Krankschreibung fürs Kind - 20 Tage (Zeitsoldaten)

Hallo,

vielleicht kann mir einer von Euch helfen.

Mein Freund und ich haben einen gemeinsamen Sohn (2 Jahre), der in die Krippe geht, weil wir beide voll berufstätig sind. Laut Gesetz stehen uns 20 Tage im Jahr zur Verfügung, die wir Zuhause bleiben, wenn Paul krank ist. 10 Tage pro Elternteil.

Bei meiner Arbeit kein Problem. Ich schicke die Krankschreibung als Kopie zum Arbeitgeber und das Original zur Krankenkasse. Der Tag wird mir vom Gehalt abgezogen und ich bekomme ihn von der Krankenkasse bezahlt.

Jetzt zu unserem Problem. Mein Freund ist Zeitsoldat und kann nur zuhause bleiben, wenn sein Chef das erlaubt. Er hat aber keine 10 Tage, die er dafür nehmen kann, sondern muß Urlaub nehmen. Er sagt, es gibt beim Bund leider kein Gesetzestext. Ist das richtig? Stehen im keine 10 Tage zur Verfügung? Könnte ich dann seine 10 Tage übernehmen? Er ist allerdings nicht in einer Krankenkasse sondern übern Bund versichtert. Paul ist bei mir mitversichtert. Verheiratet sind wir auch nicht.

Ich hoffe ihr habt meine Frage verstanden und könnt mir weiterhelfen.

LG Kathrin

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Hallo kathrin

Ich war auch mal Zeitsoldat und hatte eine "Kameradin" mit Kindern.
Also die hat diese 10 Tage voll genutzt.
Ok, das ist jetzt 7-8 Jahre her.

Vielleicht sollte er das noch mal mit seinem Spieß klären? Die müßten das doch genau wissen. Außerdem müßte das ja auch in irgendeiner Verordnung stehen.

Lieben Gruß, Jana + Franziska (*08.09.06)

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Hallo!
bin selbst Zeitsoldatin und arbeite im SanBereich!
Er soll zum Truppenarzt ihm die Sachlage schildern und sich KZH (Krank zu Hause) schreiben lassen über den Zeitraum!
Ansonsten über den Spieß oder Rechnungsführer!
Denn ihm stehen definitiv auch die Betreuungstage zu!!!!!
Ansonsten gilt für Soldaten die Rechte wie im öffentlichen Dienst! Steh soweit eigentlich alles im Soldatengesetz!!!!
Lg Sarah

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Hallo!
Also es gibt zwei rechtliche Grundlagen auf die ihr euch beziehen könnt.
1.) die Soldatenurlaubsverordnung
http://bundesrecht.juris.de/soldurlv/BJNR005290957.html

hier sagt § 9 aus, dass die REgelungen für Bundesbeamtinnen und Beamte analog gelten.

und das ist
2.) die Sonderurlaubsverordnung http://bundesrecht.juris.de/surlv/BJNR009020965.html
Im §12 Nr. 7 ist die Betreuung kranker Kinder und Angehöriger geregelt. Es sind mindestens 4 Tage.

Wenn sich der Chef von Deinem Süßen querstellt, würde ich den Personalrat zu Rate ziehen.

Viel Erfolg.
snoopy128#hund

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Guten Tag,
mein Freund ist auch Zeitsoldat, meines wissens gibts da "Sonderurlaub" und der wird nicht vom normalen Urlaub abgezogen, aber ich glaube nicht dass das 10Tage sind,ich glaub 3 oder so.

LG Gudrun

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Vielen Dank für für Eure schnellen Antworten.

Gruß Kathrin