Anspruch auf Sonderzahlung im BV?

Hallo,

Bei uns im Unternehmen gibt es kein vertraglich geregeltes Weihnachtsgeld, aber es gibt eine freiwillige Sonderzahlung, wenn die Filiale ihre Vorgaben erfüllt.

Ich befinde mich im BV, die Sonderzahlung wurde an alle Kollegen ausgeschüttet, nur ich habe sie nicht erhalten. Der Chef sagt, weil es eine freiwillige Sonderzahlung ist, könnte er selbst entscheiden, ob er mich wegen des BVs von der Auszahlung ausschließt, ist das rechtens so? Ich finde leider nur Artikel die sagen, dass man mich beim Weihnachtsgeld nicht benachteiligen darf, aber das hilft mir nicht wirklich weiter, es ist ja keine vertraglich vereinbarte Sonderzahlung.

Ich bin seit Oktober im BV, ich hab bis dahin genau so zum erreichen der Vorgaben beigetragen wie andere Kollegen und finde es tatsächlich frech, dass ich da jetzt ausgeschlossen werde.

Leider habe ich keine Rechtschutzversicherung, das wäre jetzt natürlich hilfreich gewesen.

Viele Grüße

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Ja, so lange Sonderzahlung nicht in deinem Arbeitsvertrag fest geschrieben sind, sind die freiwillig und du kannst nichts machen. Finde es ehrlich gesagt aber auch fair, weil Sonderzahlung nur für die sind die gearbeitet haben.

Ist bei uns genauso geregelt, habe sogar (ohne BV), weil ich 6 Wochen krank war keine bekommen:)

Ärger dich nicht

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Na ja, die Vorgabe die erreicht werden muss ist ein bestimmter Jahresumsatz der Filiale. Ich war 2 von 12 Monaten im BV, ich denke schon, dass ich genau so zum Erfolg beigetragen habe wie andere Kollegen 🤔 gerade deswegen finde ich es eben nicht fair!

Bearbeitet von WhenNovemberEnds
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Wie gesagt, wenn es nicht fest im Vertrag steht, kannst du nichts machen.
Da wird die eine Klage nichts bringen, nur wenn es festgeschrieben ist und Teil deines Jahresgehalts....

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Im Endeffekt wird dir ja so oder so nichts anderes übrig bleiben als es dir einzuklagen. Ist die Frage wie hoch diese Sonderzahlung ist und ob es sich lohnt

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Es geht um ca. 500€ Brutto, wenn ich im Recht bin, entstehen mir grundsätzlich ja keine Kosten, solange ich keinen Anwalt beauftrage, sondern direkt selbst Lohnklage einreiche - das geht bei so kleinen Summen ja problemlos. Aber dafür wüsste ich einfach gerne sicherer, ob ich tatsächlich im Recht bin und diese Info zu finden ist offenbar schwieriger als gedacht

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Wahrscheinlich bist du im Recht. Trotzdem kostet es dich einen Rechtsstreit vor Gericht. Das würde ich mir wahrscheinlich nicht ( ohne Rechtsschutzversicherung) wegen 300 € die du dann rausbekommst antun.
Aber grundsätzlich würde ich sagen ja, du wirst benachteiligt.

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Ja, die Sonderzahlung steht auch dir zu.

Du darfst im BV nicht benachteiligt werden und alle anderen haben sie bekommen.

Darauf würde ich erst einmal den Chef schriftlich hinweisen und einfordern.

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Nein, einfach nein.

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Doch einfach doch. Wenn das ganze vor Gericht geht muss der AG ja begründen warum die TE keins bekommen hat. Sie beschreibt dass man eins bekommt, wenn das finanzielle Jahresziel erreicht wurde.
Das lässt sich durch ein Gericht ja schnell prüfen dass wirklich alle aus der Firma diese Sonderzahlung bekommen haben. Da sieht man die Benachteiligung nur aufgrund der Schwangerschaft ja sehr klar und Richter sind da meist auf der Seite der Arbeitnehmer. Der Richter müsste nur jemanden von der Buchhaltung in den Zeugenstand rufen, der würde ja dann Aussagen an was die Sonderzahlung gekoppelt ist

Bearbeitet von Samara
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Soweit ich weiß, muss man es entweder allen auszahlen oder keinem. Du darfst im Beschäftigungsverbot nicht benachteiligt werden, aber auch unabhängig davon darf man dich nicht einfach ausschließen.