Elternzeit meines Mannes

Hallo,
wir haben bereits ein Kind (Januar23 geboren) und erwarten unser zweites Kind Ende Juni.
Für Kind 1 hat mein Mann bisher noch keine Elternzeit genommen. Wir wissen, dass ihm da ein paar Monate (ca ein halbes Jahr) verfallen werden.
Jetzt möchte er gerne ab der Geburt von Kind 2 zuerst Elternzeit für Kind 1 nehmen, damit nicht noch mehr Monate verfallen.
Wie kann er das dann in der Mitteilung formulieren, da er ja 7 Wochen vor ET vom Kind 2 dessen tatsächlichen Geburtstag noch nicht wissen kann? Kann er da einfach angeben, dass er ab dem 1. Lebensmonat von Kind 2 für Kind 1 in Elternzeit gehen möchte?
Unser Plan wäre, dass er bis einschließlich des Monat in dem Kind 1 drei Jahre alt wird für Kind 1 Elternzeit nimmt, dann ein Jahr für Kind 2 und danach die restlichen 2 Jahre für Kind1.
Vielen Dank schon mal für eure Hilfe

1

Hallo,

Wie liegen denn der Geburtstag von K1 und der ET von K2?
Ich wuerde es einfach ein wenig ueberlappen lassen. Dann hast du vor der Geburt schon etwas Unterstuetzung und dein Mann kann noch ein paar Sachen erledigen.
Beispiel: K1 hat am 15.1., ET K2 26.6. - Elternzeit dann schon ab 15.6.
Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube du kannst die Elternzeit fuer K1 nicht von der Geburt von K2 abhaengig machen. Also um den Starttermin zu ermitteln. Das geht nur, wenn es um das Kind geht, welches auf die Welt kommt.

Bei der Laenge der Elternzeit, die du hier angegeben hast, sollten die paar Tage "zu frueh" eigentlich keinen grossen Unterschied machen.

Und eine Frage noch - warum verliert er Monate? Man kann doch bis zum vollendeten 7. Lebensjahr Elterzeit nehmen?
Wenn ich nicht ganz falsch liege, koennte er ab Juni 2025 die 3 Jahre fuer K1 nehmen und im Anschluss die 3 Jahre fuer K2. Wenn es jeweils der erste Antrag ist, kann der auch nur sehr schwer abgelehnt werden.

Elterngeld ist in der Betrachtung nicht drin. Eventuell habt ihr noch Restanspruch fuer K1 fuer ihn, je nachdem, was du schon genommen hast. Wenn ihr fuer K2 auch Elterngeld fuer deinen Mann beziehen wollt, dann muesstet ihr die Elternzeiten wohl tatsaechlich abwechseln um den Anspruch fuer K2 zu haben.
Da kann man auch mal bei der Elterngeldstelle nachfragen, die waren bei uns immer sehr nett und hilfsbereit.

Alles Gute!

2

Danke für die schnelle Antwort!

Geburtstag Kind 1 ist der 9.1.23,
VET Kind 2 ist der 26.6.25

Er hat bereits Urlaub für die Woche vor dem Termin eingereicht und will ab Geburt von Kind 2 auch in Teilzeit in Elternzeit seine Stunden reduzieren (für die Zeit in der er EG-Plus beziehen wird).

Die Idee mit dem überlappen lassen finde ich super, mal schauen ob/wie sich das dann umsetzen lässt.

Man hat zwar eigentlich 3 komplette Jahre, aber man kann nur maximal 24 Monate zwischen dem 3. bis 8. Geburtstag nehmen, da die Große im Januar 3 wird kann er nur noch maximal ca 2,5 Jahre für sie nehmen.
Sein Chef weiß schon Bescheid, dass er Elternzeit nehmen wird, aber die genaue Aufteilung braucht er noch.

Da ich 12 Monate Basis-EG bei der Großen genommen habe, hat er für sie leider keinen Anspruch mehr, da ab dem 15. Lebensmonat keine Lücken im Elterngeldbezug sein dürfen. Da haben wir leider auch Geld "verschenkt", den Fehler wollen wir jetzt nicht mehr machen.

Die Elterngeldstelle meinte es ist egal für wen er in der Elternzeit ist (theoretisch würde es auch genügen einfach maximal 32 Stunden zu arbeiten, auch ohne Elternzeit auf dem Papier): Er kann Elterngeld für Kind 2 in der Elternzeit für Kind 1 beziehen. :)

3

Also wenn ich das richtig verstehe, und ihr elterngeld + (also für deinen Mann beziehen wollt) dann denke ich müsste er in dem Bezugszeitraum auch mit dem Kind in Elternzeit sein, für welches er Elterngeld bezieht, also Kind 2.

Die Zeiten von Kind 1 kann er noch bis zum 8 Lebensjahr nachholen, ihr müsst nur die entsprechende Frist zum anmelden einhalten.

Ich persönlich würde jetzt erstmal die Elternzeit von Kind 2 anmelden, und sollte dein Mann tatsächlich für beide Kinder insgesamt 6 Jahre nehmen wollen, in Anschluss an die Elternzeit von Kind 2 dann die Elternzeit von Kind 1 anhängen.


Bitte korrigiert mich jemand sollte ich einen Denkfehler haben.

4

„Also wenn ich das richtig verstehe, und ihr elterngeld + (also für deinen Mann beziehen wollt) dann denke ich müsste er in dem Bezugszeitraum auch mit dem Kind in Elternzeit sein, für welches er Elterngeld bezieht, also Kind 2.“

Nein, das ist eine falsche Annahme. Elternzeit spielt überhaupt keine Rolle fürs Elterngeld und ist nicht einmal Voraussetzung.

Er kann nur 24 Monate Elternzeit zwischen dem3. Und 8 Geburtstag nehmen. Nicht alle 3 Jahre.

Bearbeitet von verena43
5

„…Elternzeit für Kind xy ab dem 1. Lebensmonat von Kind 2 bis zum xy(3. Geburtstag Kind1), ab dem xy Elternzeit für Kind xy(Name Kind 2) bis xy… „

Usw.

6

Warum muss sich denn die EZ von K1 so genau auf K2 beziehen? Nehmt doch einfach zu einem festen Termin. Die letzten Tage vor der Geburt werden ja auch kein Spaziergang.

7

Weil es mündlich eigentlich so wie oben geschrieben mit dem Chef schon besprochen wurde. Mein Mann hat schon ab 1,5 Wochen Urlaub eingereicht.
Aber jetzt haben wir es doch so mitgeteilt, dass er ab dem 9.6. schon im Elternzeit gehen möchte und die ersten Tage bis zur Geburt noch seien normalen Stunden/Tage arbeitet bzw Urlaub danach hat und dann ab der Geburt 2 Wochen Urlaub nach seinem Elternteilzeit-Arbeitszeiten.
Wir hoffen, dass der Chef so eben die Teilzeit dann nicht ablehnt, aber eigentlich ändert sich für ihn ja nichts im Vergleich zur Absprache, außer den Starttermin der Elternzeit.