Hallo zusammen,
ich habe eine Frage bezüglich des Rechtsanspruches für Kinderbetreuung.
Mir ist bewusst, dass der Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung (infolge "KiTa-Platz" genannt) i. d. R. für ein 1-jähriges Kind besteht. Es gibt Ausnahmen für U-1 Kinder, diese möchte ich hier aber nicht beleuchten.
Wir erwarten in den nächsten Tagen unseren Nachwuchs und sind selbstverständlich total gespannt und voller Vorfreude! Heute haben wir uns über die Kinderbetreuung in unserer Stadt (in NRW) informiert. Der Aufnahmetag ist immer der 01.08. des Jahres.
Wenn das Kind also in den nächsten Tagen geboren wird, ist es am 01.08.2019 ca. 10 Monate alt und damit unter 1 Jahr. Die Elternzeit der Mutter endet nach 12 Monaten Anfang Oktober.
Nun zur Frage:
Falls wir keinen KiTa-Platz zum 01.08.2019 zugesprochen bekommen, könnten wir dann den Anspruch einklagen? Das Kind ist zum Stichtag noch nicht 1 Jahr alt, wird es aber zwei Monate später sein. Wie soll die Betreuung des Kindes geregelt werden, wenn Mutter und Vater beide berufstätig sind und man nur ein Jahr Elternzeit hat?
Könnten wir erst im Folgejahr (wenn also das Kind 1 Jahr und 10 Monate alt ist) den Rechtsweg einschlagen?
Ich kann mir nicht vorstellen, dass wir die ersten Eltern sind, die sich mit dieser Frage beschäftigen. Das Internet war bisher leider nicht sehr gnädig mit uns, daher die konkrete Anfrage hier im Forum.
Wer kann uns bei dieser Fragestellung weiterhelfen?
Ganz liebe Dank im Voraus!
Gruß,
Friedl
Rechtl. Anspruch auf KiTa-Platz für 10-monatiges Kind
Du kannst den Rechtsweg ab Oktober einschlagen.
Welche „Regeln“ die Kitas haben ist mMn unerheblich.
Der Rechtsanspruch besteht ab dem 1. Geburtstag.
Falsch, unter Umständen auch unter 1 Jahr.
Ja möglich, aber eben unter Umständen
Hallo und guten Abend! Ich kann dir leider kein Rat geben,da ich nicht in der Lage bin/war. Aber soweit ich weiss gibt es nur ein Anspruch auf einem Kindergartenplatz ab 3 Jahren. Alles gute für euch
Das ist käse
OK ich korrigiere mich, seit 2013 hat man wohl Anspruch. Wusste ich nicht, tut mir leid
Die meissten suchen sich wohl eine tagesmutter bis das kind dann regulär in die Krippe kommt.
Recht haben und Recht bekommen sind vorab gesagt schonmal 2 paar Stiefel.
Der Rechtsanspruch gilt ab dem 1. Geburtstag und ist nicht nur an Krippen und Kitas gebunden. Sondern umfasst auch das Spektrum mit Tagesmüttern, die in der Regel, anders als Großeinrichtungen (die mehr Kinder betreuen wie Krippen, Kindergärten und Kitas) - auch unterm Jahr regulär aufnehmen. Kitas (sag ich jetzt mal übergreifend auf alle Kindertageseinrichtungen betreffend) hingegen nehmen unterm Jahr nur dann auf, wenn jemand unterm Jahr kündigt oder wechselt oder ne Einrichtung neu aufmacht. Ggf auch wie bei unserer Krippe letztes Jahr (das war aber ne Ausnahme) die hatten zum September noch Personalmangel und jede Gruppe statt mit 12 Kinder nur mit 8-10 Kindern bestückt und im Februar (ein halbes Jahr später) die restlichen jeweils 12 Plätze voll gemacht, als dann der Personalstand gedeckt war. Das ist aber irre selten.
Bei uns ist es so, dass ich durch den Geschwisterbonus vom großen schon mündlich garantiert nen Kitaplatz für das 2. Kind (im Januar wird es geboren) erhalten werde in der selben Einrichtung (mit der ich sehr zufrieden bin). Aber der "garantierte" Platz kann mir auch nur zum September (in Bayern beginnt das immer erst Anfang September) angeboten werden und nicht für Januar oder Februar übernächsten Jahres. Ergo bleib ich 21 Monate daheim, nehm 22 Monate Elterngeldplus in Anspruch (die max. Zeit) und die Eingewöhnung beginnt mit 20 Monaten.
