Grenzgänger Schweiz Finanzielle Absicherung

Liebe Urbia-Gemeinschaft

Ich lebe ich Deutschland und arbeite in der Schweiz.
Mein Partner lebt und arbeitet in Deutschland.

Steht mir nach der Schweizer Elternzeit von 14 Wochen das deutsche Elterngeld zu?
Ich gehe davon aus das ich in den ersten 14 Wochen 80% meines Schweizer Lohnes erhalte, ist das korrekt?

Mein Plan ist nach der Geburt 1 Jahr zu Hause zu bleiben und ich frage mich ob ich mir das leisten kann.

Vielen Dank für eure Hilfe

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Ich bin mir nicht sicher, aber verhält es sich nicht so: da wo man Steuern zahlt, gilt das Recht?

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Ich lebe ja in Deutschland, also zahle ich hier Steuern und mache auch eine Steuererklärung. In der Schweiz zahle ich nur die Quellsteuern

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kommt auf deinen Arbeitgeber an, imNomalfall erhälst du Mutterschutzgeld 6 wochen vor und 8 Wochen danach, dann bist du raus. du hast Anspruch auf 300€, du musst aber deinen Arbietsvertrag kündigen, denn elternzeit gibt es nicht, wio bist du krankenversichert? die musst du selbst zahlen,da das übr den Ag läuft, du hast aber keinen

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Ich wohne ja nicht in der Schweiz.

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Soweit ich weiß, gibt es seit mind. 15 Jahren eine Art Abkommen, sollte also eigentlich klappen. In der Thematik kenne ich mich nicht so gut aus, vielleicht gibt es auch Ausnahmen. Google mal „Grenzgänger Elterngeld“.

Bearbeitet von arsekil
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Danke

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hei ich habe das im
Internet gefunden:

Der Mutterschaftsurlaub dauert 98 Tage oder 14 Wochen .Die Mutterschaftsentschädigung beträgt 80% des Verdienstes, höchstens jedoch CHF 220 pro Tag. Kantonale Bestimmungen, Personalreglemente und Gesamtarbeitsverträge können grössere Regelungen vorsehen.

Ein Elternteil arbeitet als Grenzgänger in der Schweiz, das andere Elternteil arbeitet sozialversicherungspflichtig in Deutschland. Der Wohnsitz bleibt in Deutschland.
In diesem Fall besteht Anspruch auf Elterngeld in Deutschland.

Du möchtest ein Jahr zuhause bleiben. ist dein AG damit einverstanden? in der Schweiz ist der AG nicht dazu verpflichtet deine Stelle ein Jahr frei zu halten oder dich wieder zurück zu nehmen.

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Vielen Dank.
Ja, mein Arbeitgeber ist damit einverstanden. Falls er es sich in der Elternzeitzeit anders überlegen würde, wäre es nicht so dramatisch, da ich in einem Bereich arbeite, wo theoretisch immer gesucht wird.

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Das ist natürlich super hast du da so einen verständnissvollen AG 👍