Elterngeld Frage

Hallo,

Hier ein paar Eckdaten falls wichtig:
Wir (Paar, unverheiratet), 1. Kind, gemeinsame Wohnung, berufstätig.
Ich 30h/Woche, jetzt im BV, er 40h/Woche.
2 Jahre Elternzeit für mich geplant.

Zur Frage:

Berechnet sich das Elterngeld aus beiden Gehältern oder nur durch das Gehalt des Antragstellers?

Also ich nehme Elternzeit und stelle allein den Antrag?

Mein Partner möchte keine Elternzeit nehmen + ist der Hauptverdiener. So zumindest sein aktueller Wunsch.

Ich habe vom FA eine kleines Lexikon bezüglich Elterngeld und Zeit bekommen. Blicke da leider nicht durch und auch im Internet habe ich mir bereits Anträge angesehen, in denen zum Teil auch nach Daten des Partners gefragt wird, in anderen wiederum nicht. Hauptsächlich richte ich mich da nach Anträgen aus bekannten (staatlichen) Internetforen.

Lieben Dank vorab 🙈😊

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Für die Bemessungshöchstgrenze werden beide Gehälter genommen.
Für die Berechnung des Elterngeldes wird nur das Gehalt der Person als Grundlage genommen, die auch Elterngeld beziehen will.

Also um zu sehen, ob Ihr überhaupt berechtigt seid (zu versteuerndes Familieneinkommen unter 200.000€) werden eure beiden Gehälter genommen. Für das Elterngeld was dann später ausgezahlt wird nur dein Gehalt