Du musst halt auch eine Anmeldung bei allen Tagesmüttern deiner Region nachweisen, nicht nur bei allen Krippen. Und zwar am besten sobald das Kind auf der Welt ist. Vorher nehmen die meisten Einrichtungen sowieso keine Anmeldungen an! Und in München läuft eh alles über nen Kitafinder da geht vor der Geburt nix und auch nix vor 12 Monaten vorm Start. Erst 12 Monate vorher wird das Anmeldeportal freigeschaltet für Anmeldungen. Die Bestätigungen gehen alle am selben Tag raus und das ist in der Regel im April, danach ist es schwer noch unter zu kommen und nur möglich wenn im Nachhinein jemand abspringt! Erst wenn du in alle Richtungen ausreichend geschaut hast... und überall keine Zusagen für ab 12 Monaten bekommen hast. Kannst du ab dem 1. Geburtstag deinen Rechtsanspruch bei der Stadt in der du gemeldet bist erheben. Das du aber Lohnersatzanspruch bekommst für deinen ausfallenden Lohn, kannst du in der Regel nur übers Gericht einklagen und bis das dann ein Urteil gibt, können Monate ins Land gehen. Bekommst zwar Rückwirkend auch wieder zurück. Aber wenn zwischen Rechtsanspruch stellen und Gerichtsurteil bekommen z.b. 5 oder 6 Monate liegen... musst du diese 5-6 Monate auch erstmal finanziell überbrücken. Auf ALG 1 hast du solang du in nem Arbeitsverhältnis offiziell drin steckst keinen Anspruch und ALG2 zur Aufstockung bekommst du auch nur dann, wenn dein Partner nicht mehr als eine gewisse Summe verdient. Ggf. hättet ihr dann noch Glück beim Wohngeldzuschuss.
Also das es in Bayern immer ab September beginnt kann ich nicht bestätigen. Unsere Kita nimmt Kinder in jedem Monat auf wenn Platz ist bzw. man rechtzeitig anmeldet.
Bestimmt jede Einrichtung idividuell.
Ich schreib ja auch, das es unterm Jahr möglich ist, aber irre selten. Denn fakt ist. Aufgenommen wird zum September (Kita/Schulstart in Bayern). Warum? Im Kindergarten verlassen die Kinder wann bekanntermaßen die Einrichtung? Richtig, wenn die Schule beginnt, ergo Ende August (und im August haben fast alle Einrichtungen Sommerferien ergo wird erst danach gestartet). Wenn kein Kind Austritt, kann auch kein neues Kind aufgenommen werden. Ergo nimmt der Kindergarten vornehmlich (nicht ausschließlich - wiegesagt es gibt auch mal die von mir beschriebenen Ausnahmen falls wer wegzieht etc.) zum September auf. Wenn der Kindergarten vornehmlich zum September aufnimmt, kann die Kinderkrippe auch nicht früher mehr Platze schaffen, wenn alle belegt sind. Die staatliche Kitas (auch jene von Trägern der Kirche, BRK und co werden von der Stadt mit beeinflusst) sind angewiesen ihre freien Plätze aufgrund der Mangelsituation von höherer Nachfrage als es Angebote gibt. Zeitnah wieder zu füllen. Außer sie können z.b. durch zeitweiligen Personalmangel etc. begründen, warum trotz freier Plätze nicht alle derzeit gefüllt werden.
Unterm Jahr werden nur Plätze frei, wenn jemand wegzieht, die Einrichtung wechselt, ne Kita neu aufmacht unterm Jahr oder zeitweilig zum Kitastart ein Personalmangel geherrscht hat, der erst unterm Jahr gedeckt werden kann.
Das gilt überall dort - wo wie in München, Augsburg - in Ballungszentren ein Einrichtungsmangel herrscht und mehr Kinder einen Platz benötigen als es Angebote gibt.
Das gilt nicht für GANZ Bayern. Wenn man natürlich irgendwo in der Pampa lebt wo die Einrichtungen NIE gänzlich ausgeschöpft voll sind - hat man normal auch keine Probleme unterm Jahr unter zu kommen. Das gilt aber nur in Regionen wo der Bedarf weitestgehend gedeckt ist oder tatsächlich die Nachfrage niedriger ist als das Angebot. Meine Freundinnen aufm Land haben gar keine Probleme jederzeit unterm Jahr aufgenommen zu werden. In München kannst das aber knicken. Ich kenn zwar welche die unterm Jahr aufgenommen wurde. Das waren aber entweder Betriebskrippen (die eine Bekannte arbeitet bei BMW und die haben eigene Einrichtungen) ... gänzlich private (die auch unterm Jahr kontingente haben weil sie eben nicht gezwungen werden freie Plätze sofort zu besetzen) Einrichtungen oder wenn wie bei 2 Bekannten ums Eck gerade ne Krippe zum gebrauchten Zeitpunkt neu aufgemacht hat und man z.b. im Februar Glück in der Aufnahme hatte, als die Einrichtung eröffnet wurde. Ansonsten betont unsere Krippe, wie die Stadt selbst und auch die Kindergärten... das die REGULÄRE Aufnahme stehts zum September beginnt. Der Rest sind Ausnahmen aber keine regulären Fälle.
