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Hallo

Wenn man bei Vollzeit Mittag heimgeht, weil man krank ist und man dann am nächsten Tag zum Arzt geht und dieser ne AU ausstellt, braucht man dann für den Tag, wo man früher heim ist, auch ne AU?

LG und Danke

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Bei uns würde dieser Tag als anwesend gelten. Ist aber sicherlich unterschiedlich von Firma zu Firma

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Guten Morgen.

Kommt vielleicht drauf an, ob du Lohn- oder Gehaltsempfänger bist.
Bei uns wäre ein Krankenschein auch für den Vortag super, aber nicht zwingend nötig. Wir haben hier aber ausschließlich Gehaltsempfänger. Eine Erstattung über die U1 kommt für den Vortag eh nicht in Frage, weil ja noch gearbeitet wurde, deswegen reicht bei uns die Mitteilung "Bin krank. Ich geh zum Arzt." und dann der Krankenschein ab dem nächsten Tag.

Gute Besserung, falls es dich betrifft.

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Wie schon geschrieben, wird das unterschiedlich gehandhabt. Bei uns ist es so, dass entweder rückwirkend krankgeschrieben wird, dann wird die Arbeitszeit an dem Tag, an welchem man früher nach Hause ging, auf die Sollzeit aufgefüllt, oder bei Krankschreibung erst ab dem nächsten Tag müssen Überstunden für das frühere Gehen genommen werden.

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Bei uns müsste die AU auch für den fehlenden Mittag vorgelegt werden. Da meine Hausärztin nicht rückwirkend krankschreibt, wäre ich also direkt mittags zur Ärztin.

Was ist denn bei euch im Betrieb festgelegt? Braucht ihr ab dem 1. Tag eine AU? Dann müsstest du wahrscheinlich auch eine für den Mittag bringen.

Bearbeitet von Tinu90
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Der Tag zählt als gearbeitet und das kann auch nicht von Firma zu Firma unterschiedlich sein.

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Wie verhält es sich denn dann mit den Stunden, die man zu wenig gearbeitet hat? Die gehen einem dann ja verloren, obwohl man krank war?

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Nein, man erhält ganz normal die Stunden für den ganzen Tag. Einzig im Nachtdienst oder an Feiertagen erhält man dann für die Stunden, die man dann krank war, keine Zuschläge mehr.

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Nein.

Bei uns gibt es eine extra Meldung "untertägig krank". Der Tag wird mit den vollen Stunden abgerechnet.

AU wird erst ab dem 4. Tag benötigt (ohne den halben Tag)

Rückwirkende AU werden nicht anerkannt und ich kenne auch keinen Arzt, der welche ausstellt.

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"AU wird erst ab dem 4. Tag benötigt (ohne den halben Tag)"

Also das ist die rechtliche Grundregelung, wenn nichts anderes vereinbart wurde. Von der kann aber abgewichen werden, wenn im Arbeitsvertrag etwas anderes (z.B. AU ab dem 1.Tag) festgehalten wurde.

Bearbeitet von Tinu90