haus zur miete trotz ALG 2 ?



Hallo

da wir im moment in einer 3 zimmer wohnung für 453 Euro wohnen und wir aber 4 Personen sind würden wir gerne umziehen. Wir wissen dass uns eine 4 Zimmer Wohnung zusteht. Nun habe ich mich so umgeschaut und die ganzen 4 Zimmer Wohnungen kommen so auf die 670 Euro. Jetzt überlegen wir uns ob es nicht vielleicht besser ist in ein Haus zu ziehen. Das wäre für die Kinder schöner und für unseren Hund, da ein garten dabei ist. Nun das Haus was wir so gerne hätten würde pro monat 580 euro inklusive Nebenkosten kosten. Jetzt fragen wir uns aber ob die Arge das zahlen würde. Wenn sie es nicht machen würden, würden wir nicht extra drauf bestehen, dann müssten wir uns halt ne 4 raum wohnung suchen. nur wenn das Haus billiger ist als ne wohnung wieso dann nicht?

ich will hier bitte nicht als abzocker beschimpft werden oder sonstiges, es war nur eine überlegung mit dem haus und will hier gerne infos haben.

vielen dank

liebe grüße

lisa

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Ab zur Arge und nachfragen da ihr ja unter dem durchschnittichen Mietpreis bleibt, ABER!! VORHER nachfragen.

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hallo pontia pilata

sicherlich fragen wir vorher nach. ich denke mir einfach wieso sich nicht ein haus zur miete nehmen wenn das billiger ist als wie eine wohnung zur miete die teurer ist? auch wenn wir von hartz 4 leben wir sind bis jetzt immer mit unserem geld ausgekommen und waren fast nie auf dem amt um nachzufragen ob wir für dies und jenes geld kriegen. nur wenn es um umzug geht dann bin ich auf dem amt. und da wir ja in unserer jetzigen wohnung schimmel haben, denke ich ist die gesundheit unserer kinder wichtiger.

danke für deine antwort

lieben gruß

lisa

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Nachfragen !
Nur müßt ihr aufpassen , ob es nicht zu viel qm hat wegen den nebenkosten !

Aber 580 € warm hört sich doch gut an ;-) wir bezahlen 550 € warm leben aber nicht von Alg2

Jeromé

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hallo

ja das mit den quadratmeter wissen wir, dass man da aufpassen muss. auch werden wir schauen müssen dass wir nur so viel quadratmeter haben wie uns auch zustehen würde.

danke für deine antwort

lieben gruß

lisa

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Hallo Lisa,

es ist immer schön, wenn man weiß was einem zusteht. Ob man aber alles geltend macht, ist eine moralische Frage.

Ich glaube, dass ihr kein Haus bezahlt bekommt. Die Nebenkosten sind wesentlich höher, als bei einer Wohnung. Außerdem, überlege mal, wieviele arbeitende Menschen mit zwei Kindern sich ein Haus leisten können. Das sind nicht viele und in euerem Alter kenne ich keinen.

Ihr seid gerade mal 21 Jahre alt, zwei Kinder mussten schon sein (wie wolltet ihr die finanzieren?) und ihr lebt vom Staat. Und da stellt ihr solche Ansprüche? Wie wäre es denn mit sich selbst einen höheren Lebensstandard schaffen. Eure Kinder so so klein, die können sich gut noch ein Zimmer teilen, auch die nächsten Jahre noch. Bis dahin hat doch zumindest einer von euch Arbeit gefunden und kann die Familie ernähren, dann ist auch ein höherer Lebensstandard drin.

Seid froh, dass euch ein Mindeststandard finanziert wird, aber die Eigeninitiative sollte im Vordergrund stehen. Klar ist ein Haus schön, aber das sollte man sich dann auch selbst leisten können. Das sind meine Gedanken dazu.

lg

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...Sozialneid?

Nein, mal ganz ehrlich, im Ausgansgposting steht doch, dass die Miete 580 Euro incl. (!) Nebenkosten beträgt!
Also, wenn die Miete unterhalb der Grenze für eine 4 Zimmer Wohnung liegt, warum nicht beim Amt fragen?

