Abzüge in Teilzeit obwohl Elterngeld komplett ausgezahlt

Hi Mädels

Wenn ich drei Jahre Elternzeit beantrage, aber mir mein komplettes Elterngeld im ersten Jahr auszahlen lasse und nach 2 Jahren erst in Teilzeit wieder arbeiten gehe, habe ich dann irgendwelche Abzüge vom netto? Elterngeld kann ja nicht weniger werden, weil ja schon alles gezahlt wurde.

Mir ist bewusst; dass ich dann in diesem Fall ein Jahr von meinem Ersparten leben muss.

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Das Elterngeld wird dann nicht weniger. Steuern zahlst du, wenn du arbeitest trotz Elternzeit.

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Elterngeld kann ja nicht weniger werden, weil ich im 2. Jahr keins mehr bekomme wenn ich arbeiten möchte. Steuern muss ich bezahlen, das ist klar, aber ziehen die dann extra viel ab ( weil sie beim Kindergeld nichts abgezogen haben) oder ziehen sie normale Beiträge ab wie sonst auch?

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Sorry, ich verstehe deine Frage nicht. Du zahlst weiterhin deine normalen Abgaben. Was soll denn da mehr abgezogen werden?

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Welche Abzüge von deinem Lohn sollte es denn geben?
Oder verstehe ich die Frage nicht...
Du bekommst ganz normal dein Teilzeitgehalt. Warum sollte das einen Einfluss auf Elterngeld von (dann) vor 2 Jahren haben oder umgekehrt 🤷🏻‍♀️

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Weil ich weiß; dass wenn ich Elterngeld ausgezahlt bekommen würde und Teilzeit arbeite, die das gegenrechnen, also Elterngeld weniger wird. ABER da ich ja dann kein Elterngeld mehr beziehe, bekomme ich nur normale Abzüge wie jeder andere auch auch nicht extra mehr Abzüge richtig?

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Nein, da bist du falsch informiert, es wird nicht gegengerechnet. Es wird geschaut, was du vorher verdient hast und darfst mit Elterngeld Plus und deiner Teilzeitarbeit ca. Das verdienen. Das kannst du dir online vorher ausrechnen lassen.
Es kann natürlich sein, dass du etwas zu viel Verdienst, dann wird das abgezogen.
Deswegen lassen sich manche das Geld auf 1 Jahr auszahlen und verwalten das dann selber wie Elterngeld Plus.

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Wenn du Elterngeld plus beziehst und nach den Regeln dazu verdienst, wird nicht mehr abgezogen als die Steuern.

Oder ich versteh deine Frage auch nicht.

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Du verwechselst Elterngeld und Elternzeit! Elterngeld beantragst du nur für 1 Jahr. Elternzeit für 2 oder 3 Jahre. Es interessiert die Elterngeldstelle nicht was du nach 1 Jahr machst.

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Elterngeld kannst du für max. 22 Monate beantragen 😉, wenn man gearbeitet hat. Sonst sogar für 24.

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Okay, also keine speziellen Abzüge außer die normalen Abzüge, die man sonst auch hat.
Danke an alle:-)

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Übrigens und was mir vorher nicht bewusst war, man muss das erhaltene Elterngeld im Nachhinein versteuern! Ich dachte immer es wäre wir ne netto Zahlung.. aber als die Aufforderung kam die Steuern zu zählen, habe ich ganz schön doof geguckt!

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Oh....und wann bekommt man die Aufforderung in etwa? Also in welchem Zeitraum?
Wie viel musstest du an Steuern zahlen und bei welchem elterngeldbetrag?
Das ist neu für mich :-(

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