Berechnung des Elterngeldes bei freiwilliger Mitgliedschaft in KV

Hallo,

kennt sich hier vielleicht jemand wirklich gut bei der Berechnung des Elterngeldes aus? Soviel ich weiß, nimmt man das Bruttoeinkommen, zieht davon die Steuern, PFLICHTbeiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung und eine Pauschale für Werbungskosten ab. Übrig bleibt das Nettoeinkommen, aus dem das Elterngeld berechnet wird.

Ich bin nun aber freiwillig in der KV, weil ich über der Beitragsbemessungsgrenze liege. Meines Wissens dürften meine Beiträge zur KV nicht vom Brutto abgezogen werden, so dass das Elterngeld nachher höher ausfällt. Macht ja auch z. B. bei Privatversicherten und auch bei freiwillig versicherten mit privatversicherten Ehepartnern viel Sinn, denn diese benötigen ein höheres Elterngeld, da daraus ja noch die Beiträge zur KV bezahlt werden müssen.

Mein Mann ist jedoch gesetzlich versichert und ich wäre während des Bezugs vom Elterngeld kostenlos in meiner oder seiner Krankenkasse mitversichert. Da wäre es doch merkwürdig, wenn ich auch ein höheres Elterngeld bekommen würde.

Versteht jemand meine Frage und kennt sich vielleicht jemand aus?

Vielen Dank

Sabine

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Hallo Sabine,

ich glaube, da hilft nichts und du mußt mal bei der Elterngeldstelle anrufen, wie es in deinem Fall ist.

Ich bin auch freiwillig KV und dachte, dass das Netto genommen wird, was auf dem Gehaltszettel steht, (wobei dann aber die KV-Beiträge schon abgezogen wären - und was ja deines Wissens dann zu wenig Netto wäre). #gruebel

Allerdings weiß ich auch in meinem Fall ganz genau, dass ich in der Elternzeit nicht kostenlos bei meiner KV versichert bin, sondern einen Mindestbeitrag von ca. 240 Euro zahlen muß. :-( Ob das jetzt nur deshalb so ist, weil mein Mann privat versichert ist, weiß ich nicht 100 % tig, allerdings dachte ich, dass es immer so wäre ... )

... das wiederum würde dann ja passen, wenn du ein höheres Elterngeld bekommen würdest, weil du eben nicht beitragsfrei versichert bist ...

Oh je, ich es sind zu viele "glaube ich" im Posting, ich hoffe, ich habe dich nicht zusätzlich verwirrt.

VG Elvira

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Hallo Elvira,

vielen Dank für Deine Antwort. Du mußt leider wirklich Deine Krankenversicherung bezahlen, wenn Dein Mann privat versichert ist. Meiner ist jedoch in der gesetzlichen Krankenkasse und dadurch scheine ich ein Glückspilz zu sein. Zwei Krankenkassen haben mir bereits bestätigt, dass ich während der Elternzeit keine Beiträge zahlen muss.

Habe eben das Bundesministerium für Familie bmfsfj angemailt und schon nach 2,5 Stunden die Antwort erhalten, dass von meinem Brutto wirklich keine Krankenversicherung abgezogen wird. Für Dich gilt das natürlich auch - vielleicht ein kleiner Trost, auch wenn Du leider den Mindestbeitrag zahlen musst.

Falls Du dazu noch Infos brauchst, findest Du hier einen interessanten Link
http://www.elterngeld.net/phpBB2/viewforum.php?f=51


Liebe Grüße

Sabine

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Ich bin auch privatversichert und hab die Beiträge nicht abgezogen beim Antrag. Aber ruf ruhig mal an, ob man das machen kann.