Auch wenn die Beiden Leistungen vom Staat empfangen, haben sie doch ein Recht für ihre Kinder ein angenehmes Lebens - und Wohnklima zu schaffen, wenn sie dabei mit den zulässigen Mitteln auskommen! Ist doch super! Und ich finde das ist auch eine Form von Eigeninitiative!

LG Tina

6

Da springt der Neid aus jeder Pore!

:-[

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Hallo Lisa!

Wie wäre es denn, einfach ein paar Euros dazu zu verdienen?!
Dann wäre das auch mit dem Haus kein Problem! ;-)

LG
Kati

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Liebe Kati

zu deiner antwort könnte man dann genauso sagen dass wir uns paar euros mehr dazu verdienen könnten um uns ne andere wohnung zu leisten.
wie schon in meinem anfangsthread geschrieben wir wohnen im moment zu viert in einer 3 raum wohnung mit einer miete von 453,70 Euro. und uns stehen mit 3 personen 80 quadratmeter zu. aber wir sind zu viert. also stehen uns dann auch mehr quadratmeter zu. ich bin noch nie wegen einer kleinigkeit zum amt und habe wegen geld gebettelt. ich habe immer geguckt dass ich das selber zusammen kriege. nur in unserer jetzigen wohnung ist schimmel und unsere kinder sind schon krank. also steht die gesundheit unserer kinder nun an erster stelle.

aber danke für deine antwort

lieben gruß

lisa

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BIst du dir sicher das das bei dem Haus nicht die Kaltmiete ist? Wir haben auch ein Haus zur Miete und zahlen 850 Euro warm. Unter dem ist hier kein Haus zu bekommen, im Gegenteil. Die Miete hier ist eigentlich noch viel höher.
Aber du musst vorher nachfragen, mehr kann man dir nicht raten!

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das haus kostet inklusvie nebenkosten 580 euro. ich denke das kommt vielleicht auch drauf an in welchem bundesland man lebt. wir z.b. leben in brandenburg.

aber danke für deine antwort, werde natürlich erst nachfragen

lieben gruß

lisa

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Ich weiss nicht, wo man heutzutage noch ein Haus für 580 warm bekommt...in meiner Region ist man da mit ca 1000 Euro oder mehr dabei.

Habt Ihr Euch mal erkundigt, welcher Betrag an NK-Vorauszahlung eingerechnet ist? Das kann m.E. nicht viel sein. Ergo würdet Ihr mit 580 Euro nicht hinkommen...mal abgesehen davon, dass ein Haus nebenkostentechnisch IMMER teurer ist als ne Wohnung.

Und dann kommt es sicher noch auf die Wohnfläche an...mit 4 Personen stehen einem m.W. 90 qm zu. Wenn das Haus grösser ist, werdet Ihr es vlt nicht bekommen.

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aus welcher region kommst du denn? wir kommen aus brandenburg.
uns stand mit 3 personen eine wohnung mit 80 quadratmeter zu. dann stehen uns m.W. nach 100 qm mit 4 personen zu.

aber das wird von region zu region unterschiedlich sein.

trotzdem danke für deine antwort

gruß

lisa

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Aus NRW, Ruhrgebiet

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Hallo Lisa,


Wenn ihr unter oder genau auf eurem zulässigen Limit seit dann zahlt die arge die KDU (kosten der Unterkunft und Heizung). So wurde es mir erklärt wir dürfen bis zu 590 euro kalt haben und bekommen je nach Heizart (gas,strom,Öl) bis zu 140 euro heizung und nebenkosten sind bei 5 Personen 150 euro. wenn wir aber über die KM gehen müssen wir das selber zahlen. ist ja logisch. aber im Moment finden wir nix entweder ist das Haus billig aber dementsprechend alt hat diverse Mängel usw aber das Haus wäre super aber die Miete zuhoch. und ich möchte ehrlich gesagt nicht nur für die Miete arbeiten gehen.


lg
Marion

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hallo marion

danke für deine antwort. ist es denn bei jeder arge gleich mit der kaltmiete? oder ist das von region zu region anders? dann muss ich zuerst bei der arge nachfragen wieviel KM gezahlt wird und wenn wir unter oder genau auf unserem zulässigen limit liegen dann wird uns womöglich das haus gezahlt?

lieben gruß

lisa

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ja es ist leider unterschiedlich bei uns in bawü sogar von landkreis zu landkreis im landkreis nebenan ich wohne in vs und der landkreis rw sind da höllen unterschiede.

