Dringende Frage zur Unterhaltspflicht Bafög

Guten Tag zusammen!! Wir haben schon ordentlich im Internet recherchiert ohne eine richtige Antwort zu bekommen. Der Fall ist so :
Wir sind, mein Mann, ich (verheiratet) mit 2 gemeinsamen Kindern. Ich bin Hausfrau. Er kommt also komplett für uns auf. Er hat eine Tochter, für er in allen Jahren Unterhalt geleistet hat, der längst beendet ist. Nun möchte die Tochter Bafög beantragen und wendet sich natürlich an meinen Mann, ihren Vater. Wo finde ich eine konkrete Tabelle, ab welcher Einkommensgrenze er doch wieder verpflichtet ist?!

Über eine kurze Rückmeldung würde ich mich sehr freuen!

Vielen Dank!

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Hat sie schon eine abgeschlossene Berufsausbildung? Dann wäre er in der Regel sowieso raus.

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Ja, sie hat eine Ausbildung gemacht. Ob abgeschlossen oder nicht, wissen wir nicht
Aber mein Mann hat immer Unterhalt gezahlt während die Kindsmutter nie gearbeitet hat. Das ist ziemlich frustrierend..
Vielen Dank fürs Feedback 😉

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Wieso frustrierend? Du arbeitest doch auch nicht? 😮

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Hallo, auf der offiziellen Seite gibt es Dokumente, Publikationen zum nach Hause bestellen und eine Hotline.
https://www.bmbf.de/de/das-bafoeg-eroeffnet-bildungschancen-878.html

Da solltet ihr fündig werden.


Gruß Sol

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Vielen Dank sol 😉

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Ich bin kein Experte, aber Ich glaube das mit der konkreten Tabelle wird eher schwierig, da ja zur Berechnung des Bafögs ohnehin viele Faktoren rein zählen. Auch wie viele Kinder ihr noch im Haus habt oder die Mutter hat. Und was überhaupt an Vermögen da ist oder an Lasten. Ob sie bei irgendwem mit leben kann oder eine eigene Wohnung braucht. Da jetzt Atok eine Zahl zu bestimmen wird schwierig. Grobe Rechner findest du sicher via Google.

Zu klären wäre erstmal, ob sie bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung hat. Als Eltern ist man verpflichtet bis zum Erreichen dieses ersten Abschlusses Unterhalt zu leisten um dem Kind zu ermöglichen etwas zu lernen wodurch es wirtschaftlich selbstständig und unabhängig von den Eltern werden jann.

Hätte sie sowas bereits, könnte sie elternunabhängiges Bafög beantragen, hätte die Möglichkeit sich selbst zu finanzieren, da sie theoretisch eine ausgebildete Arbeitskraft ist und ihr wärd raus.

Hat sie aber noch keine Berufsausbildung oder einen anderen Studienabschluss, dann werdet ihr sie unterstützen müssen. Und das durchaus bis hoch zum Master, wenn dieser auf den gewählten Bachelorstudiengang direkt aufbaut. Allerdings ist sie dann durchaus in der Pflicht nachzuweisen, dass es mit dem Studium vorwärts geht und es sollte in der durchschnittlichen Studiendauer absolviert werden. Langes Faulenzen oder x Extrajahre müssten also nicht finanziert werden.

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Vielen Dank ☺️

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Was will die Tochter denn nun? Bafög oder Unterhalt vom Vater? Das ist doch etwas vollkommen unterschiedliches. Wenn sie Bafög beantragen möchte, müssen die Eltern normalerweise ihre Einkommensverhältnisse offenlegen. Es sei denn, es ist elternunabhängiges Bafög, weil sie schon eine Ausbildung abgeschlossen hat.

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Hallo

Unterhalt wird nach BGB berechnet. In der Dd Tabelle findet ihr den Betrag, den er zahlen müsste.
Die Tochter ist denke ich 18 und will studieren. Somit steht sie im Unterhaltsrang nach euren Kindern und sogar nach dir, da sie nicht mehr privilegiert ist.
Vorrangig vorm Unterhalt MUSS sie BAföG beantragen.
Der Betrag, den sie da bekommt, wird komplett auf den zu zahlenden Unterhalt angerechnet, ebenso das komplette Kindergeld.

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Hallo!

Sie braucht die Angaben des Vaters im BAföG Antrag, auch wenn sie gar keinen Anspruch mehr auf Unterhalt hat. Es ist eher unwahrscheinlich, dass noch Ansprüche bestehen, aber die Anträge sind wirklich komisch.

Offenbar besteht ja auch kein guter Kontakt, da muss sie euch auch nicht alles erzählen.

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Guten Morgen,

ich habe während des Studiums auch Bafög bezogen. Meine Eltern leben schon seit vielen Jahren getrennt und mein Vater wollte sich verweigern seine Einkünfte offen zu legen. Sofern deine Stieftochter Anspruch auf elternabhängiges bafög hat, ist dein Mann schon verpflichtet das entsprechende Formblatt auszufüllen. Das Bafög-Amt hilft sonst nach bzw wird dann das Bafög, auf entsprechenden Antrag der Stieftochter, ohne die Einkünfte deines Mannes vorläufig berechnet und das kann dann natürlich zu erhöhten Rückzahlungen führen, wenn dann die tatsächlichen Zahlen vorliegen.

Bei mir wurde das dann so gelöst, da mein Vater nicht wollte das ich seine Unterlagen zu Gesicht bekomme, dass er seine Angaben jedes Jahr direkt zum Bafög-Amt geschickt hat. Vielleicht ist dieses Entgegenkommen abhängig vom jeweiligen Sachbearbeiter, aber das könntet ihr ja beim zuständigen Bafög-Amt in Erfahrung bringen.

Eine auskunftspflicht ihm gegenüber hinsichtlich meines Studienverlaufes meinerseits bestand übrigens auch. Wurde mir vom Bafög-Amt auferlegt. Ich musste ihm nach jedem Semester meine Prüfungsergebnisse mitteilen.

Die Freibeträge für die Eltern sind in den letzten Jahren ja auch gestiegen. Halte es daher für wahrscheinlich, dass bei der Berechnung bei deinem Mann nichts „übrig“ bleibt.
Es gibt im Internet ein Forum für Studenten und Studieninteressierte, da gibt es auch einen gute Bafögrechner und allgemein viele Informationen zum Bafög.

Viele Grüße