Hallo zusammen,
ich bin zum einen Angestellt und zum anderen selbständig.
Ich möchte Basiselterngeld beantragen und nach einem Jahr wieder ins Angestelltenverhältnis zurück kehren. Mit meiner Selbständigkeit möchte ich aber gern nach 2-3 Monaten nach der Geburt wieder starten.
Kennt sich jemand mit diesen sogenannten Mischeinkünften aus? Ich habe gelesen, wenn man die Einkünfte der Selbständigkeit angibt, kriegt man das Basiselterngeld mit prozentualem Abzug der Einkünfte aus der Selbständigkeit.
Stimmt das?🤔
Berechnung Elterngeld Mischeinkünfte
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Hallo Anni,
grundsätzlich ist es so, dass du alle Verdienste, die während des Elterngeldbezugs zufließen, bei der EG-Stelle angeben musst. Beim BasisEG ist es wie du schon richtig schreibst so, dass dir deine Einkünfte voll abgezogen werden. Das macht wirtschaftlich keinen Sinn.
Du solltest dir überlegen, ob du EG+ beantragst. Bis etwa die Hälfte deiner Einkünfte vor der Geburt kannst du zuverdienen, ohne dass sie dir abgezogen werden.
Ich hoffe das hilft dir.
LG
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Vielen Dank für die ausführliche Antwort! :)