Betreuungs-Vertrag

Hallo zusammen,

vielleicht kann mir jemand weiterhelfen, der etwas Ahnung hat😉

Gibt es eine Vertrags-Rücktritts-Frist (zb 14 Tage wie bei anderen Sachen üblich) bei der ich ohne Begründung den Betreuungsvertrag kündigen kann?
Wenn ja, ab wann gilt diese Frist. Datum der Unterschrift oder der Start Kinderbetreuung?

Muss ich den monatlichen Betrag auch weiter zahlen, wenn der frei gewordene Platz durch ein Kind der Warteliste besetzt wird?

Im Vertrag steht bzgl einer Kündigung, 3 Monate zum Monatsende.

Danke für eure Hilfe 🙂

Viele Grüße

1

Das, was du meinst, ist eins Widerrufsrecht. Das gibt es bei Betreuungsverträgen nicht.
Es gilt die vertraglich festgehaltene Kündigungsfrist.

Willst du den Platz nicht antreten? Dann rede am besten mit der Leitung. Vor Betreuungsbeginn ist so ein Platz meist schnell anderweitig vergeben. Das wäre in dem Fall für alle das Beste. Dann musst du natürlich auch keinen Beitrag zahlen, wenn ein anderes Kind den Platz besetzt. Die Kita darf nicht doppelt kassieren.

Wenn du zu nach Betreuungsbeginn kündigst, zahlst du mindestens den angefangen Monat - ja nachdem wie schnell das nächste Kind eben nachkommt. Aber auch 2 Wochen vorher könnte theoretisch natürlich zu knapp sein.

Daher würde ich sobald wie möglich das Gespräch suchen.

2

„Gibt es eine Vertrags-Rücktritts-Frist (zb 14 Tage wie bei anderen Sachen üblich) “

Nein, die gibt es auch nicht bei anderen Sachen außer z. N. Internetgeschäften, außer es ist vertraglich vereinbart.

Alle Vertragsbedingungen stehen im Vertrag.

Wenn da die Option „Kündigung mit 3 Monaten Frist“ genannt ist, dann musst du kündigen und 3 Monate weiter bezahlen.