Bürgergeld und Ausbildung

Hallo zusammen

Der ehemaliger Schulfteund von meinem Sohn beginnt im Sommer eine Ausbildung. Sein Vater und er leben schon ewig von Bg.
Vater hat keine Lust zu arbeiten.

Jetzt fragt sich der Schulfreund, ob er sein Auzubigehalt( ca 840 Netto) auf das Bg angerechnet wird, oder ob er alles behalten darf.
Sein Vater sagt, er darf alles behalten und sie bekommen trotzdem das volle Bg.

Bearbeitet von Wirklich76
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🤣 schön wärs.

Natürlich wird das ausbildungsgehalt angerechnet.

Hat mich 5 Sekunden gekostet es zu googeln.

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Fände ich tatsächlich schön, denn wie soll man so aus diesem Kreislauf kommen, wenn man ab Tag 1 für die Fehler der Eltern einstehen muss.
Ändert natürlich nichts an der Tatsache, dass es leider angerechnet wird.

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Naja. Wäre aber ungerecht. Dann hätten sie 2000 Euro plus Miete und Nk. Das fände ich ungerecht gegenüber Menschen, die arbeiten gehen.

Vielleicht bringt das den Vater zum Nachdenken.

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Es werden brutto 556 € gar nicht, darüber hinaus 30 % und über 1.000 € 10% nicht angerechnet. Wie schon geschrieben wurde, möchte man damit dem Kind ermöglichen, aus dieser Spirale auszubrechen. Was den Steuerzahler unterm Strich sicherlich weniger kostet.

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Sicher?

Ok. Brutto hat er wohl ca 1100 Euro.

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Sicher. Dann werden ca. 400 € brutto angerechnet. Ist doch schön für das Kind, dass sich arbeiten lohnt

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Genau deshalb ist die Tochter einer entfernten Bekannten zu Hause ausgezogen. Sie hätte ihr Azubigehalt mit dem BG der Mutter verrechnen lassen müssen, was sie verständlicherweise nicht wollte. Die Mutter wollte stattdessen, dass die Tochter zu ihr zurück zieht, wegen der Bedarfsgemeinschaft. Hat die Tochter natürlich nicht gemacht.