Wird mir beim FSJ Taschengeld was abgezogen? ?

Ich habe mich für ein FSJ beworben und bin jetzt total unsicher, ob ich überhaupt was vom Taschengeld, was ich im FSJ bekomme behalten darf.

Also, meine Mutter ist alleinerziehend und bezieht ALG2.
Beim FSJ würde ich 360€ Taschengeld bekommen. Irgendwo hab ich mal gehört, dass tatsächlich 80% vom Gehalt abgezogen wird, jedoch handelt es sich hier doch nur um ein Taschengeld.
Hat da jemand Erfahrungen oder weiß irgendwas genaueres darüber?
MFG
Isabella

1

Hallo.

WAS solle dir davon abgezogen werden? Meinst du Steuern? Nein, es ist ja dein Taschengeld und kein Arbeitsentgelt.

LG

3

Wie es sich nennt, ist egal. Aber sie muss davon leben, denn ihre Eltern zahlen keinen Unterhalt dieses Jahr. Ein FSJ kann eine teure Angelegenheit sein.

5

Ich meinte damit, dass ein "Taschengeld" einer "Aufwandsentschädigung" gleich kommt und somit nicht steuerpflichtig ist.

Ich gehe mal davon aus, dass sie dieses Jahr macht, um dadurch evlt. ein schulisches Jahr an Ausbildung (Kinderpflege/Erzieher) abzukürzen. Würde sie in diesem Jahr zur Schule gehen, würde sie gar kein Geld bekommen. So hat sie zumindest dieses Taschengeld.

Auch gehe ich davon aus (lass mich gerne eines Besseren belehren :-D), dass der Mutter nichts vom ALG2 abgezogen wird.

2

Deine Eltern sind dir unterhaltspflichtig, solange du entweder zur Schule gehst ODER eine Ausbildung machst. Das ist beides nicht der Fall! Du bist (nehme ich an) volljährig und verdienst beim FSJ Geld. Von diesem Geld musst du nun leben (Miete an deine Eltern oder eigene Wohnung, Essen, Verträge usw.); das ist nicht "gemein" , sondern das Leben. Ein FSJ muss man sich leisten können. Reicht das Geld nicht, kannst du zusätzlich am Wochenende oder abends jobben.
Was heißt "abziehen" - du musst von irgendwas leben und bekommst keinen Unterhalt in diesem Jahr.
Wenn du danach studierst oder eine Ausbildung beginnst, sind deine Eltern wieder unterhaltspflichtig und dein Gehalt (Ausbildung) wird angerechnet.
VG

4

Ich glaube die TE möchte wissen, ob der Mutter vom ALG2 etwas abgezogen werden kann, da sie als Tochter ja jetzt eine Art Einkommen hat.

7

Das habe ich anders verstanden, vielleicht löst sich das noch auf. VG

weitere Kommentare laden
6

https://www.bundes-freiwilligendienst.de/hartz-iv-arbeitslosengeld-ii-sgb.html

Für Bufdis gibt es einen Freibetrag von 200,-€, alles darüber wird natürlich auf das ALG II angerechnet.

10

Was bedeutet das dann?
Ich bekomme ja kein ALG 2 , nur meine Mutter. Hatte ja auch nie was damit zu tun gehabt da ich ja bis jetzt nur in der Schule war und jetzt vor meinem Abi berufliche Erfahrungen sammeln will. Vielleicht sollte ich auch erwähnen, dass ich erst 16 bin

8

Ich gehe davon aus, dass du noch zu Hause wohnst und ebenfalls Alg 2 bekommst?
Dann wird dein "Taschengeld" bis auf den Freibetrag angerechnet.
Weitere Infos gibt dir das Jobcenter.

9

Ja also ich wohne noch Zuhause aber bin erst 16 und habe nichts mit dem Jobcenter zu tun. Deswegen war ja meine Frage, ob mir vom Taschengeld was abgezogen wird und zum anderen auch ob meiner Mutter was vom ALG2 gekürzt wird.
Zudem muss man auch sagen, dass meine Mutter wirklich unverschuldet in diese Situation kam und ich Ziele für die Zukunft habe. Deswegen mach ich ja das FSJ, um schonmal berufliche Erfahrungen zu sammeln.

11

Wenn deine Mutter ALG 2 bezieht, dann ist in der Zahlung ,die sie erhält, auch der Bedarfssatz für dich als im Haushalt lebendes Kind enthalten. Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft, solange ihr zusammen wohnt. Wenn du jetzt etwas zum Haushaltseinkommen beitragen kannst, dann wird das auf das ALG 2 angerechnet.

weitere Kommentare laden