Alte Elternezeit verschieben

Hallo Zusammen,

vllt kann mir jemand helfen oder hatten den Fall selbst. Und zwar bin ich erneut schwanger und gehe erneut in Mutterschutz und habe dann wieder Elternezeit für meine 2 Kind beantragt. Ich habe aber noch Elternezeit vom ersten kind übrig. Diese habe ich beantragt auf später zu verschieben.

Jetzt meinte mein AG er muss mir die verschobene Elternezeit nicht genehmigen.

Weiß jemand wie das ist ? Kann er die "alte" Elternzeit ablehen ?

Vielen Dank vorab.

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Das Thema ist rechtlich tatsächlich in manchen Fällen eine Grauzone.
Wenn dein erstes Kind aber schon älter als ein Jahr ist, du also mindestens 12 Monate deiner Elternzeit schon genommen hast, muss dir dein AG gewähren, dass du dir die verbleibenden Elternzeitmonate theoretisch bis zum 8. Geburtstag deines Kindes aufsparen kannst.
Hier kann man das nachlesen.
https://www.elterngeld.de/elternzeit/#gref

Wichtig ist dabei nur, dass du deine jetzige Elternzeit am Tag vor Beginn des neuen Mutterschutz beendest und dies mindestens 7 Wochen im Voraus schriftlich bei deinem AG beantragst.

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Hallo,

Danke für die Info. Ich hab die erste Elternzeit zum Mutterschutz beendet und dann ab Geburt für den zweiten Zwerg Elternezeit beantragt und die andere hab ich nach hinten verschoben. Und ja meine kleine ist älter als 1 jahr.

Also wenn ich die für mein erste Kind dann bach der Elternezeit fürs zweite Kind nehmen will muss ich einfach wieder Frist gemäß beantragen. Verstehe ich das richtig?

Und der AG kann es nicht ablehnen?

Grüße😊

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Noch eine kurze Ergänzung dazu:
In den offiziellen Regelungen zur Elternzeit steht zwar, dass der Arbeitgeber, einem Übertrag von Elternzeit auf einen späteren Zeitpunkt zustimmen muss.
Allerdings gibt es ein Urteil des Bundesarbeitsgerichtes zu genau diesem Sachverhalt.
Hier wurde zugunsten der Eltern entschieden, d.h. dir stehen pro Kind volle drei Jahre Elternzeit zu, auch wenn die Geburt des zweiten Kindes vor dem dritten Geburtstag des ersten Kindes erfolgt:
https://www.handelsblatt.com/finanzen/steuern-recht/steuern/bundesarbeitsgericht-urteil-elternzeit-geht-nicht-verloren/3161236.html?ticket=ST-1634424-vLDf0o26ny3OIlSkgXcO-ap3

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Du kannst bis zu 24 von den 36 Monaten Elternzeit, auf die man Anspruch hat, bis ins 8. Lebensjahr deines Kindes mitnehmen. Dein Arbeitgeber muss das nicht mehr genehmigen. Das war mal so, dass der Arbeitgeber es genehmigen musste - wurde aber vor einiger Zeit gesetzlich geändert.

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Nein, kann er nicht verbieten, du musst einfach 13 Wochen vorher anmelden