Hier wird nach personen und höchstaz gerechnet also bei 5 personen 590 kalt je nach heizart bis zu 140 euro und Nebenkosten also wasser abwasser algemeinstrom usw 150 euro plus 6,70 euro fürs kabel tv aber wir haben sat schüssel und deswegen bekommen wir kein kabelgeld.
und qm ist egal.


im Lnadkreis Rw ist es so bei 5 personen sind es 105 qm und eine kaltmiete von 510 euro + heizung jenachdem bis zu 120 euro und NK snd 100 euro. und kabel ist gleich.


Also ich würde am montag anrufen nachfragen was euch zusteht an KM,NK und heizung und dann könnt ihr gezielt suchen. und wenn ihr unter bzw genau das limit habt können sie nichts machen da ihr ja genau am limit seid.

Wir haben im momenz eine 5 zimmer whg und zahlen warm inkl aller nk (gas stromwasser abwasser usw) 700 euro. und das ist viel zu viel für die bruchbude seit dem schweren hagelsturm letztes jahr ist das dach kaputt balkon einbruch gefärdet fenster kaputt(scheiben) nun haben wir schimmel in den kinderzimmern im bad in der küche usw. wir suchen auch ganz dringend was. wir sind bei anwalt haben die miete gekürzt mittlerweile sind wir bei 0% an gekommen und vorgestern kam die fristlose Kündigung des vermieters wg Mietrückständen grins war sopfort bei meinem Anwalt der hat erstmal herzlich gelacht da der vermieter keinen grund hat zu kündigen haben es angekündigt alles in der akte usw nun mal schauen ,was vom vermieter kommt! Grins

lg
>Marion



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Wenn die Quadratmeterzahl und der Preis stimmt, ist das sicher kein Thema. Wir leben nicht von ALG II und haben ein Haus gemietet - war günstiger, als einige (kleinere!) Wohnungen, die wir uns angeschaut haben.
Wenn der Vermieter Euch will.... - da könnte vielleicht ein Vorbehalt gegen ALGII - Empfänger vorhanden sein.
Dir sollte allerdings klar sein, dass bei den Nebenkosten noch kein Strom, Heizung usw. dabei ist. Gerade letztere ist bei einem Haus deutlich teurer, als bei einer Wohnung.

Katrin

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Häuschen oder nicht - diese Frage ist zunächst mal völlig irrelevant.

Relevant ist, ob der Umzug als notwendig erachtet wird. Selbst wenn Euch dem Prinzip nach vier Zimmer zustehen würden, so heißt das noch lange nicht, dass alle Leute, die in drei Zimmern wohnen und denen vier zustehen, auch notwendigerweise umziehen müssen bzw. in größere und teurere Wohnungen umziehen DÜRFEN.

Wenn ihr in den drei Zimmern angemessen wohnt (und das halte ich bei dem Alter der Kinder durchaus für gegeben), dann könnt Ihr nicht auf "ich weiß, dass uns vier Zimmer zustehen" pochen.

Im Übrigen schließe ich mich - ausnahmsweise mal - maeuschen06 - an: Viele im ALG II denken in keinster Wiese daran, dass die Unterkunft ja später auch mal ohne ALG II finanziert werden sollte - und übernehmen sich. Erst mal sollte Eure berufliche Zukunft auf dem Plan stehen und nicht Wohnungssuche und Umzug. Außerdem hat man bei der Suche einiges an besseren Karten bei Vermietern, wenn Arbeit da ist.

Zur Frage an sich: Ja, ein Haus ist auch möglich, wenn die Miete im angemessenen Rahmen liegt. Wie dieser Rahmen aussieht, ist bei der ARGE vor Ort zu erfragen, das ist nämlich unterschiedlich. Ist das Haus aber von den m² unangemessen groß, so werden nur die Nebenkosten für die angemessenen m² anerkannt.

