Elternzeit, kündigen ect..

Hallo, vielleicht könnt ihr mir helfen bzw. vllt war schon jemand mal in dieser Situation.
Ich bin mit meinem zweiten Kind in Elternzeit noch bis Juli. Habe mich mit meinem Arbeitgeber zusammen gesetzt und fest gestellt wir finden keine gemeinsame Lösung für die Arbeit weil mein größeres Kind auch einen Pflegegrad hat usw..Wenn ich jetzt kündige habe ich immer gedacht bekomme ich Sperre bei der Agentur für Arbeit. Die Mitarbeiterin meinte jetzt nein habe ich nicht zu befürchten..
Hatte jemand schon mal diese Situation?

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Hallo!

Wer ist denn diese "Mitarbeiterin"? Wenn die vom AG ist kann die viel behaupten. Ganz im Gegenteil ist zu befürchten das du als gar nicht voll verfügber eingestuft wirst - und entsprechend weniger bis gar kein ALG bekommst.
Um ALG zu bekommen muss man der Arbeitsmarkt auch voll zur Verfügung stehen. Bei dir klingt das nicht so.

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Die Mitarbeiterin von der Agentur für Arbeit..
Klar also 15std stehen ich ab Juli den Wochenmarkt sofort zur Verfügung wenn was richtiges dabei ist. Beide Kinder sind dann in Betreuung..

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Ich wäre mir da nicht sicher ob die Arbeit auf dem Wochenmarkt da das richtige für dich ist, denn üblicherweise fängt die schon sehr früh an - da dürften deine Kinder noch nicht in der Betreuung sein.

Kannst du dich nicht umorientieren?

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Ich hatte das nach der Elterzeit für Kind 1.
War alles ganz easy, meien Chefin hat mir einem schrieb ausgestellt, wo drin stand das die benötigten Arbeitszeiten nicht zur Betreuung passen. Ich hatte den Kita Vertrag, damit konnte ich ja zeigen das es nicht geht.

Betreuung des Kindes geht vor.

ACHTUNG je nach Größe de Unternehmens kann die Info variieren, bei mir war es eine kleine Praxis, der bringt es nix wenn ich vom 6 - 14 Uhr arbeiten könnte, aber Sprechzeit ist von 9.00 -18.00 Uhr.
Sollte im Unternehmen passenden Zeiten möglich sein wäre ich vorsichtig.

Ich hab dann rechtzeitig noch was neues gefunden, aber es war schon alles durch beim Jobcenter, das sind ja alles keine unmenschen ;-)

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Das JC ist für ALG1 überhaupt nicht zuständig. Wenn du mit denen zu tun hattest, hast du BG beantragt, da gelten aber komplett andere Regeln.

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Meine Güte dann ebend die Agentur für Arbeit. Sorry das ich nicht alle verschiedenen Ämter, die bei und auch noch um selben Gebäude sitzen mit jedem Arbeitsablauf kenne.

Ändert doch aber nichts am Sachgrund.

Ich habe mein Leben noch kein Bürgergeld bezogen.

Bearbeitet von schnattchen15537
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