Hat man Urlaubsanspruch als Hartz4 Empfänger???

Hallo!
Ich hätte mal eine Frage...mein Mann ist zur Zeit Hartz4 Empfänger (Natürlich bin ich auch mit darin) ! Meine Frage ist ob wir ein Urlaubsanspruch haben? Wir würden so gerne in die Türkei fliegen und unsere Familie sehen wissen aber nicht ob wir das als Hatz4 Empfänger dürfen!

Würde mich darüber freuen ein paar Antworten oder Erfahrungen zu bekommen.

LG Fatma

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Als ALG II Empfänger kann man bis zu 3 Wochen Urlaub pro Jahr bekommen. Allerdings hat man da keinen Rechtsanspruch drauf. Der SB kann ihn und sollte ihn euch aber gewähren, wenn in dem Zeitraum nichts anliegt. Außerdem wird in der Regel nur kurzfristig genehmigt. Also frühestens 1 Woche vor Urlaubsbeginn. Liegt nichts an, kann er genehmigen. Lasst es euch aber schriftlich geben.

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hi,
hab was grad vor mir liegen:

Pro Kalenderjahr kann einer Ortsabwesenheit von insgesamt bis zu 3 Wochen nach VORHERIGER ABSPRACHE MIT DEM FALLMANAGER zugestimmt werden. In den ersten 3 Monaten nach Antragstellung gibt es jedoch grundsätzlich keine Zustimmung zu Ortsabwesenheit. Es besteht kein Urlaubsanspruch.
Bei nicht bewilligter Ortsabwesenheit besteht LEISTUNGSAUSSChLUSS d.h. kein Anspruch auf Arbeitslosengeld II. In dieser Zeit ist der erwerbsfähige Hilfebedürftige auch nicht kranken--pflege- und rentenversichert.

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wie kann man sich das als hartz4 empfänger überhaupt leisten? #kratz

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Hallo,
der gleiche Gedanke kam mir auch beim Lesen #gruebel #kratz.
Wir gehen beide arbeiten und sind von "so einem Urlaub" noch weit entfernt... #heul
Gruß
(hat nichts mit der Frage zu tun, ich weiß... - kann ich aber auch nicht beantworten)

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Wie wäre es mal richtig zu lesen? Sie wollen die Familie besuchen, die scheinbar in der Türkei lebt. Also würden wahrscheinlich nur die Flüge bezahlt werden müssen. Es gibt Billigflüge.

Wo ist Euer Problem? Ist es Neid?

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Wieso fragt Ihr nicht auf dem dafür zuständigen Amt nach?

Im Übrigen, wovon wollt Ihr denn den Flug bezahlen?

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>>> Im Übrigen, wovon wollt Ihr denn den Flug bezahlen? <<<

Das geht doch dem Daumen-runter-rudi nun wirklich einen feuchten Dreck an...

With friendly regards... :-)

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*lol*

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...nun macht doch mal halblang. Natürlich dürfen auch ALG2-Bezieher in den Urlaub fahren (3Wochen pro Kalenderjahr)und auch z.B. in Vergnügungsparks gehen und Essen gehen und einkaufen gehen....

Ich finde dieses Nachgefrage echt diskriminierend. Sie fragt doch nicht nach einem Malediven-Urlaub im 5 Sterne Resort, sondern nach ner "Billig"-Flugreise in die Türkei zu ihrer Familie. Bei den heutigen Flugpreisen ist es manchmal billiger als Zugfahren, -oder wollt ihr AlG-2-Beziehern alles verbieten?

@Fatma: Ich wünsche Dir eine schöne Reise!

LG
Christina
(die auch schon mal arbeitslos war -vor Jahren- und trotzdem nicht 365 Tage/Jahr im Heimatort war....)

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Genau! Schön daß es in diesem Forum nicht nur Neider gibt sondern auch noch Menschen mit Herz.

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Also ertmal danke an alle die so nett waren und geantwortet haben...und an die die mich gefragt haben wie wir uns das leisten können!

1. die Tickets kosten nur 200€
2. wir haben letztes jahr schon angefangen immer etwas zur seite zu legen...also haben gespart!
3.haben uns glaub ich nach drei Jahren auch mal einen Urlaub verdient....und unsere Familie verdient und auch mal wieder!

Naja egal trotzdem danke an euch alle das ioh euch die Zeit genommen habt mir zu schreiben!

Schönen Abend noch...

LG Fatma

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Nenn' es bei der ARGE nicht "Ich möchte Urlaub beantragen", es heißt korrekt in diesem Fall "Ortsabwesenheit".

Es liegt in der Natur der Sache, dass man von Urlaub nur sprechen kann, wenn ein Arbeitsverhältnis vorliegt - daher Ortsabwesenheit bei ALG II, nicht Urlaub!

Gruß
Ch.

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Also ich gehe jeden Tag arbeiten und war das letzte Mal im sommer 2002 im Urlaub für eine Woche, Camping in dänemark...
200,-- für die Flüge allein find cih schon viel Geld...
Aber müsst ihr ja wissen...

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