Steht einem Weihnachtsgeld zu im beschäftigungsverbot ?

Frage steht oben :)

Ja oder nein ?

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Genauso gut kannst Du eine Abstimmung darüber machen, ob es erlaubt ist 100 km/h zu fahren.
a) Fehlen wichtige Details um das beurteilen zu können.
b) Ist der Bussgeldstelle das Ergebnis der Abstimmung egal.

Grüsse
BiDi

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Darüber abzustimmen .- welchen Sinn macht das?
Das geht nicht um eine Meinung, das ist festgelegt durch die Rechtslage.

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Ist nur ne Vereinfachung damit man nicht immer einen Komentar setzen muss.
****bitte bleibt sachlich****
Weil wissen tust du es anscheinend auch nicht.

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Ich finde deine Antwort reichlich unverschämt.

Man kann diese Frage mit deinen Angaben nicht beantworten!

Keiner weiß das.

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Huhu,

du bekommst im BV ganz normal dein Weihnachtsgeld sofern es in deinem Arbeitsbertrag festgehalten ist. Wenn dein Chef es immer aus Nettigkeit ohne Vertragsgrundlage bekommen hast, dann steht es ihm frei ob und wie hoch es ausfällt.
Ich arbeite z.B. im öffentlichen Dienst. Da es bei mir in Tarifvertrag (TVöD) geschrieben steht, dass man Weihnachtsgeld bekommt, bekomme ich es auch im Beschäftigungsverbot, da man keinen finanziellen Nachteil dadurch haben darf.

LG

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Danke für deine Antwort😊

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Ich habe es sogar in den ersten 2 Jahren der Elternzeit bekommen.

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Ja steht einem zu.

Dir darf im BV kein finanzieller Nachteil entstehen, also bekommt man auch Weihnachtsgeld.

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Lies doch mal im Internet nach. Google: Weihnachtsgeld im Beschäftigungsverbot.
Bei den ganzen BVs heutzutage, wirst du sicherlich nicht die erste Frau sein, die sich diese Frage stellt.

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Ich habe welches bekommen. Ob es einem zusteht weiss ich nicht

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Was steht in deinem Arbeitsvertrag?
Hast du es in den letzten Jahren immer bekommen oder war es unterschiedlich?

Bei Tarifverträgen bin ich raus / damit kenne ich mich nicht aus.

Bei mir standen in verschiedenen Arbeitsverträgen bei verschiedenen Arbeitgebern verschiedene Regelungen drin.
Ich hatte zwar nie ein BV, jedoch war die Grundregelung des Weihnachtsgeldes in jedem Arbeitsvertrag anders. Bei einem AG gab es Weihnachtsgeld grundsätzlich, bei einem unter bestimmten Bedingungen bei einem weiteren gar nicht: es sei denn er hätte es freiwillig gemacht, kam aber nicht vor.

So, wo es keines gab, würde es vermutlich auch im BV keines geben.
In den anderen Fällen - vielleicht. Stehen bei dir Bedingungen im Vertrag an die das Weihnachtsgeld geknüpft ist? Dann ist es u.U. anders, als wenn du es immer, jedes Jahr, seit vielen Jahren bekommen hast.