Elterngeld 2. Kind , Berechnung?

Hey .
Ich hatte 2 Jahre EZ beim 1. Kind . Das 2. Jahr endet genau 1 Tag vor Beginn meiner 2. EZ Anfang März für das 2.kind .
Zufall .
Jedenfalls hatte ich das jetzige 2. Ez Jahr einen Minijob . Nun ist meine Frage ob sich die Berechnung aus diesem Minijob , 12 Monate Vor der 2. Ez berechnet oder doch noch von dem Jahr vor EZ 1. Kind ?
Da hatte ich eben noch volles Gehalt und das EG war relativ hoch. Anhand vom Minijob gerechnet wäre es ja nur das Minimum vom 300 Euro plus 10% Geschwisterbonus .
Nun weiss ich nicht genau was Sache ist

Kennt sich jemand aus ? Hatte es ähnlich? In EG Antrag jedenfalls habe ich natürlich meinen Minijob mit angegeben bisher.

Danke und LG

1

Es werden nur die Arbeitsentgelte der letzten 12 Monate VOR Beginn des Mutterschutzes der aktuellen SS zur Berechnung des Elterngeldes herangezogen.
Von dem Arbeitsentgelt des Minijobs werden 100 Euro pro Monat als Werbungskosten abgezogen. Der Rest ergibt das relevante und berechnungsfähige „Nettogehalt“ zur Berechnung des Elterngeldes.

VG,
K.

2

Ok das heisst 450 euro davon 100 euro abziehen und darauf 65%? Aber mindestens 300 Euro plus Geschwisterbonus 10%, also 330 Euro EG ?

3

Fast.

Wenn Du also 12 Monate 450 Euro bekommen hast, dann 450-100=350/100 Prozent x 75 Prozent= 262,50 Euro. Also 300 Euro weil das der Mindestsatz ist.
VG,
K.

weiteren Kommentar laden
4

Obriges ist richtig. Bei der Berechnung könntest du aber Monate ausklammern und Monate von vor der ersten Elternzeit berücksichtigen. Das ist unter anderem der Fall wenn du fürs erste Kind Elterngeld bezogen hast. Falls du also zufällig im 13 und 14 Lebensmonat für Kind 1 noch Elterngeld bezogen hast, könntest du diese beiden Monate ausklammern und dafür die letzten 2 Monate volles Gehalt von vor der ersten Elternzeit berücksichtigen. Falls du das Elterngeld für Kind 1 nur 12 Monate hattest, geht das leider nicht.

Liebe Grüße

„Von diesen 12 Monaten können einzelne Monate ausgenommen werden, in denen Sie
Elterngeld bekommen haben für ein älteres Kind in dessen ersten 14 Lebensmonate“

5

Schau mal auf YouTube unter "Elterngeldtrick". Du kannst mit einer Selbständigkeit Zeiten aus der Elternzeit ausklammern, da reicht schon eine Rechnung. Hat eine Freundin von mir gemacht und es hat geklappt. Sie hat dasselbe Elterngeld wie bei Kind 1 bekommen.

7

Wann begann dein Mutterschutz, der wird auch ausgeklammert. Du schreibst deine Elternzeit beginnt 1 Tag nach Ende der 2 Jahre erste Elternzeit?
Damit verschiebt sich dein Bemessungszeitraum eventuell in den EG-Bezug ... Hast du EG-Plus im 13 und 14 Lebensmonat bezogen dann werden diese auch übersprungen?

Da sich die EG-Ersatzrate bei Niedrigeinkommen aber auf bis zu 100% erhöht (0,1 % je 2 Euro unter 1000€) wäre die Ersatzrate bei 350€ (450€ - Werbungskostenpauschale) entsprechend (1000-350)/2€ x 0,1% =32,5% -> 67% + 32,5% = 99,5% Ersatzrate

EG wäre also bei 350€ x 99,5% = 348,75€ Elterngeld und damit mehr als der Mindestsatz!

Dazu dann noch 75€ Geschwisterbonus bis das 1. Kind 3 Jahre alt ist.