recht? arbeitsunfall und schmerzensgeld, wer kennt sich aus?

Hallo, ich frage im Sinne eines guten Freundes von uns, der echt im Schlamassel hängt, bin mir aber nicht ganz sicher, ob ich in der richtigen Rubrik gelandet bin, da ich keine gefunden habe mit Arbeitsrecht schreibe ich es hier rein.

Es geht um folgendes. Mein Freund war bis vor kurzem noch auf den Bau als Verputzer beschäftigt, indem die Angestellten und sogar der Chef täglich bis zu 16 Stunden täglich arbeiten mussten. Am besagten Tag, waren es auch so um die 14 Stunden. Der Chef saß am Steuer (Zeit bis zuhause so ne 1,5 Stunden). Der muß übermüdet gewesen sein, und machte darauf hin einen folgenschweren Fehler, und fuhr in einen LKW. Das Auto war Schrott, der Bruder des Chefs starb noch an der Unfallstelle, und der Freund von uns musste in einer dreistündigen Aktion aus dem Auto geschnitten werden. Folge war, rechter Lungenflügel hatte ausgesezt, Schlüsselbeinbruch, sowie , offener Bruch am Bein, die Knochen mussten wieder reingesteckt werden, da diese rausstaken. Das Bein ist momentan offen, muss zuheilen und ist mit langen Nägeln fixiert.
Er befindet sich momentan auf Reha. Alles läuft über die Berufsgenossenschaft. Jetzt hat er erfahren, dass er kein Schmerzensgeld erhalten wird.

Habe im Internet recherchiert, und da steht, Schmerzensgeld steht nur dann zu, wenn es Vorsatz war.
Hat er gar keine Chance irgendwie Schadensersatz und Schmerzensgeld zu verlangen, noch dazu kommt, dass man momentan nicht sagen kann, inwieweit sein Bein wieder wird, und ob es noch Folgeschäden gibt. Wäre toll von Euch, wenn mir einer helfen könnte, der Junge ist grade mal 25!!!

ER hat verdammtes Glück gehabt, wenn er den Kopf 2cm weiter unten gehabt hätte, und er wäre tot, meinte die Polizei.

Das kann doch nicht sein, dass der Chef so fahrlässig handeln kann, und dafür nicht zur Rechenschaft gezogen wird, und seinen Betrieb in der gleichen Art und Weise so weiterführen kann.

Danke für Eure Antworten.

1

Meiner laienhaften Meinung nach ist das doch in erster Linie ein Fall für die KFZ-Haftplichtversicherung.

Gut, wenn der Freund zusätzlich eine Unvallversicherung hätte.
Ggf. gibt es zusätzlich eine Insassenunfallversicherung beim verunfallten Fahrzeug ?

Der Freund sollte sich schnellstens einen guten Anwalt nehmen.

"Habe im Internet recherchiert, und da steht, Schmerzensgeld steht nur dann zu, wenn es Vorsatz war. "

kannst Du mit bitte mal diesen link geben ? Das ist völliger Quatsch !

5

Nein, das ist kein Quatsch, § 104 Abs. 1 SGB VII.

2

Hallo,

"Habe im Internet recherchiert, und da steht, Schmerzensgeld steht nur dann zu, wenn es Vorsatz war"

Und weil das Internet wo viele Informationen bietet, braucht man nicht mehr jahrelang Jura zu studieren, heute können alle ihre Fragen in Sekunden so beantworten - Ironie off -

Frag doch einfach jemanden, der sich damit auskennt, einen Anwalt für Verkehrsrecht. Der kann deinem Freund bzw. dir alles erklären und die Ansprüche durchsetzen. Tja, das Leben kann ja so einfach sein.

lg

7

das läuft doch schon alles über Anwalt und Berufsgenossenschaft. Der Anwalt sagt doch selber, dass wahrscheinlich keine Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden können, da es in dem Fall kein Vorsatz war, im Endeffekt soll das ja heißen, dass es keine Absicht war, dass der Bruder vom Chef (Chef ist ja damals gefahren), dabei starb. Und das ist das Problem. Ich frage hier auch nur deshalb, ob jemanden noch was anderes einfällt, als dem Anwalt.

