Betreuung für schwerbehinderten, Lohn?

Hallo, ich habe vor über drei Jahren einige Zeit mit dem Schwerbehinderten Sohn einer Bekannten verbracht und ihr auch ein wenig im Haushalt geholfen. Danach haben wir uns total aus den Augen verloren und keinen Kontakt mehr gehabt. Jetzt hat sie sich bei mir gemeldet weil sie mitbekommen hat dass mein Vater im August verstorben ist und mir auch noch erzählt, ich würde von ihr noch 75 € bekommen für die Hilfe von vor drei Jahren. Ich müsste nur kommen und ne Quittung unterschreiben, dann könnte ich das Geld auch gleich mitnehmen. Jetzt weiß ich nicht so recht was ich machen soll, es war ja eigentlich nur freundschaftsdienst und ich wollte nie Geld dafür haben aber ihr ist es ganz arg, da sie auch weiß dass ich hartz4 Empfängerin bin und das Geld natürlich gut gebrauchen könnte.
Was ich mich frage ist, wie muss ich mich jetzt verhalten. Ich will weder ärger mit dem Amt noch sonst irgendwie Probleme bekommen. Hat jemand eine Ahnung was ich jetzt tun kann um rechtlich abgesichert zu sein?

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Hallo.

Sorry, aber ich finde es nicht gut, Geld anzunehmen für Tätigkeiten vor über drei Jahren - noch dazu, wenn sie eine Freundin war.
Genau so wenig finde ich es in Ordnung von der Freundin, dass sie 3 Jahre brauchte, um sich darüber im Klaren zu werden, dass sie dir evtl. noch Geld schulden könnte.#gruebel

Ich denke, sie sucht eher nen Grund, um dich wieder für irgendwelche "Freundschaftsdienste" einzuspannen.

Dir wünsche ich viel Glück bei der Arbeitssuche!

LG

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@gutefee
Erstens habe ich BEKANNTE geschrieben und nicht Freundin.
Zweitens hat sich mein Angebot zu helfen damals aus einem Gespräch ergeben, bei dem sie davon ausging dass ich mir was dazuverdienen kann und ich einfach nur keine Lust hatte alleine zu sein.
Danach bin ich wegen gesundheitlichen Problemen für fast zwei Monate vom Bildschirm verschwunden weil ich in einer Klinik war. Da es mir im Anschluss immernoch echt schlecht ging hab ich nie auf ihre AB Nachrichten geantwortet, auch weil ich kein Interesse an dem Geld hatte und mit mir genug zu tun. Inzwischen kann ich es sehr gut verstehen, dass sie mich bezahlen will. Ich habe inzwischen selbst erfühlen dürfen wie wichtig es ist sich richtig bedanken zu können, auf welche Weise auch immer. Deshalb wäre es inzwischen auch für mich okay wenn ich das Geld annehme, dabei geht es aber nicht um das Geld sondern darum dass sie sich bedanken will für meine Hilfe und das möchte Sie eben so. Also warum nicht? Schließlich mache ich ihr damit sogar eine Freude.
Ich möchte nur dadurch keine Vorteile haben die unrechtmäßig erworben sind, Thema Schwarzarbeit etc.

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Ja, gut. Dann hol dir das Geld und gut ists. :-)

Aber wie dir von katie schon geantwortet wurde, handelt die Bekannte wahrscheinlich nicht aus Nächstenliebe so gönnerhaft, sondern weil sie dich damals ggf. als "Ausgaben" verbucht hat und nun dafür von dir eine Unterschrift als Beleg benötigt. Guck dir zumindest gut an WAS du da unterschreibst.

LG#winke

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Hallo,
da der Junge schwerbehindert ist, wage ich mich jetzt mal ganz weit aus dem Fenster und nehme an, er hat einen Pflegegrad. Insofern wärst du als Ersatzpflegeperson im Rahmen der Verhinderungspflege tätig gewesen. Die Pflegekasse will natürlich eine Unterschrift, dass du das Geld auch wirklich erhalten hast und dass du nicht mit dem Jungen verwandt bist. Blankoformulare würde ich übrigens nicht unterschreiben. Lass den Betrag wirklich eintragen und unterschreibe nur für diesen Betrag.
Gefährlich werden können die 75€ für dich nicht. Höhere Beträge können dir jedoch schon gefährlich werden. Daher ist es wirklich wichtig, dass du aufpasst, dass da nachdem du weg bist, niemand den Betrag nachträglich ändert. Es ist leider nicht so selten, dass die Verhinderungspflege auf diese Weise manipuliert wird.
Falls du damals noch andere Personen gepflegt hast, hättest du über die Knappschaft angemeldet werden müssen - dann solltest du das jetzt lieber lassen mit den 75€.

Ich hatte eine ALG2 Empfängerin bis letztes Jahr als Ersatzpflegeperson bei meinen Kindern beschäftigt. Das war überhaupt kein Problem. Allerdings war sie bei der Knappschaft gemeldet.

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Achso, warum ihr das jetzt „einfällt“ kann einen relativ einfachen Grund haben:
Wenn man ein schwerbehindertes, pflegebedürftiges Kind hat, hat man echt genug zu tun und kennt nicht wirklich von Anfang an alle Möglichkeiten, die einem offen stehen und alle Ansprüche, die man hat. Ich habe auch Jahre gebraucht, ehe ich so langsam hinter alles gekommen bin. Bei Vielem war dann die Frist längst abgelaufen. Verhinderungspflege habe ich auch jahrelang nicht genutzt. Das ist gerade bei Eltern mit behinderten Kindern vollkommen normal.

Verhinderungspflege kann man bis zu 4 Jahre rückwirkend geltend machen.

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@kati543
Ich gehe auchdavon aus, dass er ne plegestufe hat, stark körperliche und geistige Behinderung.
Nein, das war das einzige was ich gemacht habe. Damals bezog ich Arbeitslosengeld I, hatte gerade meine Ausbildungszeit hinter mir und noch nix neues.

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Nachtrag :
Meine Frage wie ich mich verhalten soll bezieht sich nur darauf, ob jemand weiß wo ich dieses Geld angeben muss und welche Abgaben fällig werden.