DAS IST DER HAMMER !Wohngeldablehnung und Kindergeldablehnung

meiner Freundin....

Meine Freundin bekam letzte Woche und heute bescheid dass sie kein Wohngeld bekommt und kein kindergeld da ihr EINKOMMEN ZU GERING ist.
ist das gerecht ????

Sie bekommt insgesamt 1500E und muss davon Miete, versicherung,.,.,., etc zahlen da bleibt ihr dann 500E übrig für die 5 köpfige Familie.

Auf dauer kann ich sie auch nicht mehr helfen mit lebensmittel oder kleidung oder so!

gibt es so eine art tabelle, wo man nachprüfen kann! danke

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Eine Ablehnung für Kindergeld? Das hab ich ja noch nie gehört. #kratz

Und sie bekommt keine Zuschüsse weil ihr Einkommen zu GERING ist? Vertust du dich da nicht? #kratz

Grüssle
p.

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Das mit dem Wohngeld kann stimmen, denn beim Wohngeld wird nicht nur geschaut ob man zuviel Einkommen hat, sondern auch zuwenig. Als Richtlinie gilt der ALG II Bedarf. Liegt man mit seinem Einkommen unter dem Bedarf bekommt man kein Wohngeld. Das ganze nennt sich beim Wohngeld Plausibilitätsprüfung. Man muss nachweisen können, dass man mit dem Geld was man hat über die Runden kommt. Da man aber davon ausgeht, dass jemand der unter dem ALG II Bedarf liegt davon nicht leben kann, bekommt man kein Wohngeld.

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Aaaaaaah, okay... auf diese Idee bin ich aufgrund mangelnder Kenntnis gar nicht gekommen! #schwitz

#danke nu bin ich wieder ein Stückchen schlauer! #freu

Grüssle
p.

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Kindergeld KANN in Deutschland gar nicht abgelehnt werden da es jeder bekommt der ein Kind oder mehrere hat!

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sorry an alle
kinderzuschlag meine ich!

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Also da sollte sie wohl besser nochmal nachfragen.

Meine Freundin (ein Kind) ist alleinerziehend und hat ca. 1200 Euro incl. Kindergeld und Unterhalt vom Kindsvater.

Sie bekommt Wohngeld, wenn auch nur 30 Euro.

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Hier kann man wohngeld berechnen:

http://www.geldsparen.de/inhalt/spar-rechner/index.php?openmenue=3

LG

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Leider berücksichtigen diese Wohngeldrechner die Plausibilitätsprüfung nicht und somit nicht ob das Einkommen zu gering ist.

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Hi,
ohne mich wirklich auszukennen...

kann es sein, dass Wohngeld und Kinderzuschlag abgelehnt wurden, weil eben das Einkommen so niedrig ist, dass ihr ergänzendes ALG II zusteht?

Ich dachte immer, es gibt nur entweder - oder - aber nicht sowohl als auch? Hat sie dazu mal nachgefragt?

Wäre doch eine Möglichkeit....

Viele Grüße
Miau2

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hey alg hat sie keine, geht normal arbeiten aber halbtags da sie auch kinder hat. hat halt wenig einkommen. tja.
dann hat sie wohl pech??

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Das wäre natürlich auch eine Möglichkeit. Da bin ich garnicht drauf gekommen. #gruebel

Danach sollte deine Freundin dann wohl auch mal fragen.

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Also - die angebliche Ablehnung des Kindergeldes ist schonmal völliger Schwachsinn! Sie meinte vielleicht den KindergeldZUSCHLAG?

Und ansonsten: Wenn sie weder Wohngeld noch Kindergeldzuschuss erhält, weil ihr Einkommen zu gering sei, dann heisst das nichts anderes, als das sie ALG II beantragen muss.

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blockwart, wie schon erwähnt war es ein tippfehler und nicht aufregen!!
es ist nur eine meinung!

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Hallo,

hier die Lösung... JA es kann beides abgelehnt werden!

Kinderzuschlag ist eine Leistung die den Unterhalt für die Kinder decken soll. Das heißt es wird berechnet ob das Einkommen der Eltern ausreicht um Miete usw. zu decken. Reicht das nicht aus ist logisch das sie den Unterhalt der Kinder nicht decken können weil ja schon der eigene Unterhalt nicht gedeckt werden kann somit greift IMMER ALG II.

Ist z.b. der Unterhalt für die Eltern gedeckt aber für die Kinder nicht dann kann KIZ gewährt werden! Aber bei dem geringen EK und der Familiengrösse sieht ein Blinder mit Krückstock das es nichts wird. Aslo schnellstens ALG II beantragen.

ALG II ist immer vorrangig.

lg

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Hallo,

deine Freundin sollte mit diesen ablehnenden Bescheiden zur nächsten Arge gehen, und prüfen lassen, ob ihr ergänzend ALG II zusteht.

Denn entweder bekommt man Wohngeld und/oder Kindergeldzuschlag, oder aber ergänzend ALG II.

Weiß ja nicht, in welcher Konstellation ihre Familie besteht. Auf jeden Fall ist es sinnvoll, wenn sie das überprüfen lässt.
Müßte eigentlich nicht in den Bescheiden stehen, das sie überprüfen sollte, ob ihr nicht ergänzend ALG II zusteht?

Wünsche viel Glück.

LG von Irina, Yannick (5) und Neela Yasmin (14 Wochen)

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Dann steht ihr ergänzendes ALG2 zu.

Wo ist der Aufreger?

Gruß

Manavgat