Hallöchen
Ich habe eine Frage zur Höhe des Elterngeldes beim 2. Kind bei einer Selbstständigkeit/Kleingewerbe/.... Bitte nur Antworten/Erfahrungen von Personen, auf die eine solche Situation zutrifft - bitte keine Spekulationen.
Ich bin aktuell in Elternzeit mit dem ersten Kind. Das zweite Kind soll, wenn es denn so kommt wie man es sich ungefähr vorstellt, so auf die Welt kommen, dass ich davor nicht besonders lang gearbeitet haben werde. Also wahrscheinlich nur ca. 8 Monate, und das in Teilzeit. Da ich ja vorher jetzt in Elternzeit bin, wird das Elterngeld entsprechend mager...
So.
Jetzt habe ich von einer Bekannten gehört, dass man beim 2. Kind nochmal das gleiche Elterngeld wie beim 1. Kind bekommen kann, WENN man in der 1. Elternzeit eine Selbstständigkeit anmeldet (und diese natürlich auch betreibt, kein "Scheingeschäft"!). Denn dann gilt fürs 2. Mal Elterngeld nicht das Einkommen aus den letzten 12 Kalendermonaten, wie üblich, SONDERN das Einkommen aus dem letzten Jahr, in dem man voll/=das ganze Jahr gearbeitet hat - was bei mir das Jahr vor meiner 1. Elternzeit wäre. Ich hoffe, soweit ist noch alles klar.
Also, diese Regelung gibt es auf jeden Fall, das ist nicht die Frage.
Die Frage ist, ob jemand damit Erfahrung hat - und falls ja, welche Art von Selbstständigkeit ihr habt. Reicht z.B. ein Kleingewerbe? Denn es gibt ja so viele verschiedene Arten von "Selbstständigkeit" - Kleinstgewerbe, Kleingewerbe, selbstständig, freiberuflich, ... Und ich kann mir nicht vorstellen, dass auf alle Arten diese besondere Elterngeldregel zutrifft...
Erfahrungen? Hilfe?
Vielen Dank euch schon mal!
Elterngeld - Selbstständigkeit oder Kleingewerbe - Erfahrungen?
Die Regel ist so nicht ganz richtig.
Ja, es gelten die 12 Monate vom letzten Kalenderjahr, aber damit es die Monate von vor der Schwangerschaft Kind 1 sind, müssen in dem Jahre Lohnersatzleistungen genutzt worden sein. Allein Elternzeit/Nicht arbeiten reicht da nicht aus.
Es ist egal welches Gewerbe betrieben wird. Es sollte eben nur wirklich mit allem drum und dran betrieben werden. Ob sich das am Ende für dich lohnt, musst du durchrechnen, denn so ein Gewerbe kostet ja auch Geld und bis es wirklich Geld bringt, dauert es oft.
Hey,
danke dir für die Antwort!
Ja, das stimmt natürlich, das habe ich vergessen nch dazu zu schreiben.
Also geht freiberuflich auch? Weil da hätte man ja z.B. keine Gewerbeanmeldung, keine Gewerbesteuer....
du musst eine Steuerabrechnung vorlegen , das ist die Grundlage,und die wird immer 1 Jahr später gerechnet, weil du jetzt 24 abgeben würdest
Wie schon geschrieben wurde: grundsätzlich hast du Recht und es gilt bei Selbstständigkeit das letzte volle Kalenderjahr als Bemessungszeitraum, ausgeklammert werden können Jahre, in denen für ein Kind unter 14 Monaten Elterngeld bezogen wurde.
Das ist tatsächlich oft das Jahr vor der Geburt, aber nicht immer. Schau noch mal, ob das wirklich bei dir hinhaut.
Ansonsten ist egal, ob freiberuflich/Selbstständig etc. Kleingewerbe und all die anderen Bezeichnungen sind nur für die Steuer relevant. Für die Änderung des Bemessungszeitraumes des Elterngeldes ist nur wichtig, dass das Geld eben nicht von einem Arbeitgeber kam sondern tatsächlich selbstständig erwirtschaftet wurde.
Es muss auch nicht unbedingt etwas kosten, wie über mir geschrieben.
Je nach Qualifikation kannst du z.B. Nachhilfe geben oder es gibt Einrichtungen, die auf Honorbasis jemanden suchen für Kinderbetreuung, Messehostessen und vieles mehr.
So etwas zählt und du musst nichts selbst aufbauen oder irgendwo investieren.
Danke für deine Antwort!
Deine Erklärung kann ich richtig gut nachvollziehen, vielen Dank Eigentlich ganz logisch und einfach, so wie du es beschreibst...
Ich kann z.B. mehrere Instrumente spielen und bin Lehrerin, also könnte ich mir vorstellen, Nachhilfe zu geben oder, noch lieber, Instrumentalunterricht zu geben... Trau ich mir zu und würde mir mega Spaß machen. Und dann hat der Kopf mal wieder bissl was zu tun...
Freut mich, dass ich dir weiterhelfen konnte. Das mit dem Musikunterricht klingt nach einem super Plan, ich wünsche dir alles Gute! :)
Als zusätzlicher Tip, falls du es nicht sowieso schon getan hast, informiere dich noch über:
- Zustimmung des Arbeitgebers zum Nebenverdienst
- Versteuerung des Nebeneinkommens
- Evtl. Krankenversicherung