Beteiligung an den Heimunterbringungskosten der Eltern

Hallo zusammen in die Runde!

Ich hätte eine Frage zu der ich im Forum keine erschöpfende Information gefunden habe.

Meine Frage wäre, ob bei der Ansetzung des Bruttoeinkommens ( Gehalt + Mieteinnahme) in Höhe von 103.000/Jahr, die zur Berechnung der Unterhaltspflicht der heimbedürftigen Eltern herangezogen werden, die Unterhaltskosten der eigenen im Studium befindlichen Kinder ca.1200€/Monat), abgezogen wird?
Somit müsste ich unter den Schwellenwert von 100000 € fallen und wäre nicht Unterhaltspflichtig???

Über eine Info würde ich mich sehr freuen.

LG Thomas

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Unterhaltspflicht gegenüber Kindern und Ehepartner, Kredite werden zusätzlich noch berücksichtigt.