Arbeitsamt und Kinderbetreuung - bitte helfen!

Hallo,

helft mir bitte mal!

Es geht um Folgendes:

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=28&tid=2322012&pid=14764230

Es wäre so super, wenn mir jemand etwas dazu sagen könnte!

1

Hallo,

das AA hat da schon recht.

Wenn Du angibst, dass Du dem Arbeitsamt für 16h zur Verfügung stehst und darum ALGI beziehst, dann musst Du auch für die Betreuung sorgen und NUR auf Grund Deiner Angaben wurdest Du vom AA dieser Maßnahmen (die ja im Rahmen Deiner Angegebenen Zeit der Du dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehst liegt) zugeteilt.

Ergo kommen die auch nicht für die Kosten auf.

Anders wäre es wenn Du NUR ALGII beziehen würdest, dann müsste Dir die ARGE die Betreuungskosten erstatten die Dir entstehen wenn Du an einer Maßnahmen teilnehmen musst obwohl Dein Kind unter 3 Jahren ist.

Du kannst höchstens beim JA nach einer Kostenübernahme bzw. zumindest einem Zuschuss für die Betreuungskosten nachfragen.

Warum stellst Du Dich beim AA denn überhaupt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung wenn Du (eigentlich) keine Betreuungsmöglichkeit hast?
Nur damit Du 300€ ALGI bekommst?

Versteh ich nicht.

Gruß Krüml

3

Ich hab doch eine Betreuungsmöglichkeit bei meinen Eltern und Schwiegereltern. Aber da beide mehr oder weniger selbstständig sind muss ich ihnen für die Zeit, wo die Kleine da ist, eben auch ein bisschen Geld geben. Wir haben ja auch Spritkosten usw.

Wie soll ich die Kleine denn bei einer Tagesmutter unterbringen, wenn die Kosten für die TM das Geld vom AA komplett fressen??

5

Wie gesagt, beantrage beim JA die Kostenübernahme, die wird allerdings (wie schon von einer anderen Posterin erwähnt) nur bei "offiziellen" Betreuungspersonen übernommen, sprich eine Tamu, oder KITA.

Gruß Krüml

2

Was ist denn mit dem Jugendamt?
Hast Du Dich da mal informiert?

Soweit ich weiß, übernehmen die doch einen Teil der Betreuungskosten.
Allerdings nicht, wenn es Schwiegermama usw. ist.

Lg,
Sandra

4

Ich hab mit der Dame telefoniert, die bei uns die Daten der TM rausrückt. Sie sagt, sowas gibt es nicht :-[

Ich werde noch verrückt, echt.

Da kriegt man eh nur ein paar Kröten, darf sich ständig für alles mögliche rechtfertigen und wenn man etwas braucht, stellen sie sich eh quer.

Was ich nicht verstehe ist der Satz

http://www.arbeitsagentur.de/nn_26530/Navigation/zentral/Buerger/Familie/Kinderbetreuung/Kinderbetreuung-Nav.html

"Kostenübernahme

Kosten übernimmt die Agentur für Arbeit in Höhe von 130 Euro monatlich je Kind, und zwar unabhängig von der Höhe der Ihnen tatsächlich entstehenden Kosten."

Warum schreiben sie das denn hin, wenn man nichts bekommt ??!!

6

Hallo,

das ist ja alles ziemlich verwirrend wie ich finde.

Also ich beziehe ALG1 sowie Kinderbetreuungskosten und besuche eine Weiterbildung (vom AA) allerdings Vollzeit.

Was ist denn das für eine Maßnahme die du da machst? Bekommst du denn Fahrgeld?

Sicherlich musst du für den Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen, aber das heißt noch lange nicht das du dein Kind in eine Einrichtung geben musst wenn deine Elternzeit zu Ende ist. Und da du ja mehr oder weniger, durch die Maßnahme, gezwungen bist dein Kind betreuen zu lassen würde ich schon sagen das dir die Betreuungskosten zustehen. Aber nur wenn dein Kind in einer Einrichtung (Tagesmutter weiß ich nicht, müsste aber auch gehen da du sie ja bezahlst) angemeldet ist und du das nachweisen kannst.

Versuche dich doch einfach mal bei dem Infotelefon vom Arbeitsamt zu informieren, vielleicht kennen die sich da auch aus und können dir eine konkrete Aussage geben.

Ich hoffe ich konnte dir ein bißchen helfen.

lg