Muss man beim AG auch Mutterschaftsgeld beantragen?

Hallo, ich gehe bald in den Mutterschutz. Überall steht, dass man erst das Geld bei der Krankenkasse beantragt und diese sich dann mit dem AG in Verbindung setzt. Auf anderen Seiten steht, dass man erst den Antrag bei der Krankenkasse stellt und danach den Antrag beim Arbeitgeber? Meine Chefin meinte, ich muss es nur bei der Krankenkasse beantragen.

Was stimmt denn nun? Ich möchte ungern Geld verlieren. Man hat ja auf das selbe Gehalt Anspruch, 14 Wochen lang.

Wisst ihr da mehr?

Liebe Grüße.

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Nur bei der Krankenkasse ist schon korrekt. Diese setzt sich mit dem AG in Verbindung. Läuft alles automatisch.

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Also ich meine ich habe 2 Bescheinigungen über den Entbindingstermin bekommen (das ist eine andere als die bei der Schwangerschaftsfeststellung), einmal für den AG und einmal für die KK und beides abgegeben. Aber nur bei der KK stellt man den Antrag, zumindest wenn man ganz normal Sozialversicherungspflichtig angestellt und gesetzlich krankenversichert ist.

Bearbeitet von Yosan
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Achso ok. Also bekommt der AG dann noch ein Schriftstück beim nächsten Termin sozusagen. Gut OK, lieben Dank.