Alleinerziehend - Elterngeld reicht nicht - Rest ALGII?


Hallo @ all,

ich werde Anfang November voraussichtlich meine Tochter zur Welt bringen. Leider werden wir dann zu dritt (inkl. meines Sohnes) alleine leben.

Da ich die letzten Jahre über in Teilzeit gearbeitet habe, wird mein Elterngeld so um und bei 660,00 EUR per Monat liegen. Hinzu kommt das Kindergeld mit 308,00 EUR, zuzüglich Unterhalt für beide Kinder in der Höhe von circa 346,00 EUR.

Das wird im Leben nicht reichen. Wo kann ich einen Zuschuß beantragen? Ich möchte auf jeden Fall 1 Jahr zu Hause bleiben und nicht nebenbei arbeiten gehen.

Wer kennt sich aus? Wenn ich z.B. ALGII beantragen könnte, spielt dann auch die Wohnungsgröße eine Rolle?

Ich bin ratlos. Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß Claudia

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Hallo Claudia!

Ja, du kannst Alg 2 beantragen und da spielt die größe der Wohnung auch eine Rolle. Wie groß ist sie denn?

LG
Chrisp

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Hallo Chrisp,

so um die 72qm, 3 Zimmer. Und sogar noch Eigentum. Dass heißt ich zahle keine Miete, sondern meine zwei Darlehen ab.

Damit habe ich nur Probleme, egal welchen Zuschuß ich beantrage (z.B. bei der Kita-Berechnung) werde ich angefeindet. Sprüche wie "na ja, so schlecht kann es Ihnen mit einer Eigentumswohnung ja nicht gehen." Dabei gehört die Wohnung der Bank und nicht mir.

Ich denke, ich aufgrund dessen keinen Zuschuß erhalten.

LG Claudia

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Hallo,

alleinerziehend mit 2 Kindern stehen Dir ungefähr 1200 Euro zu.

Wenn Du dann mit allem schon darüber liegst wirst Du davon leben müssen.

LG

Kerstin

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Das Elterngeld gilt wie das Erziehungsgeld damals als nicht zuberücksichtigendes Einkommen. D.h. wird nicht angerechnet.

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habe nochmal nachgeschaut... nur 300 euro des elterngeldes werden nicht angerechnet.

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Normal ist der Vater des Kindes für Dich unterhaltspflichtig. Ansonsten würde ich an Deiner Stelle mal zu einer SS-Beratungsstelle gehen. Die können Dir genau sagen, was Du wo beantragen kannst.
Katrin

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Danke Katrin, aber bei dem Vater ist nicht viel zu holen. Ich bin froh, wenn ich die 150 EUR Unterhalt (haben wir dato heute so vereinbart) bekomme.
Außerdem muss er noch für seine Tochter aufkommen.

LG

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Hallo,
würde mich mal beim Jugendamt erkundigen - die zahlen notfalls einen Unterhaltsvorschuß bzw stocken den Unterhalt, den der Vater zahlt auf.
Ansonsten: Einfach mal Alg II beantragen, dafür mußt Du nicht arbeitslos sein - ALG I bekommst Du nicht.
Kannst Du denn nicht lieber weiterarbeiten in Deinem Teilzeitjob - dann bekommst Du die 300 Euro Elterngeld zusätzlich zum Gehalt. Ich war bei meiner 1. Tochter auch alleinerziehend und bin direkt nach dem Mutterschutz wieder arbeiten gegangen und nun bei meiner 2. Tochter auch, obwohl ich in einer Beziehung lebe.
LG, Anja

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hey claudia.. du kannst einen Zuschuss fürs Kindergeld beantragen..
direkt vom Jugendamt.. das weiß kaum jemand...

von 980 bis 1900 €...

frag einfach mal nach

liebe grüße anja

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das geht??

Auch für jugendliche Kids die keinen U-halt von der Mutter erhalten??

Das wär mal was neues...

Wäre über Antwort dankbar...

Gibts da nen link zum nachlesen oder so??

LG Nadine

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keine ahnung.. ich hab so ein formular daheim liegen...

am besten du erkundigst dich beim jugendamt danach..

ich wusste das auch nicht, aber meine freundin hat das beantragt und kriegt jetzt im monat knapp 100€ mehr Kindergeld..

versuchs einfach mal.. geht aber erst einzureichen wenn der knirps da ist.. wie beim normalen kindergeld auch..

viel glück #klee anja

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Hallo,

vom Elterngeld sind 300 EUR anrechnungsfrei. Du solltest also auf jeden Fall ALG II oder Wohngeld beantragen. Lass dich bitte beraten, was günstiger ist.

Erfahrungsgemäß spielt die Wohnungsgröße erst mal eine untergeordnete Rolle. Falls du umziehen möchtest, müsstest du dir die neue Wohnung genehmigen lassen. Ansonsten lässt dich ein vernünftiger Bearbeiter erst mal dort wohnen, wo du gerade bist. Eine kleinere Wohnung spart schließlich nicht automatisch Mietkosten.

LG Marion

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Vielen Dank für Eure Antworten.

Ich frage mich auch, kann ich überhaupt ALG I oder ALG II beantragen?

Denn im Grunde bin ich nicht arbeitslos, sondern nach wie vor bei meinem Arbeitgeber gemeldet. Ich bleibe nur für ein Jahr zu Hause und beziehe kein Gehalt.

Den Tipp mit dem Jugendamt werde ich mal aufgreifen. Vielen Dank dafür.

Wohngeld zu beantragen geht nicht, dies wird nur gewährt, wenn ich arbeiten gehen würde.

LG Claudia

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Hallo,

du kannst ergänzend ALG II (Hartz 4) beantragen. ALG I wäre für dich zuständig wenn du Arbeitslos und vor allem Arbeitssuchend wärst. In Elternzeit bist du aber nich arbeitssuchend.
das Familiengeld (zusätzlich zum KG) würde ich auch versuchen und eben WG, wird dir dann aber beim ALG II Antrag eh zu geraten

LG

Daniela