Schwanger kurz vor ende der Elternzeit

Hallo,

Ich habe eine Frage bezüglich Elterngeld.

Ich bin zur zeit noch in Elternzeit bis (Mutterschutz begann ende Dezember 2023) Februar 2025.

Wir Planen bereits das zweite Kind, ich mache mir aber viele Gedanken bezüglich des finanziellen, wie und was dann berechnet wird. Ich habe gelesen, dass die Monate in denen man Elterngeld bekommen hat, nicht mitgerechnet werden.

Wie ist es denn, wenn ich im Dezember oder Januar schwanger werde? Es heißt ja, dass die letzten 12 Monate vor dem Mutterschutz als Bemessungszeitraum genommen werden. Das bedeutet dann, wenn ich im Dezember 2024 oder Januar 2025 schwanger werde und Mutterschutz dann z.b August oder September 2025 wäre, und dann die letzten 12 Monate als Bemessungszeitraum, dass wären dann ja nur 6-7 Monate in denen ich gearbeitet und Lohn bekommen habe.. und die restlichen 5-6 Monate vom Bemessungszeitraum wären dann ja von der Elternzeit 😣 werden dann nur diese 6-7 Monate in denen ich gearbeitet habe als neues Elterngeld berechnet?

Dankeschön im Voraus für eure antworten 🙏🏼

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Du kannst nur die ersten 14 Monate (vorausgesetzt du hast Elterngeld+ bezogen) von Kind 1 ausklammern.

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Danke für deine Antwort aber das hat mich leider auch nicht schlauer gemacht 😅 ich habe soweit ich das verstanden habe bis Mitte Dezember Basis Elterngeld und von da bis mitte April ElterngeldPlus. Meine Überlegung war, die elternzeit auf mitte Februar zu verkürzen. Aber dann wäre ich ja trotzdem von Mitte Dezember bis mitte Februar im ElterngeldPlus.

LG

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Wie gesagt: Die ersten 14 Monate von Kind 1 kannst du ausklammern. Wenn von diesen Monaten noch etwas in den Bemessungszeitraum fällt, wird das mit dem Gehalt von vor Kind 1 genommen. Wenn du mehr als 14 Monate Elterngeld bekommen hast, dann hast du eine Mischung aus
1. Gehalt nach Elternzeit Kind 1
2. 0€ Monate
3. Gehalt vor Mutterschutz Kind 1
Vorausgesetzt natürlich, dass du direkt schwanger wirst.

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"werden dann nur diese 6-7 Monate in denen ich gearbeitet habe als neues Elterngeld berechnet?"

Ganz grob ja, und die anderen Monate von deinem Lohn.

Damit du das alte Elterngeld bekommst, gibt es im wesentlichen drei Möglichkeiten:

a) jetzt schwanger werden

b) Eine Zeitlang arbeiten, so dass wieder regulärer Anspruch besteht.

c) Ein entsprechendes Gehalt haben, so dass auch Minusmonate unschädlich sind.

Etwas weniger kannst du auch bekommen, da du ja noch den Geschwisterbonus bekommst.



Ansonsten solltest du dir halt auch klar machen, dass Elterngeld eine Lohnersatzleistung für fehlenden Arbeitslohn ist. Wenn du jetzt längere Zeit zuhause bist, ist das deine Entscheidung und entsprechend hast du auch keinen Anspruch auf diese Lohnersatzleistung

Bearbeitet von GalaRoyal