Elternzeit als Beamter

Mein Mann möchte nun doch gerne zwei Monate Elternzeit nehmen (Verbeamteter Lehrer in Niedersachsen). Da er aber Abschlussklassen hat, würde er gerne wenige Stunden in diesen zwei Monaten arbeiten, um den Fachunterricht weiter zu führen (etwa 8Wochenstunden).Weiss jemand wo wir dazu detaillierte Informationen bekommen? Wie würde sich das Elterngeld zusammensetzen? Bis wann muss der Antrag gestellt sein? Wir finden nichts wirklich aufschlussreiches im Netz, :(... Vielleicht kann jemand von euch helfen?
LG Leni

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Bei uns genauso.
Mein Mann muss (!) Im 1. Lebensmonat 3 Stunden weiter machen in Elternzeit , da er wegen dem Abitur nicht fehlen kann.

Wir haben uns bei der Elterngeld Stelle 3 und 5 Stunden arbeiten in Elternzeit ausrechnen lassen. Mit dem Gehalt kommt man eigentlich fast aufs gleiche raus.

Lg

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Super, Danke:)

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Natürlich kann er fehlen. Er ist selbst der Meinung, dass er nicht fehlen kann. Gehen tut es aber

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Meine männlichen Lehrerkollegen dürfen nur in den Ferien Elternzeit nehmen (oder zumindest so, dass der größte Teil durch der Elternzeit durch die Ferien abgedeckt wird), wenn sie nur ein oder zwei Monate machen.
Anders ist es schultechnisch nicht zu organisieren, denn für so lange kann keine Vertretung gestellt werden. Gleich ein halbes oder ganzes Schuljahr würde aber gehen.
So wie es dein Mann vor hat wäre es bei uns nicht gegangen. Aber vielleicht ist es bei euch was anderes
Alle meine Kollegen haben auf die zwei Monate Elternzeit leider verzichten müssen (in den Ferien ist es ja relativ sinnfrei Elternzeit zu nehmen)

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Elternzeit kann man frei wählen. Die muss nicht in den Ferien genommen werden.

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Das ist aber nicht rechtens.
Da würde ich mich beim Personalrat beschweren.

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Hey!
Wie es dann mit dem Elterngeld aussieht, müsste euch eine Beratungsstelle sagen können. Aber es gibt doch das Elterngeld Plus, bei dem man arbeiten darf und es bis zu einem gewissen Betrag nicht gegengerechnet wird. #gruebel
Ich weiß nur, dass bei uns (S.-H) bei einer Pflichtstundenzahl von 28/ Woche in Elternzeit mindestens 7,5h unterrichtet werden müssen, wenn man unterrichten will/muss. Darunter geht es wohl nicht. Aber Gynasiallehrer haben ja erstens eine geringere Pflichtstundenzahl und mit 8 Stunden würdet ihr ja eh drin liegen.
Ein Kollege von mir ist gerade außerhalb der Ferien 1 Monat in Elternzeit gegangen (bzw. direkt im Anschluss an die Herbstferien). Ging problemlos. (Bezieht sich auf einen Beitrag weiter oben.)
Alles Gute!

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Hatten wir uns auch informiert .
Aber dann muss Mann 4 Monate nehmen ...
Das wollen wir nicht.

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Ach perfekt. Dann suche ich mal so eine Stelle raus, wir wussten gar nicht, dass es so etwas gibt :)

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Er kann seine Elternzeit frei wählen und nicht wie hier beschrieben auf Ferien abstimmen.

Nur die Stundenzahl muss am besten abgestimmt werden, da sie sehr gering ist.

Inwiefern das Einkommen angerechnet wird aufs Elterngeld könnt ihr online ausrechnen.

Anzumelden ist Elternzeit 7 Wochen vor geplantem Beginn.

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Danke:) Oh sieben Wochen, da haben wir ja noch etwas Zeit:-)

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Die Elternzeit muss auf dem Dienstweg spätestens 7 Wochen vor Beginn eingereicht werden.
Selbstverständlich darf man 2 Monate Elternzeit oder mehr nehmen.
Und es ist vollkommen egal, ob Mann oder Frau.
Ansonsten kann man mal gerne beim Gleichberechtigungsbeauftragten bzw beim Personalrat vorsprechen.

Mein Mann, selbst verbeamtet, hat bei Kind 1 2 Monate Elternzeit genommen, bei Kind 2 14 Monate, bei Kind 3 wieder 2 Monate und jetzt bei Kind 4 6Monate.

In NRW gibt es z.B. zu beachten, dass man die Ferien nicht aussparen darf und nicht direkt vor bzw nach den Ferien die Elternzeit beenden oder starten darf, was natürlich für die Schulen suboptimal ist. Der Abstand soll der Länge der Ferien entsprechen.
Heißt, dass die Elternzeit 6 Wochen vor den Sommerferien und 6 Wochen nach den Ferien beginnen/enden darf.
Ausnahme ist, wenn die Elternzeit genau 1 Jahr geht bzw wie bei uns, seine Elternzeit direkt im Anschluss an meine anschließt (auch verbeamtete Lehrerin).

Das Elterngeld wird wahrscheinlich identisch sein.
Aber als Lehrer kann es relativ easy berechnet werden

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Diese Ferienregel ist aber auch eher mit Vorsicht zu genießen. Mein Mann hat in NRW auch problemlos einen Monat EZ zwischen Herbst- und Weihnachtsferien genommen.

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Genau, zwischen den Ferien ist kein Problem.
Aber in den Ferien bzw kurz davor oder danach wird es schwieriger.
Ausnahmen gibt es ja, z.B. wenn der Mann ab Geburt zu Hause bleibt oder direkt im Anschluss der Elternzeit der Frau.

Und es ist leider auch ganz klar Mitarbeiterabhängig.
Ich habe leider eine erwischt, die es extrem genau nimmt und auch schon einmal Elternzeit abgelehnt hat.