Teilzeit nach 2 Jahren doch ablehnen?

Hallo, ich habe eine Frage zwecks meiner Rechte.
Ich möchte 3 Jahre Elternzeit beantragen und würde dem AG mitteilen, nach 2 Jahren in Teilzeit zurück zu kommen.

Was ist, wenn ich dann später nach 2 Jahren doch nicht kann/ möchte, sondern erst nach 2,5 oder 3 Jahren? Kann ich das dann einfach so machen oder bin ich an die 2 Jahre gebunden?

Danke für Eure Hilfe.

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Du beantragst deine 3 Jahre und wenn du dann willst, redest du mit deinen AG über den Wiedereinstieg. Du kannst ihm jetzt ein ungefähres Datum nennen, aber er kann dich nicht darauf festnageln wenn du 3 Jahre beantragst. In der EZ kannst du ja bis zu 30h arbeiten.....

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Du musst dich bzgl. der Teiltzeit in der Elternzeit doch noch nicht festlegen. Das würde ich an deiner Stelle auch nicht tun, weil du daran dann natürlich auch gebunden wärst. Du musst den Antrag auf Verringerung deiner Arbeitszeit (mind. 15 und Max. 30 Stunden) ja 7 Wochen vor Beginn deiner Teilzeittätigkeit stellen. Also kannst du ja sehen, wie es bei dir nach 2 Jahren so aussieht. Und wenn du dich entscheidest, dann wieder in Teilzeit zu arbeiten, dann musst du mit dem Arbeitgeber ein mehrstufiges Einigungsverfahren durchlaufen. Von alleine kannst du die Zeit nicht bestimmen. Der Arbeitgeber kann es unter bestimmten Voraussetzungen auch ablehnen. Einen Anspruch hast du auch nur, wenn mind. 15 Mitarbeiter beschäftigt werden.

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Mein AG ist eine große Kette mit über 750 Filialen in Dtl...also mehr als 15 Mitarbeiter und somit teilzeit Anspruch. Die haben mur halt jetzt schon das Formular geschickt zwecks Elternzeit ( obwohl ich erst nächstes Jahr im märz entbinde), wo ich schreiben soll, wie lange ich in elternzeit gehe und ib uch vorher in Teilzeit zurück komme und wenn ja wie viel Stunden und ab wann...daher komme ich auf den Gedanken, mur jetzt schon den kopf zu zerbrechen und habe halt "Angst ", wenn uch dort schreibe: nehne 3 Jahre aber komme nach 2Jahren mit 20 Stunden zurück und dann kommt was dazwischen, dass ich dann gebunden bin....

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Du musst den Zettel so früh nicht ausfüllen. Und du kannst die genauen Angaben der Elternzeit ja auch noch nicht machen, weil du gar nicht weißt, wann du entbindest. Das muss ja auf die Mutterschutzzeit angepasst werden, damit dir Elternzeit nicht „verloren“ geht oder du kocht Gefahr läufst, dass deine Mutterschutzfrist abläuft und deine Elternzeit erst in ein paar Tagen beginnt. Was willst du diese paar Tage machen? Theoretisch wärst du verpflichtet zu arbeiten. Das ist bestimmt nur pro Forma, dass sie dir das so früh geschickt haben. Und auch wegen der Teilzeit würde ich dich nicht drängeln lassen. Bei so einem großen Unternehmen ist es für den Arbeitgeber sehr schwer besondere betriebsbedingte Gründe einzuwenden, um den Teilzeitwunsch abzulehnen. Wenn du dich an die gesetzlichen Fristen hälst, machst du nichts falsch.

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Elternzeit am besten erstmal nur zwei Jahre anmelden, Verlängerung geht dann problemlos.Dann bist du flexibler.
Du kannst dann reinschreiben, dass du voraussichtlich danach TZ in Elternzeit arbeiten willst, dann wird die Ablehnung schwieriger, du kommst aber raus.