Als Studentin Elterngeld? Welche finanziellen Leistungen möglich?

Hallo ihr Lieben,

ich hoffe ich bin im richtigen Forum und vielleicht kann mir ja die ein oder andere von Euch helfen.

Ich bin noch Studentin, privat versichert und habe im Moment keinen Minijob. Vor der Schwangerschaft (bin schwanger durch ne ICSI geworden), hab ich auf 450€ Basis als Kinderbetreuung in einem Möbelhaus gearbeitet. Auf Anraten des KiWu Arztes hab ich dann aber mit dem Job aufgehört.

Welches Geld steht mir nun zu?
Mutterschaftsgeld nicht, aber wie ist es mit Elterngeld? Ich habe was von 300€ gelesen.
Mein Mann nimmt nach der Geburt einen Monat Elternzeit, bekommt da ja dann Anteilig sein Gehalt weiter, oder? Er ist kein Student mehr.
Kindergeld müssen wir noch beantragen und gibt es sonst nich etwas, woran wir nicht denken? Sind gerade dabei uns die Infos zusammenzusuchen.
Betreuungsgeld gibt es ja nicht mehr, oder gibts dafür einen Ersatz?

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Liebe Grüße
Jessica :)

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Hallo,
ich selbst bin ebenfalls Studentin und bekomme im November mein 1. Kind. Als Studentin steht dir ein fixer Betrag Elterngeld von 300€ zu, bei deinem Mann wird das Elterngeld entsprechend seines Gehalts bemessen. 😊 Kindergeld bekommt ihr ja sowieso.
Und du solltest dich an deiner Universität erkundigen, denn ab 1.1.18 steht uns Studentinnen Mutterschutz zu. Wie dies an deiner Uni geregelt wird, musst du erfragen. 😊
Ich hoffe ich konnte dir etwas helfen. LG

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Hallo,

An deiner Uni müsste es sowas wie eine Sozialberatung, auch für Schwangere geben. Die können dir detailliert Auskunft geben. Ansonsten stehen dir 300€ Elterngeld (Mindestsatz) zu.
Ansonsten mal bei Diakonie/Pro Familia nachfragen. Ich habe mein erstes Kind auch noch im Studium bekommen, habe aber außer Elterngeld keine weitere finanzielle Hilfe in Anspruch genommen. Sind auch so sehr gut über die Runden gekommen :).

Liebe Grüße
Heike mit Sternchen im Herzen, Knirps (2) an der Hand und Bubi im Bauch 34.ssw

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Hallo,

du kannst dir einen neuen Nebenjob suchen.


vg
novemberhorror

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Weil man schwanger so beliebt bei 450€ Jobs ist. ;-)
Ich will ja keine extra Leiatungen vom Staat, sondern nur das, was eben normal gezahlt wird.

Danke euch Beiden :-)
Dann werd ich mich mal bei der Uni erkundigen. Die 300€ extra sind ja schon mal super 👍

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Du kannst auch schwanger arbeiten!

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Hallo

Eg und Kindergeld und das Gehalt deines Mannes.
Du kannst dir fürs Wochenende einen Minijob suchen.
Denke an deine Krankenversicherung die du weiter zahlen musst.

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Sie ist privat versichert. Das wird sie als Studentin nicht selbst zahlen!
Von daher ist ein Mini-Job nicht notwendig.

An die TE:
Schau erst einmal wie du mit Baby und Uni zurecht kommst. Das geht erst einmal vor. Du musst nicht noch nebenbei arbeiten, wenn du finanziell klar kommst.

Lg🌸

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Wer soll das denn sonst zahlen?

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Wenn dein Mann während der Elternzeit Elterngeld beziehen möchte, dann muss er mindestens 2 Lebensmonate Elternzeit nehmen. Also zusätzlich zu dem Monat direkt nach der Geburt noch einen weiteren Monat innerhalb der ersten 14 Lebensmonate des Kindes.

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Eigentlich ziemlich merkwürdig, dass ein Arzt zur Kündigung rät ?? Wenn der job zu gefährlich ist hätte der AG dir einen entsprechenden Platz anbieten müssen oder wenn es gesundheitliche Gründe gibt hätte der Arzt dich ins bv/au geschickt.. auf jedenfall gäbe es keinen Grund auf die 450euro zu verzichten und entsprechend nur die 300euro EG nach der Geburt zu nehmen.

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Ich war in einem Möbelhaus speziell für die Kinderbetreuung angestellt. Es wäre unmöglich gewesen, dort eine andere Arbeit auszuüben.

Meine Krankenversicherung zahle ich ja schon während der gesamten Zeit und wir kommen gut über die Runden. Ich wollte ja nur wissen, ob ich Elterngeld bekomme oder nicht.

Danke für den Tipp, wir wussten nicht, dass mein Mann dann zwingend zwei Monate nehmen muss. Dann sag ich das meinem Mann.

Vielen Dank

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Mein Arzt sagte eben, dass es zu gefährlich ist. Bei uns wurden leider ständig kranke Kinder abgegeben.
Und das Möbelhaus war jetzt nicht gerade der beste Arbeitgeber, für „nur“ 450€ Kräfte.

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Hallo!
Sofern Dein Mann nicht zu viel verdient, steht Dir die Kostenübernahme der Betreuung z.B. durch Tagesmutter oder Krippe zu! Gerade wenn Du Deine BA schreibst, können ein paar ruhige Stunden am Tag nicht schaden ;)
Zuständig ist dafür das Jugendamt.
Liebe Grüße

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Ich kann Dir übrigens 2 Bücher empfehlen, die ich momentan selber lese:

Babypedia (Goldmann Verlag)
- Hier wird der ganze Bürokratische Kram rund ums Baby erklärt! Da findest du dann genau Antwort auf deine Frage bezügl. Elterngeld etc.

„Baby Jahre“ von Remo H. Largo
- Ist ein ziemlicher Wälzer, aber hier gibts ganz viele praktische Tipps für die ersten 4 Lebensjahre! Es wird auf die einzelnen Entwicklungsstufen eingegangen,.. sehr interessant!

Alles Gute Euch☀️

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Danke, die werd ich mir zulegen. Ist ja unser 1. Kind und wir sind noch recht unerfahren.
Danke dir :-)