Hallo
ich habe 2 Jahre Ez genommen und möchte nun verlängern. Vorerst würde ich aber nur um 3 weitere Monate verlängern wollen. Je nachdem wie bis dahin unsere Situation ist könnte es aber sein, dass ich nochmal komplett auf insgesamt 3 Jahre verlängern würde. Geht das? Kann man mehrmals seine Ez verlängern? Muss der Arbeitgeber das genehmigen und wo kann man sich darüber richtig informieren?
Vorab: gleich auf 3 Jahre zu verlängern ist eigentlich keine Option.
Liebe Grüße
Elternzeit verlängern
Das musst du tatsächlich in erster Linie mit deinem AG klären.
Bei mir wäre es kein Problem gewesen,aber es geht tatsächlich nicht überall so einfach
Viel Erfolg
Das war st falsch, sie kann problemlos verlängern , auch um 3 Monate.
Falsch ist so relativ.
Gibt genug Frauen,die in einem kleinen Betrieb damit echt stress bekommen haben
Gesetzte hin oder her.
Damit ist meine Aussage,es mit dem AG zu klären nicht direkt falsch ☺️
Der Arbeitgeber muss bei einer Verlängerung leider nicht zustimmen. Da musst du auf die Kulanz deines Arbeitgebers hoffen. Ansonsten könnte der Papa auch Elternzeit nehmen
„Da musst du auf die Kulanz deines Arbeitgebers hoffen“
Das ist natürlich falsch!
Die erste Verlängerung (in deinem Fall um 3 Monate) kann dein AG nicht ablehnen. Die 2. Verlängerung dann jedoch schon. Nur mit der Verlängerung direkt bis zum 3. Lebensjahr wärst du also auf der sicheren Seite, dass dein AG dein Wunsch nicht ablehnen kann.
Du kannst problemlos mit einer Frist von 7 Wochen deine Elternzeit verlängern, auch erst einmal für 3 Monate. Es zählt dann immer noch als ein Zeitabschnitt Elternzeit.
Informieren kannst du dich im entsprechenden Gesetz, dem BEEG.
Wenn du nicht wieder vollzeit nach der Elternzeit arbeiten möchtest, dann wäre eine Verlängerung auf 3 Jahre ja doch eine Option.
Vielen Dank das hilft mir weiter
§ 16 BEEG
„… Jeder Elternteil kann seine Elternzeit auf drei Zeitabschnitte verteilen; eine Verteilung auf weitere Zeitabschnitte ist nur mit der Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Der Arbeitgeber kann die Inanspruchnahme eines dritten Abschnitts einer Elternzeit innerhalb von acht Wochen nach Zugang des Antrags aus dringenden betrieblichen Gründen ablehnen, wenn dieser Abschnitt im Zeitraum zwischen dem dritten Geburtstag und dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes liegen soll…“
Es kommt also darauf an. Wenn die 2 Jahre dein erster Zeitabschnitt war, dann geht es mit 3 Monaten und dann auf 3 Jahre, sofern dein Kind dann max. 3 Jahre alt ist.
Danke, auch das hilft mir weiter.
Das einzige was du machen musst ist deinen Arbeitgeber zu informieren. Du brauchst nicht die Zustimmung des AG
Danke