Wer übernimmt Schulden vom Vater?

Hallo,
hoffe hier ist jemand, der sich auskennt.
Zu meinem Vater hatte ich nie viel Kontakt (Scheidung als ich klein war, Alkoholsucht...)
Nun hat er im Frühjahr beschlossen in unsere Stadt zu ziehen, um näher bei mir (Einzelkind) und seinen drei Enkeln zu sein.
Letzte Woche kam er nun ins Krankenhaus, (sehr verwirrt), und ich machte mich mal über seine Unterlagen her. (Ich habe eine Kontovollmacht, und auch eine allgemeine Vollmacht von ihm)
Bei meiner Aktendurchforschungsaktion fand ich nun herraus, daß der gute Mann ca. 10000 Euro Schulden hat, die er mit seiner Mini-Rente niemals abbezahlen kann. Es geht immer weiter in die Miesen.
Nun habe ich ja gehört, daß ich das Erbe ausschlagen kann, (sollte er sterben).
Was ist aber wenn er von heute auf morgen in ein Altersheim oder Pflegeheim muß. Das braucht ja die ganze Rente auf.
Wer tilgt dann seine Schulden. Hoffe nicht daß ich dafür aufkommen muß.:-[
Hoffentlich kann mir jemand Tips geben.
Danke schon mal!
Anja

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Hallo,

für die Schulden deines Vaters musst Du zu Lebzeiten nicht aufkommen. Es kann aber sein, dass Du die Heimunterbringung zahlen musst, wenn seine Rente nicht reicht (zusammen mit anderen Angehörigen).

Es gibt aber keine Sippenhaft in Deutschland, also musst zu Lebzeiten seine Schulden nicht bezahlen, aber im Todesfall solltest Du das Erbe ausschlagen, wenn kein weiteres Vermögen da ist.

Gruß Irene

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wenn du die erbschaft im falle des ablebens ausschlagen willst wg. schulden - dann bedenke:

du darfst dann nichtmal ein erinnerungsstück aus dem besitz deines vater fordern - das wurde dann ebenso ausgeschlagen.

wenn ich zb. heute sterbe - dann muss meine mutter - wenn sie meint es wäre wertsachen in meinem besitz die ihr gehören - das erbe das ich hinterlasse annehmen - komplett.

dazu gehört:

das auflösen der wohnung - fristgerechte kündigung des mietvertrages zum nächsten termin, bezahlung der verbrauchten energie - strom wassser, ausräumen entsorgen reinigen und ggf. renovieren der wohnung, steuererklärung bis zum meinem todestag machen, sämtliche verträge kündigen und auflösen - und sie hat natürlich dann auch volle verfügungsmacht über meinen hausrat - geräte möbel inhalte der möbel und sonstiges ABER dafür muss die denn auch meine gläubiger auszahlen. sie tritt als erbe sozusagen dann an meine stelle nicht nur um mich los zuwerden mittels beerdigung - sondern sie muss dann auch noch die abschlussarbeiten - die tote nicht mehr selber machen können - in meinem namen übernehmen und ausführen.

wöllte sie die schulden NICHT - dann muss sie zusehen wie der staat - und/oder der gläubiger mein auto verwertet und alles was in meinem lebenden besitz war. wer da dann zuerst zulangt - weiss ich nicht. und - sollte irgendwo eine erbtante versteckt sein, die mir ihr vermögen vermachte und ich aber schon tot bin - dann bekommt mama nix davon - weil - sie hat ja meinen besitz incl schulden - wegen schulden ausgeschlagen und somit alle ansprüche an weiteren besitz in den den ich namentlich gelange - auch posthum - abgelehnt ;-)

also - gut informieren am besten mal am amtsgericht anrufen und dort nachfragen wie das genau läuft. die geben auskunft - ohne das gleich wieder eine gebühr zu zahlen ist.

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Die Erinnerungsstücke kann man sich zu Lebzeiten geben bzw. per Kaufvertrag (Wert niedrig) übertragen lassen.

Gruß

Manavgat

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"wenn ich zb. heute sterbe - dann muss meine mutter - wenn sie meint es wäre wertsachen in meinem besitz die ihr gehören - das erbe das ich hinterlasse annehmen - komplett"

Blödsinn

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warum solltest Du für seine Schulden aufkommen müssen?

Seltsame Idee.

Gruß

Manavgat

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Sofort beim ableben das Erbe bei Gericht ablehnen!!!
innerhalb von 6wochen oder so....#kratz
au man....

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Die Schulden müsstest DU bezahlen, wenn Du im Todesfall die Erbschaft nicht ausschlägst.

Unterhaltspflichtig ist man unter Verwandten in gerader Linie in jedem Fall. Kommt Dein Vater in ein Pflegeheim und kann er selbst für die Kosten nicht aufkommen, bist Du als Tochter grds. verpflichtet, zu zahlen. Natürlich nur, bis Dein Selbstbehalt erreicht ist.
Etwas anderes kann sich aber aus besonderen Umständen ergeben (z.B. wenn man nie Kontak zu seinen Eltern hatte), das musst Du aber wahrscheinlich vor Gericht durchkämpfen.

Grüße, das teufelchen

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Hallo,
ich wollte mich mal bei euch allen bedanken.#blume Bin nun schon etwas erleichtert. Bloß eine Frage hab ich noch.#kratz
Muß ich auch fürs Alters- oder Pflegeheim aufkommen, wenn ich als Hausfrau kein Einkommen habe? Wohl doch eher nicht oder? Habe ja auch noch drei Kinder zu versorgen!
Kann mein Mann in dieser Hinsicht belangt werden?
Liebe Grüße
Anja #danke