Unterhalt und BaB

Hallo, mein Sohn 17 bekommt BaB von 327€ ab jetzt. Bis jetzt haben wir 388€ Unterhalt bekommen. Mein Ex Mann zieht jetzt einen Teil davon ab beim Unterhalt. Also bekommen wir noch 280€ bis er 18 wird, im Februar . Dann meint mein Ex Mann das er dann das komplette Bab abziehen kann und somit würden ihm dann nur noch 139€ zustehen. Ist das richtig so? Ich habe leider mit sowas keine ahnung. Mein Ex Mann verdient ca 2000 netto. Ich verdiene 290€ Netto.
Lg Monika

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Was steht denn im BAB-Bewilligungsschreiben in welcher Höhe Unterhalt in der Berechnung mit einfliesst?

Auf welcher Berechnungsbasis zieht dein EX-Mann denn einfach Unterhalt ab?

Der Bedarf eures Sohnes muss sich aus Unterhalt, Kindergeld, Ausbildungsentgelt und BAB zusammensetzen. In der BAB-Berechnung sollte erkennbar sein welchen Unterhalt dein Ex-Mann zu leisten hat.
https://www.erstewohnung-ratgeber.de/einnahmen-kosten/berufsausbildungsbeihilfe-bab/

Im Prinzip berechnet sich der Unterhalt normal nach Unterhaltsrecht. Dieser Unterhalt wird im Bafög/BAB-Recht eigentlich auch als Einkommen verwendet, so dass dein Ex-Mann nicht einfach Unterhalt kürzen darf.
Allerdings kann es sein dass durch höhere Freibeträge für deinen Ex-Mann beim BAB euer Sohn weniger Unterhalt im BAB angerechnet bekommt so dass dann dein Ex-Mann kürzen darf da der Bedarf eures Sohnes sich dann ja bereits deckt. Das sollte auf dem BAB-Bescheid aber in der Berechnung erkennbar sein.

Hat euer Sohn eine eigene Wohnung da du schreibst "wir haben Unterhalt bekommen"?

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Hallo,

wenn der Sohn eigene Einkünfte hat, werden diese um 90 Euro Pauschale bereinigt und dann die Hälfte davon (bis zum 18. Geburtstag) und danach in voller Höhe vom Unterhaltsbedarf abgezogen.

Das ist doch die ganz normale Vorgehensweise. Problematisch für den Sohn ist ab Volljährigkeit die fehlende Barunterstützung durch die Mutter.

LG

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Es gibt einen ausbildungsbedingten Mehrbedarf den muss er deinem Sohn lassen.
Wer bezieht das Kindergeld? Dein Sohn direkt?
Warum hast du denn nur so ein geringes Einkommen?

Grüße

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Hallo

Ab Februar kann er das BAB und das Kindergeld vollvom Unterhaltsbedarfabziehen.
Ich denke, dein Sohn wird keinen Unterhalt mehr bekommen