Verfällt Elterngeld bei erneuter Schwangerschaft während Elternzeit?

Hallo!

Mich interessiert folgendes;ich hoffe Ihr könnt helfen!#aha

ich möchte Elterngeld auch auf 2 Jahre ausbezahlen lassen,was auch steuerrechtlich in jedem falle günstiger ist....

Habe ET 27.6,2007, und ende der Elternzeit bei 2 jahre festgelegt wäre der 26.6.2009, auch laut bestätigung der elterngeldstelle datummäßig richtig.

Ist doch richtig oder??#kratz

Also,was wäre wenn erneut schwanger werden würde während der Elternzeit des ersten Kindes???

Geht es hierbei nur um den Beginn AUSZAHLUNG Elterngeld des 2ten Kindes???#kratz

Oder "darf"ich nicht schwanger werden bis 27.6.2008 , damit Zahlung Elterngeld verfallen könnte bzw erlischt #schock ,auch wenn Betrag über 24 Monate ausgezahlt wird???

besten #danke


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Hallo!

Hab ich darauf heute nicht schon mal geantwortet#kratz

ElternZEIT und ElternGELD sind zwei paar Stiefel, ich denke dass weist du?!?
Alles was nach dem Eltergeldbezugszeitraum (also nach 12 Monaten) ist, ist den Behörden egal!
Achja, auch wenn du die Auszahlung auf zwei Jahre beantragt hast, kann es sein dass es nicht über 24 Monate ausgezahlt wird. Bei mir sind es 21 Monate!

Ich hoff das war halbwegs verständlich ;-)#gruebel

Grüße
Lieserl

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Hab grad gesehen, dass du mir in deinem anderen Thread geantwortet hast.#schein

Ich denke nicht, dass die Auszahlung das Elterngeld des zweiten Kindes (und den Auszahlungszeitpunkt von diesem) beeinflusst #kratz, da der Bezugszeitraum ja schon zu ende ist.

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wieso auszahlung auf 24monate nur 21 geldlich erhaltene???????????????

klar, elternzeit ist nun aber mal in der Zeit der Zahlung des Elterngeldes,daher die Frage wenn ich schwanger mit dem 2ten kind werde innerhalb der Zahlungszeit des Elterngeldes auf 12/24monate,ob sich da was an der zahlung tut????????ß

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HI,

nein, es verfällt nicht, wird aber u.U. angerechnet.

Warum auch #kratz


Wann die Elternzeit genau endet, kann man natürlich erst nach der Geburt sagen.

Bei einem 2. Kind würden, da du ja für dein erstes Kind Elterngeld bekommst, bei der Berechnung des Einkommens für das 2. Kind die Monate, in denen du Elterngeld für das 1. erhalten hast, ausgespart. Aber nur die ganzen, nicht die halben! Die Verlängerung hat wirklich nur Einfluss auf die Steuer, du könntest im 2. Jahr auch wieder voll arbeiten, interessiert kein Schwein ;-)
Das kann dann dazu führen, dass, wenn das 2. Kind innerhalb des "normalen" Auszahlungsraumes kommt, (also nicht die verlängerten Monate), das Elterngeld fürs 1. gekürzt wird, da das fürs 2. drauf angerechnet wird.
Also warte einfach solange, dass dein 1. 12 Monate alt ist, dann wird auch nichts gekürzt ;-)
gruss
Julia