Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir bei den 2 Fragen helfen.
1.
Kriege ich noch für diesen Monat anteilig Mutterschaftsgeld Ende des Monat ausgezahlt? Mein Mutterschutz ging vom 30.07 bis 08.11.
Also in meinem Fall vom 01.11 bis 08.11 ?
2.
Hat man trotzdem Anrecht auf Elterngeld, wenn nach dem 3. Lebensmonat noch im Nachhinein ein Fehler im Antrag vorliegt und man es erneut abschicken muss oder zählt der Tag ab Eingang des Antrages ?
Mutterschaftsgeld und Elterngeld?
1) Wenn dein AG es nicht schon im Oktober gezahlt hat, ja
2) du hast rückwirkend Anspruch - maximal 3 Monate rückwirkend. Deswegen muss man ihn innerhalb der ersten drei Monate stellen, was du ja scheinbar getan hast.
1. Ich habe Gehalt bekommen aber auf der Abrechnung steht oben nur der Monat Oktober? Allerdings weiß ich auch nicht, wie er das berechnet hat, ob da November schon dabei ist oder nicht, weil mein Mutterschutz ja bis zum 08.11 ging.
War es denn entsprechend deines oktobergehaltes oder höher?
Die meisten zahlen es nicht in einem. Bei meinem AG würdest du jetzt Ende November noch was bekommen.
Zu 1.
Ja bekommst du.
Zu 2.
Wenn Du im Antrag einen Fehler hattest und die EG-Stelle noch Unterlagen fordert oder du schriftlich ergänzt zählt der Eingang des Antrags. Wenn du einen komplett neuen schickst könnte diese zählen.
Aber da du Mutterschaftsgeld bekommst kann man sagen, dass du den Antrag auch erst drei Monate nach Ende des Mutterschutzes hättest stellen können und trotzdem keine Probleme gehabt hättest, da ja volles EG erst ab dem 3. LM gezahlt wird.)bei acht Wochen Mutterschutz)