Folgen Verschweigen Steuererstattung bei AlG II?

Hallo,

will bald meine Steuererklärung abgeben. Bekomme ne Erstattung von ca. 500 €. Die müßte ich beim Arbeitsamt angeben (bekomme momentan AlG II). Möchte dies nicht unbedingt (war ja immerhin mal arbeiten und habe die Steuern auch eingezahlt). Kennt jemand die Folgen wenn das rauskommt? Muß erst wieder im September neuen Antrag stellen und hoffe das ich bis dahin das Geld habe und das nicht auf den Auszügen zu sehen ist. Wobei ich aber auch vermute, das das Arbeitsamt stichprobeweise beim Finanzamt nachfragt, oder? #kratz

Danke
LG

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Danke, wegen solcher Fragen wird auf ALG2 Beziehern ständig rumgehackt!!!!!!!!:-[ Sorry, aber das kann ich nicht nachvollziehen, willst Du einen Segen oder Tip zum Bescheißen kriegen? Glaube das nicht ernsthaft!

Ja man muss es angeben!Ja es wird bestraft und man muss es nachzahlen. bzw wird es beim Amt mit dem was sie Dir auszahlen verrechnet.

Talinna die ihre 1. richtig gute Steuerrückzahlung #heulweise eingereicht hat, weil man mich mal u.a. so erzogen hat das man nicht bescheißt.

Wir haben alle eine MItwirkungspflicht und die sollte man auch einhalten!!!

Sorry ohne weitere Worte , da hab ich kein Verständnis!

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Danke für euren netten Antworten. Denkt ihr ich bin bescheuert??? Bin selber Steuerfachangestellte usw. und habe schon Ahnung von alle dem. Wollte nur mal fragen welche Folgen es gibt.

Nett Antworten laßt euch alle feste #liebdrueck

LG

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Hallo,
ich finde deine frage den ehrlichen leuten gegenüber nicht so ganz fair, das ist Betrug was Du da vor hast und die Strafe kann demnach auch mit einer Anzeige enden!!
Hoffe Du bekommst hier keine guten Zureden!!
Erwartest du wirklich das die leute das gut finden und dir Tipps geben, wie Du den Statt bescheisen kannst?

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Und was willste dem Arbeitsamt sagen , wenn die die Kontoauszüge der letzten 3 Monate sehen wollen ?
Huch hab ich ganz vergessen oder wie #kratz

Klar hast Du gearbeitet für die Steuern , aber Du bekommst doch jetzt was zurück oder nicht #kratz Die Steuern gehen nämlich auch für Alg2 drauf :-p

Jeromé

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Hallo,

Ich kann Dir nur Raten es beim Arbeitsamt anzugeben. Denn bei uns wird es jetzt Monatlich vom ALG II abgezogen weil ich nicht mehr dran gedacht hatte es rein zu geben und erst beim Folgeantrag angegeben habe.Gib es lieber an sofern du bescheid hast oder das Geld von der Steuererklärung auf dein Konto hast.Sie ziehen dir das so oder so wieder ab.

LG Swetti

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Gib es einfach an. Es ist wirklich das Beste.

Folgen für so einen Betrugsversuch sind:

1. Anzeige wegen Betrug

2. Rückzahlung des zu Unrecht bezogenen Geldes

3. Geldstrafe bis zu 5000 Euro

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"war ja immerhin mal arbeiten und habe die Steuern auch eingezahlt"

Aha. Und nun zahlen andere ihre Steuern damit du leben kannst.

Ist nicht in Ordnung, dein Gedankengang.

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Hallo,

natürlich muss Du es angeben, aber...

