Einkünfte erteilen"

Aha, Und das Jobcenter hat dich nicht aufgefordert Unterhaltsvorschuss zu beantragen?

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du machst das theater in der kita seit 2 monaten? dein kind spielt mit dir, also zieh die sache durch. bring es morgens hin und hol es 8-10h später wieder ab

für die betreuungskosten bist du zuständig. du hast die betreuung bestellt, dann zahl auch dafür. du kannst bei deiner gemeinde kostenübernahme beantragen, wenn du das nicht stemmen kannst.

weiterhin hat das jc selbstverständlich geprüft wie hoch das einkommen von kv ist. da er bereits den unterhalt zahlt den er muss ändert sich nichts für dich. alternativ kannst du unterhalt auch prüfen lassen beim jugendamt und eine beistandschaft eröffnen lassen.