Hallo zusammen in die Runde!
Ich hätte eine Frage zu der ich im Forum keine erschöpfende Information gefunden habe.
Meine Frage wäre, ob bei der Ansetzung des Bruttoeinkommens ( Gehalt + Mieteinnahme) in Höhe von 103.000/Jahr, die zur Berechnung der Unterhaltspflicht der heimbedürftigen Eltern herangezogen werden, die Unterhaltskosten der eigenen im Studium befindlichen Kinder ca.1200€/Monat), abgezogen wird?
Somit müsste ich unter den Schwellenwert von 100000 € fallen und wäre nicht Unterhaltspflichtig???
Über eine Info würde ich mich sehr freuen.
LG Thomas
Beteiligung an den Heimunterbringungskosten der Eltern
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Unterhaltspflicht gegenüber Kindern und Ehepartner, Kredite werden zusätzlich noch berücksichtigt.