Kann ich meinen Elternzeitantrag doch mit längerer Zeit abgeben als vorher angekündigt?

Hallo ihr Lieben,

ich bin aktuell in der 40. SSW und bereite mich nochmal auf meinen Elternzeitantrag vor.

Ich habe meinem Arbeitgeber bereits einen vorzeitigen Elternzeitantrag mit dem voraussichtlichem ET (07.10.2024) mit der Angabe von einem Jahr abgegeben.

Ich habe mich jetzt doch entschieden dass ich nicht nur 12 Monate sondern gern von Anfang an 18 Monate nehmen möchte.

Jetzt habe ich folgende Frage:

Kann ich meinen richtigen Elternzeitantrag nach der Geburt jetzt einfach mit der Angabe der gewünschten 18 Monate abgeben?
Sollte ich meiner Chefin meinen Änderungswunsch vorher noch mitteilen?
Oder muss ich etwas anderes beachten?

Vielen Dank im Voraus!

LG

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Natürlich solltest du vorher mit deiner Chefin darüber sprechen.

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Ja das aufjedenfall, damit sie besser planen können :)

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Klar! Warum solltest du nicht können?!

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Alles klar :)

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Diese Aussage ist natürlich falsch.

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Das ist kein „Antrag“ in diesem Sinne.
Du zeigst die Elternzeit lediglich an. Dein Arbeitgeber kann nicht sagen „Nö gestatten wir nicht“.
Ja du kannst also jetzt auch 18 Monate anzeigen. Ich würde aber vorher einfach deiner Chefin eine Mail schreiben dass du anders als bislang geplant doch 18 Monate nehmen wirst.
Um Erlaubnis musst du niemanden fragen

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Alles klar super danke für deine Antwort! :)
Dann werde ich das meiner Chefin in einer Mail nochmal vorher mitteilen.
LG

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Ganz falsch!

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Hi,
also ich schreib dir mal, wie es rechtlich geregelt wird. Die Elternzeit muss mindestens 7 Wochen vor Beginn schriftlich angemeldet werden. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die Elternzeit schriftlich zu bestätigen. Bei Müttern muss die Elternzeit also spätestens in der ersten Lebenswoche angemeldet werden.
Nun ist unklar, ob deine "Voranmeldung" als Elternzeitanmeldung zu verstehen ist, oder nicht. Ist die Elternzeit angemeldet, kann man sie nur mit Einverständnis des Arbeitgebers verändern. Wobei verlängern in der Regel unproblematischer ist, als verkürzen, da der AG eine Elternzeitvertretung anstellt und man ihren Vertrag natürlich einfach verlängern kann, aber nicht verkürzen.
Ich hoffe das hat dir geholfen :)
Lg!

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Genau so ist es.

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Nein, du hast deine Elternzeit bereits schriftlich mitgeteilt und das ist verbindlich!

Jede Änderung bedarf also der Zustimmung des AG und ist ein Antrag!

Sprich am besten schnellstens mit ihm.

Ich rate genau deshalb immer dazu, erst NACH der Geburt die Elternzeit anzumelden.

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Sie kann die Ez noch gar nicht angemeldet haben, da das Kind noch nicht da ist.

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Selbstverständlich. Siehe Erklärung weiter oben. Meine Aussage ist vollkommen korrekt.