alg 2 und schwanger

hallo :)
ich beziehe bisher noch alg2. bin ja nun aber schwanger.
ich weiss dass man ab der 12.ssw dann nehrbedarf bekommt, darum gehts mir aber nicht.

bin ich verpflichtet dem jobcenter sofort mitzuteilen das ich schwanger bin oder kann ich das auch erst, kurz bevor das mutterschutzgeld in kraft tritt?!
weil auch erst dann sich meine finanziellen beträge ändern und ich ja dann eigentlich erst verpflichtet bin es zu melden.

muss ich das also sofort melden (ich will den mehrbedarf nicht) oder kann ich bis kurz vor mutterschutz warten?

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Die Frage kann man eigentlich nur so verstehen, dass da irgendwas verschleiert werden soll. Eine "WG", die eigentlich eine Bedarfsgemeinschaft ist, vielleicht? Weil sonst der Kindsvater "aufkommen" müsste...?

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Soviel ich weiss muss man es melden sobald man den MP bekommt

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Du kannst noch etwas warten, würde es in der 12 ssw allerdings melden. Kannst gleich Erstausstattung fürs Baby beantragen und für Schwangerschaftsbekleidung. Wird in der Regel aber erst ab dem 6. Monat ausgezahlt glaubt. Aber dann hast du das wenigstens schon beantragt und hast halt Anspruch auf den Mehrbedarf. Die kopieren sich in der Regel die Seite mlt dem et. Warum möchtest du es denn verschweigen?

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Würde den Mehrbedarf beanspruchen. In der Schwangerschaft hat man halt einen speziellen Vitaminbedarf und sollte versuchen sich ausgewogen zu ernähren. Und falls du den nicht aufbrauchst kannst du ihn für das Kind zur Seite legen. Es kommen mlt Kind ja noch genug kosten aus einen zu.

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Du solltest es direkt mitteilen. Gerade für die Arbeitsvermittlung ist es auch wichtig das zu wissen.
Auch wenn du den Mehrbedarf nicht möchtest, steht er dir zu (ansonsten leg das Geld für dein Kind zurück).

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Du hast Anspruch drauf und es kann auch gut sein wenn du das nicht meldest dass sie dir den rückwirkend gewähren und du eine Nachzahlung vom Amt bekommst. das ist wiederum eine ermessenssache von deinem Sachbearbeiter.

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Hey, wieso willst du es erst so spät dem amt mitteilen? Der mehrbedarf steht dir zu und wird ja auf grund dessen gezahlt das du ein kind erwartest und du ja auch z.b vitamine brauchst die die krankenkasse nicht übernimmt und auch für die arbeitsvermittlung ist es wichtig das zu wissen fürs amt! Ich würde an deiner stelle sobald du den MP hast das melden!

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Asoo und wie meinst du das mit dem mutterschutzgeld? Meinst du das was man von der krankenkasse bekommt wenn man in den mutterschutz geht?

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Alg2 ist für hilfebedürftig Menschen. Das scheinst du nicht zu sein, wenn du auf dir zustehende Leistungen verzichtest.
Wir kennen alle deine komplette Geschichte nicht. Daher lässt dein Beitrag leider viel Raum zur Spekulation.
Ich weiß nicht ob man verpflichtet ist die Schwangerschaft sofort mitzuteilen. Aber ich glaube du würdest den mehrbedarf auch rückwirkend erhalten. Also macht abwarten eigentlich keinen Sinn. Ich Blick nicht durch, sorry.
Alles gute.

LG Sarah 31+4

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aus dem grund weil ich schonmal ein kind recht spät verloren habe.. über der 12ssw.
daher will ich das nicht direkt eröffnen weil ich später keine lust hab auf dumme fragereien und bemitleidungen wenn es doch wieder so kommt.
daher die frage ob man verpflichtet ist zum melden und wenn ja bis wann man das spätestens muss.
im inet stand mal wohl, spätestens dann wenn der mutterschutz eintritt und man dann ja geld von der KK bekommt

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Spätestens dann ist auch Dein Partner unterhsltspflichtig, dann musst Du die Schwangerschaft auf jeden Fall bekannt geben. Du benötigst auch keine finsnzielle Hilfe bzgl Erstausstattung etc?