Das Bundesverwaltungsgericht hat 1999 in Bezug auf eine Lohnsteuerrückzahlung erklärt, dass diese als einmalige Einnahme zu betrachten sei und "als auf ein Jahr bezogene Steuererstattung" auf zwölf Monate verteilt werden kann. (BVerwG 18.02.1999, FEVS 51,1)
Die BA begrenzt die Anrechnung auf längstens sechs Monate.
Daraus folgt:
Gegen die Anrechnung sollte Widerspruch eingelegt werden.
Die Lohnsteuerrückzahlung ist VERMÖGEN, kein Einkommen.
"Da eine auf Geld oder Geldeswert gerichtete (noch nicht erfüllte) Forderung einen wirtschaftlichen Wert darstellt, gehört sie, wenn sie dem Inhaber bereits zusteht, zu seinem Vermögen." (SG Leipzig 16.08.2005 S 9 AS 405/05 ER; ebenso Eicher/Spellbrink zu § 11 Rz. 18; LPK SGB II 2005, 142 f.)
Das Bundesverwaltungsgericht hatte in seiner Entscheidung bestätigt, dass der Anspruch auf Steuererstattung Vermögen sei.
Die Steuererstattung wurde aber dennoch als Einkommen eingestuft, weil sie nicht freiwillig "angespart" worden sei. Es leuchtet aber überhaupt nicht ein, dass eine vor Bezug von Alg II bestehende Forderung nur dann Vermögen sein kann, wenn die entsprechende Geldsumme freiwillig angespart wurde.

Wenn also der Vermögenfreibetrag auch nach Zufluß der Lohnsteuererstattung NICHT ausgeschöpft ist, muss das ALG II weiterhin in voller Höhe bezahlt werden!

In diesem Sinne.
juliafranziska

P.S.
Ich habe die Frage jetzt übrigens nur deswegen beantwortet, da ich denke, dass die Antwort für einige hier interessant ist - Was Deine Frage an sich inpliziert hat, nämlich vorsätzlicher Betrug, ist auch mir sauer aufgestoßen.

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Na komm, die Antworten waren doch harmlos;-)

Also das was Du reingepostet hast, hab ich meiner SB auch unter die Nase gehalten und noch was anderes zwecks dessen das es nicht anzurechnen ist. Scheint wohl auch laut meines Anwaltes auch noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zu sein.........grrr na ja, weiß wie immer keiner was vom anderen.


Also Deine Gedankengänge kann ich verstehen, ging mir mit meiner Rückzahlung auch, aber na ja.................ALG2 ist neben dessen das man kein vollwertiges Mitglied der Gesellschaft ist noch die absolute Entmündigung und teilweise leider auch Schikane.

Hoffe sehr das wir es bald hinter uns haben!!!!

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Hallo,

"Also Deine Gedankengänge kann ich verstehen, ging mir mit meiner Rückzahlung auch, aber na ja................."

Verwechsel mich zwecks Gedanken, eine Steuererstattung zu verschweigen, bitte nicht mit der Ausgangsposterin!!!
Ich finde es ziemlich daneben, einen solchen Gedanken überhaupt zu haben, da es ALG II - Bezieher nur in Verruf bringt - Geantwortet habe ich, weil sicher allgemeines Interesse an Aufklärung besteht.

"Scheint wohl auch laut meines Anwaltes auch noch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich zu sein........"

Da liegt Dein Anwalt falsch - die Urteile kommen u.a. vom BUNDESverwaltungsgericht!

In diesem Sinne,
juliafranziska

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"war ja immerhin mal arbeiten und habe die Steuern auch eingezahlt"

Gut, da Du offenbar der Ansicht bist, dieser Staat funktioniere nach dem "Was ich einzahle, erwarte ich gefälligst auch zurück"-Prinzip funktioniert, bin ich dafür, dass man Dir auch nur genau soviel zum Leben an Geld gibt, wie Du eingezahlt hast.

Wie, das reicht Dir zum Leben nicht? Aber das hast Du doch eingezahlt!

*kotzurbini*

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hallo,

bin zufällig mal hier weil ich gleich ne frage habe.
wollte dir nur sagen das das finanzamt steuererträge schriftlich an die städte und kommunen reicht.mit namen.
auch wenn du ein sparbuch hast das du verheimlichst wird die agentur das sehen!
sorry,aber mit finanzamt ist nicht zu spaßen.bin vom fach!

lg nana