Zieht Ihr einfach so in eine teurere Wohnung, so muss die ARGE die Miete und die Nebenkosten nur in der bisherigen Höhe übernehmen.

Eins noch: Ich wohnte mit Anfang 20 allein mit Kind (und von Sozialhilfe) in einer 2-Zimmer-Sozialwohungsbruchbude auf knapp 50 m² mit Ofenheizung. Ich dachte auch "Ich möchte gern umziehen, denn ich weiß, mir stehen drei Zimmer zu." ABER: Ich wohnte auch schon angemessen, die Wohnung war zwar einfachster Ausstattung und das Schlafen im Wohnzimmer doof - aber es war ausreichend und angemessen - kein Umzug notwendig. War doof und nervig, aber nicht zu ändern.

Später war ich heilfroh, die ersten Monate der Berufstätigkeit mit dieser niedrigen Miete zu verbringen, denn so konnte ich das Konto konsolidieren, mir auch mal was leisten und vor allem: Ordentlichge Lebensmittel für mein Kind und mich kaufen.

Ihr werdet vermutlich keinen Umzug druchbekommen.

Und noch einiges über Prioritäten im Leben lernen müssen....

Gruß
Ch.

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Hallo,

wie kommt es, dass so viele der Meinung sind ALGII- Empfänger belehren zu dürfen. Stehen sie nicht nur finanziell an unterster Stelle der Leiter, wie Du es ausgedrückt hast, sondern auch in ihrer Mündigkeit?

Die Posterin wollte nur eine Info und erhält hier Beurteilungen ihres Lebensstiles, die sich nur auf Mutmaßungen stützen. Darüber hinaus wird Ihre Grammatik bemängelt.

Ich finde so ein Verhalten recht unverschämt!

Und noch eine Anmerkung, wenn Du schon so kleinlich bist.

Die Aussage, dass auch sie sich um ein angehmes Wohnklima bemühen darf, impliziert nicht, dass eine 3 Zimmer-Wohnung ein unangehmes Wohnklima bedeutet!
Da muss Du wohl noch was über die Regeln der Logik lernen!

LG Tina

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"wie kommt es, dass so viele der Meinung sind ALGII- Empfänger belehren zu dürfen. Stehen sie nicht nur finanziell an unterster Stelle der Leiter, wie Du es ausgedrückt hast, sondern auch in ihrer Mündigkeit?"

Was verstehst Du unter belehren? Die TE hat hier eine Frage gestellt...diese ist von Nighti sehr "fachgerecht" beantwortet worden. Und wenn man von ALG2 lebt, ist es mit der "Mündigkeit" in einigen Bereichen eben nicht mehr ganz so weit her...ist leider so. Hab ich eigene Kohle, kann ich umziehen so oft ich lustig bin und wohin ich will...da muss ich meinen Umzug und die Miete aber auch selber bezahlen.

"Darüber hinaus wird Ihre Grammatik bemängelt."

Ich habe mir alle Antworten durchgelesen und nichts entsprechendes gefunden...vielleicht zitierst Du mal die Stelle, wo ihre Grammatik bemängelt wurde.

"Die Aussage, dass auch sie sich um ein angehmes Wohnklima bemühen darf, impliziert nicht, dass eine 3 Zimmer-Wohnung ein unangehmes Wohnklima bedeutet!
Da muss Du wohl noch was über die Regeln der Logik lernen!"

Anscheinend impliziert eine 3-Zi-Whg für die TE aber ein unangenehmes Wohnklima...sie pocht schliesslich darauf, dass ihr mit 4 Personen 4 Zimmer zustehen. Und soweit ich weiss, ist das mit kleinen Kindern eben NICHT der Fall. Mal als Beispiel: Ich wollte mir vor einigen Jahren eine Genossenschaftswohnung nehmen (Miete wurde vom eigenen Einkommen bezahlt)...mein Sohn war zu dem Zeitpunkt 5 Jahre alt. Es wurde mir gesagt, dass mir mit einem Kind unter 7 lediglich eine Wohnung mit 2 Zimmern zusteht. Ich hätte also im WZ schlafen müssen und habe aus diesem Grund Abstand genommen und mir lieber eine frei finanzierte Mietwohnung gesucht.

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