Hallo,
es wurde hier ja bereits erklärt, daß der Anspruch auf Betreuung auch Kindertagespflege einschließt.
Wir haben damals keinen Kita-Platz bekommen, allerdings waren bei einer Tagesmutter noch Kapazitäten frei. Dort hat uns leider einiges sehr gestört, so daß ich ein weiteres Jahr ohne Einkommen zuhause geblieben bin.
Ihr solltet euch überlegen, die Elternzeit vielleicht doch noch zu verlängern bzw. mit dem Arbeitgeber darüber zu sprechen. Dann könnte in der Elternzeit Teilzeit gearbeitet werden oder, wenn für den Arbeitgeber okay, diese auch vorzeitig wieder gekündigt werden.
Auch solltet ihr die Eingewöhnung nicht außer Acht lassen, die kann gerne mal mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
LG
Huhu!
Da kocht leider jede Stadt in NRW ihr eigenes Süppchen. Für euch ist wichtig, dass ihr euren Rechtsanspruch auf euren Betreuungsplatz rechtzeitig beim Jugendamt anmeldet. Ihr habt ab dem 1. Geburtstag eures Kindes Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Das muss aber nicht ein KiTa-Platz sein, sondern kann durchaus eine Tagesmutter sein.
In unserer Stadt (NRW) gibt es z.B. überhaupt keine Krippenplätze für unter 2-Jährige. Alle Kitas nehmen nur im Sommer auf und Kinder, die zu diesem Zeitpunkt jünger als 2 Jahre sind und betreut werden müssen, kommen zu Tagesmüttern.
Viele Grüße!
Erst einmal, danke für die vielen Antworten.
Dass der Rechtsanspruch auch für Tagesmütter zutrifft, ist mir bewusst. Daher der Nebensatz im Original Posting "Rechtsanspruch auf eine Kinderbetreuung (infolge "KiTa-Platz" genannt)"... ist aber nur eine Randnotiz.
Dass Recht haben udn Recht bekommen zwei Paar Schuhe sind und dass wir uns auch weitere Optionen überlegen (müssen), ist ebenfalls klar.
Meine Frage ziehlte darauf ab, ob ich den Rechtsanspruch erst ab dem Geburtstag z.b. 03.10.2019 gelten machen kann und damit *nach* dem eigentlichen Starttermin 01.08. und in Folge dessen ein Jahr warten muss, bis dass der Rechtsanspruch realisiert werden kann. Oder ob der Rechtsanspruch schon ab dem 01.08.*2018* gilt, da das Kind ja darauffolgend 1 Jahr alt wird und ab dem Geburtstag betreut werden muss (unabhängig ob KiTa oder Tagespflege).
Oder - dritte Möglichkeit - dass das Kind unterjährig, ab dem Geburtstag in die KiTa / Tagespflege aufgenommen werden muss (aus rechtl. Sicht)
Hey!
Ihr müsst euren Bedarf sechs Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn - in eurem Fall also sechs Monate vor dem ersten Geburtstag eures Kindes - schriftlich bei dem für euch zuständigen Jugendamt anmelden.
Schau mal hier: https://www.kita.nrw.de/eltern/kindertagesbetreuung-nordrhein-westfalen
Viele Grüße
Ach so: Möglichkeit Nummer drei :)
Hallo,
wir wohnen auch in NRW, man kann hier zwar ab 1 Jahr einen Betreuungsplatz einklagen, das dauert aber und die Frage ist ja, möchte man sein 1 Jahr junges Kind wirklich IRGENDWO betreuen lassen? Man möchte ja eigentlich einen schönen Platz mehr oder weniger aussuchen und nicht einfach irgendwo rein gesteckt werden. Wir haben sehr lange gesucht, ab Geburt zig Anträge gestellt und zusätzlich noch viel im Bekanntenkreis rum gefragt und so zufällig einen Platz U2 gefunden. Ich kann euch nur raten ganz viele Plätze anzufragen, auch Tagesmütter, Pflegenester etc.! Und wenn es irgendwie geht, spart ein bisschen um zur Not noch ein paar Monate Elternzeit dran zu hängen.
LG