Kann man bei ALG II Heiraten und trotzdem getrennt leben?

Hallo,

folgendes:

mein freund und ich sind bei ALG II empfänger. Wir sind nun 2 Jahre zusammen und denken über´s Heiraten nach. Wir haben nur ein Problem:
wir wohnen 25 km von einander entfernt und er will nicht in meine Heimatstadt, aber ich will auch auf keinen Fall in seiner Stadt leben. Niemals.
Trennen wollen wir uns aber deshalb auch nicht.
Nun da wir ja am liebsten irgendwann Heiraten würden, frag ich mich wie das dann funktionieren soll.

Wie liefe das wenn wir Heiraten? Würden wir trotzdem noch unser ganz normales ALG II kriegen oder könnte einen die ARGE zwingen zusammenzuziehen um Kosten zu sparen (was ich ja auch verstehe)?

Bitte nochwas: wir sind beide voll gewilligt zu arbeiten, ich bin auch erst seit 2 monaten zuhause , hab vorher trotz AE (Kind 4 Jahre) Vollzeit gearbeitet. Mein Freund hat auch die letzten 17 Jahre voll gearbeitet. War ein dummer zufall (Führerscheinentzug) das er nicht mehr arbeiten kann.
Es geht hier nich um "Sozialschmarotzen", sinder einfach nur eine Lösung bzw. Frage.

Lieben Dank und Grüße.

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Hallo,

warum dann überhaupt heiraten? Das ändert doch nix. Ihr wollt nicht zusammenleben, was bringt euch da der Ring?

Gruss Irene

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Hallo Irene,

es gibt heutzutage auch noch Menschen die aus Liebe heiraten und den Ring mit Stolz tragen als Zeichen der Verbundenheit.

Gruß
Sandra

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Wenn ich jemanden Liebe, dann möchte ich mit ihm zusammen leben und es ist mir relativ wurscht, in welcher Stadt erlebt.

Da bei den beiden keiner gewillt ist, seine Heimatstadt für die andere Person zu verlassen, kann die Liebe ja nicht allzugroß sein. Oder es sind doch andere Hindernisse da, die nicht genannt wurden...

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Hallo,

ihr wollt nicht zusammen leben, ihr wollt nicht füreinander sorgen ... bitte, was soll dann eine Ehe???

Geht es um die romantische Feier? Geht es ums Festhalten um jeden Preis?

Keine Ahnung, ob euch die Arge zwingen kann, eine Wohnung zu nehmen. Ich denke nicht, obwohl es wohl richtig wäre.

lg

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heirat verpflichtet so oder so zur gegenseitigen fürsorgepflicht - steht so im gesetz.


und sogar nach 12 jahren amtsgerichtlich gültiger scheidung wird bei alg2 bezug geprüft ob noch unterhaltsanspruch raus zu holen ist beim expartner...

sobald er oder sie einen job hat - wird das überprüft und die konstellation kann ich mir gut vorstellen - wird eh mit grossem roten ausrufezeichen auf den äuseren aktendeckel gemalt ;-)

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Hi
Mein Vater hat auch geheiratet und die leben in getrennten Wohnungen. Mein Vater hat sogar seine kleine Wohnung gekauft um nicht ausziehn zu müssen#gruebel
Da meine Stiefmutter nicht gesund ist ist es wohl auch besser so. Allerdings wohnt mein Papa um die Ecke rum wenn was is isser gleich bei ihr.
Mein Papa und meine Stiefmutter leben aber nicht vom Amt sondern von ihrer kleinen Rente (Knapp 800 euro) fahren kein Auto .
Ich würde mich erstmal versuchen unabhängig vom Amt zu machen und mir nen Job suchen. Dann kann man ja heiraten;-)

L.g pipilotta20#stern#stern#stern

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Eheleute müssen einen gemeinsamen Ersten Wohnsitz haben. Haben sie den nicht, dann gelten sie wiederum als getrennt lebend, also im Grunde schon als fast nicht mehr verheiratet, auch die Steuerklassen müssen dann wie bei Alleinstehenden geführt werden. Seid Ihr verheiratet und einer hat Arbeit, dann muss er dem anderen Unterhalt gewähren, ob zusammenleben oder nicht.

Ich halte Euer Ansinnen und die Hindergründe (heiraten, aber getrennt leben, weil beide bockig auf die Stadt beharren) für absoluten Kinderkram.