Hallo.
Kann mir jemand Auskunft geben, wie sich folgender Sachverhalt verhält:
Person hat jahrzehntelang in großer Firma gearbeitet, welche nun schließt.
Person erhält großzügige Abfindung und meldet sich zeitgleich arbeitslos, um ALG1 zu beziehen.
Neuer Job wird vorerst (1 Jahr lang) nicht aufgenommen, da die Steuerlast wegen der Abfindung ansonsten sehr hoch wäre.
Inwieweit wird die Abfindung dabei mit eingerechnet? Erhält die Person das volle ALG1, obwohl sie dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht? Und zahlt nebenher kaum Steuern auf die Abfindung? Kann das sein? In unserem näheren Umfeld sind viele Personen von der Schließung betroffen und teilweise hat jeder von ihnen andere Auskünfte von Arge-Mitarbeitern und Steuerberatern erhalten....
Vielleicht ist ja jemand hier, der tatsächlich Ahnung davon hat.
Danke.
Abfindung und ALG1 - Experten hier?
Wieso soll denn die Person dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen? Ich verstehe nicht, wieso die Person dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen soll.
Wenn er sich arbeitslos meldet, bekommt er ganz normal Arbeitslosengeld. Wie oft derjenige dann Bewerbungen nachweisen muss, kommt auf den Sachbearbeiter bei der Agentur für Arbeit an. Manche Arbeitslose müssen kaum Bewerbungen nachweisen, manche eben schon, ansonsten wird ihnen gekürzt.
Und wenn derjenige gegenüber der Agentur für Arbeit nicht offen sagt "ne, ich will ein Jahr lang nicht arbeiten", dann bekommt er sein ALG. Wenn derjenige das der Agentur für Arbeit offen sagt, dass er gar nicht arbeiten will, bekommt er keins. Aber wer ist schon so drauf, dass er zur Agentur geht und sagt "ich will überhaupt nicht arbeiten"
Es gibt bei sehr hohen Abfindungen irgend ne Sonderregelung, dass da die Steuer nicht ganz so hart zuschlägt. Also wenn die Abfindung höher ist als die Hälfte des Jahresbruttos oder irgendwie so ähnlich, dann wird nur ein Teil davon als steuerprogressiv angerechnet...
Eben um genau solche Härtefälle abzufedern.
Details hab ich nicht mehr im Kopf. Hab mich damals für Schwiegermutti drum gekümmert...
Auf jeden Fall kann es sich durchaus trotzdem lohnen zu arbeiten. Such dir am besten selbst auch einen Steuerberater.
Und was das ALG I angeht... Da kommt es sehr auf den Sachbearbeiter der Agentur für Arbeit an. Schwiegermutti hatte da echt Dummglück und hat einen erwischt, der es echt gut mit ihr gemeint hat. Der hat ihr echt alle nur erdenklichen Tipps gegeben, wie sie möglichst lange ALG I kriegt. Und der hat das auch geschluckt, dass sie alle Jobs als unzumutbar abgeschmettert hat. Aber gut, nach 43 Jahren Akkord wenige Jahre vor der Rente entlassen zu werden war auch hart...
Du meinst die 5tel-Regelung.
Jupp, danke, das wars, genau 😊
Da Du eine prinzipielle Frage stellst, sind auch nur prinzipielle Antworten möglich. Wie sich das Ganze im konkreten Fall verhält, ist aber von den konkreten, persönlichen Umständen abhängig.
Prinzipiell musst Du, um ALG1 zu beziehen, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das ist eine Grundvoraussetzung. Wie energisch das Arbeitsamt jemand mit Jobangeboten bombardiert und die Eigenbemühungen kontrolliert, ist aber natürlich von den Vermittlungschancen abhängig. Das kann bei der 60jährigen Teamsekretärin anders aussehen als beim 30jährigen Ingenieur.
Abfindungen werden steuerrechtlich nach dem Zuflussprinzip behandelt, bedeutet die Besteuerung wird in dem Jahr fällig, in dem sie ausgezahlt werden. Wird die Abfindung z.B. im Dezember 2024 ausgezahlt, nützt es wenig, ab Januar 2025 ALG1 zu beziehen, da die Abfindung im Steuerjahr 2024 versteuert werden muss.
Um die Steuerlast zu mindern, sollte man prüfen ob die Fünftelregelung angewendet werden kann. Damit wird die Abfindung auf 5 Jahre aufgeteilt und mindert damit den Einkommenspeak, der einen u.U. in eine wesentlich höhere Steuerstufe schiebt.
Grüsse
BiDi
Beim Steuerberater waren diese Leute natürlich alle bereits.
Den meisten würde gesagt, dass es am vorteilhaftesten wäre, das kommende Jahr zu Hause zu bleiben, OHNE Bezüge wie ALG1, sich selber versichern und quasi von dem Geld zu leben, das ansonsten das Finanzamt schluckt, sobald man innerhalb des Jahres arbeiten geht.
Das wundert jetzt natürlich all die, die diese Aussage erhalten haben, da Kollege xy die Info vom Amt bekommen hat, er soll sich ganz normal arbeitssuchend melden und ALG 1 beziehen. Er bekäme den vollen Satz, ist versichert und braucht die Abfindung nicht anzufassen. Nich dazu darf er jobangebote ablehnen, die niedriger als sein alg sind.
Nachdem er super verdient hat, darf er da natürlich vieles ablehnen. Zumindest über diese 3 Monate hinweg. Vom Alter her werden sich die Firmen auch nicht um ihn reißen, so hat er sicher lange Zeit seine "ruhe"
Wie ich schon schrieb: Das ist extrem davon abhängig wann die Abfindung kommt. Wird sie mit dem Dezembergehalt ausgezahlt, ist jedwede Art von Steuerersparnis eh gegessen. Kommt sie irgendwann Anfang 2025 und bezieht man in 2025 überhaupt keine anderen Einkünfte, wird der Arbeitnehmerfreibetrag voll auf die Abfindung angewendet und ihre Besteuerung ist demnach geringer.
Nur hast Du natürlich auch dementsprechend weniger Geld in der Tasche, weil Du die Abfindung für Deinen Lebensunterhalt verbraten musst. Für mich wäre da nicht die Frage, wieviel Steuern ich spare, sondern in erster Linie, ob ich die Abfindung anlegen / investieren oder ein Jahr Pause machen möchte.
Zu Kollege xy: Der wird am meisten Steuern zahlen, weil ALG1 dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Sprich, neben der zu versteuernden Abfindung wird auch noch das ALG1 seinen Steuersatz nach oben treiben. Er sollte unbedingt Rücklagen für die zu erwartende Steuernachzahlung bilden.
Grüsse
BiDi