Kann ich meinen Elternzeitantrag doch mit längerer Zeit abgeben als vorher angekündigt?

Hallo ihr Lieben,

ich bin aktuell in der 40. SSW und bereite mich nochmal auf meinen Elternzeitantrag vor.

Ich habe meinem Arbeitgeber bereits einen vorzeitigen Elternzeitantrag mit dem voraussichtlichem ET (07.10.2024) mit der Angabe von einem Jahr abgegeben.

Ich habe mich jetzt doch entschieden dass ich nicht nur 12 Monate sondern gern von Anfang an 18 Monate nehmen möchte.

Jetzt habe ich folgende Frage:

Kann ich meinen richtigen Elternzeitantrag nach der Geburt jetzt einfach mit der Angabe der gewünschten 18 Monate abgeben?
Sollte ich meiner Chefin meinen Änderungswunsch vorher noch mitteilen?
Oder muss ich etwas anderes beachten?

Vielen Dank im Voraus!

LG

Bearbeitet von Tiaoktober
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Liebe Tiaoktober,

das ist einer der Gründe, warum immer geraten wird, den Elternzeitantrag sogar erst in der Woche nach der Geburt abzugeben.

Kümdigungsschutz ist ja Quatsch, den hat man während der Ss eh.
Aber es kann eben immer was sein, dass man sich plötzlich umentscheidet.. auch während der Geburt können Dinge passieren, die eine längere Elternzeit sinnvoll erscheinen lassen.

Nun ist es so und du hast offenbar schon schriftlich festgehalten, dass du ein Jahr Elternzeit machen möchtest.
Da es da kein offizielles Formblatt gibt, hast du deine Elternzeit damit mitgeteilt. (Antrag ist sowieso falsch, da die Chefin ja nicht ablehnen kann).
Wie weit das vorläufig war, ist eine Absprache zwischen deiner Chefin und dir. Wenn du da etwas ändern möchtest, solltest du sie schnellstmöglich kontaktieren und auf ihre Kulanz hoffen. Gerade, wenn das Wort "vorläufig" gefallen ist, stehen die Chancen da sicher ganz gut.

Ein Recht auf Änderung hast du aber - falls du das bisher schon schriftlich gemacht hast - nicht.
Die Elternzeit ist nur mindestens(!) 7 Wochen vorher einzureichen. Theoretisch kann man das ab der 5.Ssw machen - aber wer will das schon...