Hallo, gibt es hier jemanden, der diesen Antrag gestellt hat?
Wie sie sind Erfahrungen dabei?
Wann sollte man diesen Antrag frühstens stellen -> vor oder nach der Geburt?
Ich freue mich über alles wissenswerte
Antrag Feststellung von Kindererziehungszeiten (V0800)
Ich habe ihn gestellt, als das Kind drei Jahre alt war. Denn drei Jahre bekommt man ja anerkannt, aber eben nicht im Voraus. Hat dann problemlos geklappt.
Nach dem dritten Geburtstag, sonst musst du für den Rest ja einen neuen Antrag einreichen.
Da bei mir die Scheidung von meinem Ex nach der Geburt noch nicht durch war und wir zu der Zeit gerade die Papierschlacht wegen des Versorgungsausgleich hatten, bin ich von der Rentenkasse dazu aufgefordert worden diesen Antrag auszufüllen. Die Unterlagen und die Abgabefrist die ich bekommen hatte, waren so ungefähr während des Mutterschutzes nach der Geburt. Die Abgabefrist lag aber nur am Verfahren wegen des Versorgungsausgleichs.
Vor der Geburt ist das schwierig auszufüllen, da du die genauen Daten nicht kennst. Ich würde auch davon abraten das direkt nach der Geburt zu tun, da hat man wichtigere Dinge zu tun. Auch kann sich das ja alles noch ändern (Plötzlich mehr Elternzeit, weil kein Kita-Platz etc) und wenn auch noch mehr als ein Kind geplant ist, braucht man das auch bei jedem Kind einzeln ausfüllen, sondern kann das danach gesammelt ausfüllen.
Da ich jetzt mal davon ausgehe, dass du noch viele Jahre bis zur Rente hast, eilt das nicht.
Bin dabei, gerade den Antrag zu stellen. Die Kinder sind aber schon deutlich älter.
Ich habe diesen auch nach dem 2 ten Kind gestellt, wobei das 2 Kind noch keine 3 war.
Es gab dann im Vorfeld schon mal einen vorläufigen Vermerk. Dieser ist nach dem das Kind 3 wurde quasi aktiviert worden. So dass ich die 3 Jahre für jedes Kind vermerkt hatte.
Majonjon
Achtung: wenn ihr deinem Mann Zeiten davon übertragen wollt, müsst ihr das machen, bevor er die Zeiten nimmt oder der Zeitraum abgelaufen ist. Im Nachhinein ist eine Übertragung auf deinen Mann nicht mehr möglich.
Für dich selbst ist es egal. Du kannst den Antrag irgendwann vor Renteneintritt stellen. Sinn macht es auf jeden Fall nicht erst kurz vor Rentenbeginn, weil du dann die Daten noch besser parat hast.
>> Achtung: wenn ihr deinem Mann Zeiten davon übertragen wollt, müsst ihr das machen, bevor er die Zeiten nimmt oder der Zeitraum abgelaufen ist. <<
Wirklich? Als ich Witwenrente beantragte (die Kinder waren da schon 18 und 19 Jahre alt), musste ich V0800 ausfüllen und konnte aussuchen, ob die Kindererziehungszeiten bei mir oder meinem verstorbenen Mann eingetragen werden. Ich würde also behaupten, über die Kindererziehungszeiten muss spätestens vor dem ersten Rentenantrag entschieden werden.
Grüsse
BiDi
Für die drei Jahre in jedem Fall. Bei den 10 Jahren bin ich mir nicht sicher. Ich meine mich zu erinnern, dass das zwei verschiedene Anträge sind.
Für die drei Jahre bekommt man kurz nach der Geburt einen Hinweiszettel zugesandt, nur liest den kaum einer. Ich habe es auch erst später gesehen, aber da steht das drin.