Selbst beschaffte Haushaltshilfe nach Geburt über Krankenkasse - muss HH versteuern??

Hallo zusammen,

in ein paar Wochen sollen unsere Zwillinge zur Welt kommen. Da wir auch noch ein weiteres Kind im Haushalt haben, hat unsere Hebamme empfohlen, eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse zu beantragen. Eine liebe Freundin würde diese Aufgabe übernehmen (=selbst beschaffte Haushaltshilfe"). Die Krankenkasse zahlt in dem Fall die Stundenpauschale an mich aus, und ich bezahle die Haushaltshilfe. Die Freundin ist selbst "Vollzeitmama" und nicht berufstätig.
Jetzt steht die Frage im Raum, wie die Freundin das ganze versteuern muss? Oder müsste ich sogar als Arbeitgeber für sie fungieren und über einen Minijob abrechnen? Hat hier jemand Erfahrungen?

Viele Grüße
Mirjam

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Hallo, mit eigenen Erfahrungen kann ich leider nicht dienen, aber m.E. müsstest du sie als Minijob anmelden. Du bekommst ja sozusagen nur die Kosten erstattet. Hier steht wie: https://www.minijob-zentrale.de/DE/minijob-anmelden/haushaltshilfe-anmelden/haushaltshilfe-anmelden_node.html
Minijob bedeutet, dass sie max. 520 Euro im Monat bei euch verdienen darf. Hier auch nochmal die Infos dazu: https://www.minijob-zentrale.de/DE/die-minijobs/minijob-mit-verdienstgrenze/minijob-mit-verdienstgrenze_node.html
Dabei ist der 1. Minijob für deine Freundin steuerfrei und sie muss nur Rentenversicherungsbeiträge zahlen, wovon sie sich aber befreien lassen kann. Als Arbeitgeber zahlst du die Steuern für sie, was aber vmtl. Teil der Erstattung ist.

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Ich möchte dazu nur ergänzen, dass ihr bei einem Minijob auch auf die Stunden und den Mindestllohn achten müßt und sie auch bezahlen bei Krankheit und sie natürlich auch Urlaubsanspruch hat.

Ich weiß nicht wieviele Stunden du dir am Tag/Woche vorstellst. Aber bei Minimum 12€ Mindestlohn wäre das knapp 43h für den ganzen Monat. Also wenn sie Montag bis Freitag täglich 4h kommen würde, wäre nach 2 Wochen das Soll schon erreicht.

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Hat Deine Freundin zufällig ein Nebengewerbe angemeldet, über das sie Dir eine Rechnung stellen könnte? Oder der Mann der Freundin?

Bei uns war es so, dass meine Mama mal für mich nach einer OP die Haushaltshilfe übernommen hatte, aber für diese Zeit dann den Verdienstausfall erstattet bekam von der Kasse. Das war einfacher. Bei Deiner Freundin liegt ja kein Verdienstausfall vor. Und bei meiner Schwägerin macht es in der Regel der Mann, der gibt dann das Geld von der Krankenkasse in seiner Steuererklärung als Einkommen mit an und versteuert es dann sozusagen darüber.

Was Du tun kannst: Es gibt so eine Art "kurzfristige Beschäftigung" oder "einmalige Beschäftigung" oder so ähnlich. Informier dich da mal. Wer hier sehr gut helfen kann, ist die Minijobzentrale. Die waren zu mir am Telefon echt freundlich und kompetent und waren auch gut zu erreichen. Die sagen Dir auch, wie Du das anmelden musst (geht ja auch im Versicherungsschutz, wenn ihr bei dir im Haushalt was passiert)

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Hallo,

Für mein Verständnis würdest du sie unter Zeile 5 bei Haushaltsnahen Dienstleistungen bei der Steuererklärung eintragen und gleichzeitig z.b. einen Minijob anmelden oder als sogenannte kurzfristige Beschäftigung. Du müsstest auf den Mindestlohn und die Ruhezeiten achten. Ausserdem wäre es wichtig, dass sie versichert ist, wenn ihr was passiert (gilt auch für den Arbeitsweg zu und von dir).

So würde ich zumindest vorgehen.

Die Sache mit dem Gewerbe könnte sie überlegen, allerdings müsste sie dann auch ihr Gewerbe für Haushaltshilfe angemeldet haben, nicht, völlig erfunden, für den Verkauf von selbstgestrickten Pullis oder Grafikdesign...

Alles Gute!