Beschäftigungsverbot und Kurzarbeit

Aus reinem Interesse, wenn eine werdene Mutter in Kurzarbeit ist und währenddessen ein Beschäftigungsverbot erhält.
Bekommt sie dann ihr eigentliches Gehalt oder das, das ihr während der Kurzarbeit zusteht?

Danke.

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Hallo.
Gegenfrage : wieso sollte eine Schwangere besser gestellt sein, als alle anderen Kollegen in Kurzarbeit? Sie darf per Gesetz keine Nachteile haben, aber von Vorteilen steht da nix. Also würde ich sagen : Kurzarbeitergeld auch im BV.
Alles Gute.

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P.s: schau mal im Forum Beruf und Finanzen. Da wurde das schon einige Male erfragt.

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Eine Kollegin fragte letztens bei uns in der Firma ( Einzelhandel da es jetzt für alle die arbeiten ein Gutschein gibt Plus eine kleine Extra Zahlung ) ob es ihr auch zu steht ,sie ist im BV schon seit längerem.
Da wurde ihr gesagt Nein , das fand sie natürlich extrem gemein,wobei ich mir denke ,wieso. Sie sitzt Zuhause und die anderen arbeiten.
Jetzt will sie es sich erstreiten 🤦‍♀️
Bin ja mal gespannt was da raus kommt .

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Sie bekommt dann auch das Geld für die Kurzarbeit. Aber es wird nicht in die Berechnung des Elterngeldes einberechnet, wenn die Kurzarbeit aufgrund von Corona ist :)

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Alles klar. Danke.

Das mit dem Elterngeld und der Aufstockung war schon angekommen. :)

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Warum sollte sie überhaupt ein BV für die Zeit der Kurzarbeit bekommen? In der Kurzarbeitszeit wird sie ja kaum ihr Baby gefährden. Da ist sie zu Hause. In den Stunden, in denen sie noch arbeitet, kann sie natürlich auch ins BV gehen. Finanziell ist das aber kein Unterschied.

Konkret am Beispiel:
Der Vertrag geht normal über 40 Stunden. Derzeit ist Kurzarbeit und sie arbeitet nur noch 10 Stunden. Warum soll die Schwangere nun für die 10 Stunden nicht ein BV bekommen können? Die aktuelle Regelung sieht ja gar keine volle Beschäftigung vor, sondern eben Kurzarbeit, der der Arbeitnehmer übrigens SCHRIFTLICH zugestimmt hat.