Beschäftigungsverbot und Krankenhausaufenthalt

Hallo Zusammen,
Ich hätte da mal eine Frage wegen Beschäftigungsverbot und Krankenhausaufenthalt.
Ich war seit März im BV. Am 01.05. bin ich aufgrund einer Muttermundschwäche ins Krankenhaus eingeliefert worden. Leider habe ich meine Tochter am 05.05. verloren in der 20 SSW.
Seitdem bin ich krankgeschrieben. Die Krankenkasse sagt, dass meine Krankenzeit ab 01.05. läuft wo ich ins Krankenhaus geliefert wurde. Damit wäre das BV ausgesetzt. Ist das korrekt? Mein Stand ist, dass ich bis zur Geburt im BV war.

Wenn Schwangere im BV wegen Komplikationen ins Krankenhaus müssen für Wochen fallen die doch nicht aus dem BV raus oder? Durch das BV war man ja eh zuhause oder hab ich was verpasst?
Danke und VG

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Liebe Sony,
Dein Verlust tut mir sehr leid.
Soweit ich weiss, bekommt man die Mutterschutzfrist ab Geburt, erst ab der ssw 24.
Somit keine 8Wochen Schutzfrist.

Das BV erlischt, wenn du nicht mehr schwanger bist. Zu 100% bin ich mir da aber nicht sicher.
Finde einen verständnisvollen Hausarzt/Gyn der dir eine AU ausstellt, solange du brauchst um zum arbeiten wieder fit zu sein.
Vg

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Ah tut mir leid, ich habe die Frage anders aufgefasst.

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Hallo,

Ich denke schon, dass eine AU (im Sinne von Krankenhaus-Aufenthalt) Vorrang vor einem BV hat. Denn für ein BV muss man meines Wissens nach arbeitsfähig sein, was du ja nicht warst.

Hattest du ein individuelles BV von einem Arzt?

Lg

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Ich hatte ein BV was der Arzt ausgestellt hat. Aber was machen denn Frauen die wegen z.b. vorzeitiger Wehen im Krankenhaus liegen? Krankengeld würde sich ja später auch aufs Elterngeld Auswirkung haben? Und durch das BV durfte ich ja sowieso nicht arbeiten. So richtig kann ich das nicht verstehen. Das das BV mit der Geburt erlischt ist mir bewusst aber davor sollte es eigentlich bestehen bleiben.

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Monate mit Krankengeld aufgrund der Schwangerschaft können beim Elterngeld ausgeklammert werden.

Also ich denke ja, es ist richtig was die KK sagt.

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Hallo,
die Kasse hat da recht. AU hat Vorrang vor BV und eine AU unterbricht auch ein BV.
LG
Katrin

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Ich hatte ja keine AU sondern war im BV. Ich lag einfach im Krankenhaus. Habe nur ein Entlassungsbericht vom Krankenhaus bekommen.

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Zuerst einmal mein Beileid zu Eurem Verlust.

Wenn du im Krankenhaus liegst, bist du "Arbeitsunfähig". Damit ist das BV nicht relevant.

Sollte man in einer Schwangerschaft in das Krankengeld rutschen, so kann dies für das Elterngeld ausgeklammtert werden, sofern die Ursache die Schwangerschaft war.

Insgesamt rutscht man genau wie jeder andere langfristig Erkrannkte ins Krankengeld. Wie auch Krebskrank, etc.

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Arbeitsunfähigkeit -also Krankheit- geht vor Beschäftigungsverbot. In Deinem Fall hat das Krankenhaus vermutlich eine Liegebescheinigung ausgestellt und die wird von den Krankenkassen als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung gewertet.

Grüsse
BiDi