Bemessungsgrundlage Elterngeld

Hallo Zusammen,

Wir hatten heute eine online Beratung von pro familia bezüglich Elterngeld / Elternzeit.
Irgendwie konnte sie hier keine klare Aussage treffen: zählen zum 175.000k€ jährlich zu versteuernden Brutto Einkommen auch Kapitalerträge mit rein, also müssen wir die beim Elterngeldantrag mit angeben?
Steigen nicht durch.

Danke

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Es zählt das zu versteuernde Einkommen gemäß Steuerbescheid.

Man reicht seinen Steuerbescheid ein, da steht das zu versteuernde Einkommen genauso genannt drauf.

Da man bei der Steuererklärung angibt, dass man ggf. Kapitalsertragssteuer gezahlt hat, gibt man seine Kapitalerträge indirekt an. Bzw. Besteht die Pflicht bei der Steuererklärung seine Kapitalerträge, die über die sparerpauschbeträge gehen anzugeben.

Bearbeitet von Steuerbescheid12345
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Danke dir. Und welchen Bescheid reiche ich ein? Also aus welchem Jahr?
Kind wird geboren vermutlich Ende April 2025.
Steuer 2024 haben wir noch nicht fertig 🤷🏻‍♀️

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Soweit ich mich erinnere hat bei mir damals noch der aus dem vorvorjahr gereicht. Man musste nämlich eh noch angeben, dass man nicht über damals noch 300.000 kommt.. Und lügen soll man ja nicht.. wenns bei euch also auf der kippe steht, würde ich die noch mal eben schnell machen, um nicht ggf. Elterngeld zurückzahlen zu müssen.

Auffallen wird es nämlich, da du dann ja mit elterngeld auch verpflichtet bist eine Steuererklärung zu machen.

Falls ihr in bayern lebt, kannst du einfach schonmal online anfangen den Antrag auszufüllen, da gibt es am Ende eine Liste, was eingereicht werden soll mit Jahreszahlen.

Bearbeitet von Steuerbescheid12345