3

Dein Freund sollte sich einen guten Anwalt nehmen.

Meine Tochter wurde im Alter von 16 Jahren als Radfahrerin auf dem Weg zur Schule überfahren, es lagen 2 cm Schnee mit Glatteis darunter.
Der Fahrer des Pkw hatte weder einen Vorsatz noch eine Chance, den Unfall zu vermeiden.
Ich habe für meine Tochter 50.000 DM Schmerzensgeld erstritten (ohne Prozess).
Und ich selber habe noch fast 1000 DM bekommen, als Gutmachung für die Zeiten und die Parkgebühren, wenn ich mit meiner Tochter stundenlang in der Praxis des Unfallchirurgen gesessen habe.
Man muss nur hartnäckig bleiben.

Viel Glück für deinen Freund
geha

6

Hallo,

Dein Fall ist nicht vergleichbar, denn Deine Tochter wurde

1. auf dem Schulweg angefahren und
2. war Unfallverursacher nicht der Arbeitgeber oder ein Kollege.

Leider ist bei Unfällen, die vom Arbeitgeber bzw. Kollegen verursacht werden, wirklich die Haftung auf die Leistungen der Unfallversicherung beschränkt - und die sieht nun mal kein Schmerzensgeld vor. Ausnahmen gelten nur bei Vorsatz und bei Wegeunfällen (auf dem Weg zur Arbeit).

VG
Susi

4

Hallo,

ja, es ist leider so, daß bei Betriebsunfällen nur die Berufsgenossenschaft im Rahmen der Unfallversicherung leistet (in Form von Heilbehandlung, Rente, o.ä.) und sonstige allgemeine zivilrechtliche Schadensersatzansprüche weitgehend ausgeschlossen sind, § 104 SGB VII. Schmerzensgeld ist in der Unfallversicherung nicht vorgesehen.

Ausnahmen gelten nur bei Vorsatz (wenn z.B. das Fahrzeug nicht mehr verkehrssicher war und der Unternehmer den Unfall in Kauf genommen hat) oder wenn es sich um einen Wegeunfall (Weg zwischen Wohnung und Arbeitsstätte) handelt, dann hätte er einen allgemeinen Anspruch auf Schmerzensgeld nach § 847 BGB.

Wenn ich Dich richtig verstehe, handelte es sich hier um eine normale Betriebsfahrt innerhalb der Arbeitszeit, also keinen Wegeunfall, dh. ihm stehen keine weiteren Ansprüche außerhalb der Unfallversicherung zu.

VG
Susi

8

Hm, das war ja keine normale Betriebsfahrt. Du schriebst, im Falle eines Wegunfalls, also der Weg zur Wohnung bis zur Arbeitsstätte.
In diesem FAll war es der Weg von der Arbeitsstätte zur Wohnung,

die wollten nach der Arbeit heimfahren, der Chef saß wie gesagt am Steuer, und war anscheinend übermüdet als er auf die nächste Spur wechseln wollte, und das Rücklicht des LkWs erwischte und somit unter das Teil vom Lkw kam, weiß jetzt nicht wie das heißt.


Aber viell. hilft das ja weiter.

10

Hallo,
es war aber keine private Fahrt, sondern ein betrieblicher Transport.

Ein AN, der von einem betrieblich angebotenen Transport Gebrauch macht, gliedert sich in die betrieblichen Abläufe und die betriebliche Gefahrengemeinschaft ein und muß daher die in der gesetzlichen Unfallversicherung vorgesehenen Haftungsbeschränkungen gegen sich gelten lassen.

Sorry, aber so ist es nun mal - dh. der Anwalt, der sich ja auch eingehend mit der Problematik befaßt haben wird, hat leider recht.

VG
Susi

9

Du willst einen Rat?

Fachanwalt für Verkehrsrecht aufsuchen und Klage erheben. Selbstverständlich hat er Anspruch auf Schmerzensgeld.

Allerdings zahlt das keine Versicherung freiwillig, das muss eingeklagt werden.

Gruß

Manavgat