VERSUCHTER SCHWANGERSCHAFTSABBRUCH --> BRIEF VON DER STAATSANWALTSCHAFT

Hallo!


Habe vor ner ganzen Weile (glaube vor 7 Wochen) das erste
Mal geschrieben. Vielleicht kann sich der ein oder andere
noch daran erinner.

Es ging um den "Versuchten Schwangerschaftsabbruch"
den meine Erzeugerin (...) bei mir durchgeführt hat.

Vorgestern bekam ich einen Brief vom Staatsanwalt:




***

Das Verfahren wurde daher mit Verfügung vom
16.01.2006 eingestellt.

Etwaige zivilrechtliche Ansprüche werden durch diese
Entscheidung nicht berührt.

Hochachungsvoll"





Mir wurde des weiteren gesagt das sie eine Geldstrafe
bezahlen musste.
Warum wurde dieses Verfahren eingestellt?
Ich vertshe das nicht!! Ich bin darüber schon etwas
entsetzt! Sie hat damals versucht mein Baby zu
TÖTEN!!! Und dann nur eine Geldstrafe??!!#schock

Bitte um eure Meinung. Vielen Dank!


LG Avril

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Was sagt Dein Anwalt?

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Lies dir nochmal den letzten Satz des Schreibens durch. Du kannst noch immer dagegen vorgehen. Für den Staat ist die Sache abgeschlossen.

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Hallo...

Darf ich fragen woher du kommst 97???

gruss
Schallraucher

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Bin mir nicht ganz sicher wie es bei euch ist, aber bei uns bekommt man wenn man ein kleines kind hat und sich keinen anwalt leisten kann, die anwaltskosten bezahlt.
versuchs mal und geh einfach zum anwalt und frage nach

liebe grüße sarah

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Liebe Avril!

Ich habe Deine Geschichte mitverfolgt. Und so richtig weiß ich Dir nicht zu antworten. Leider ist es für die Betroffenen immer schwer eine Entscheidung der Staatsanwaltschaft zu akzeptieren.

Aber: Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft zeigt, dass sie Deine Mutter für schuldig hält, die Tat von der Schwere her aber so gering ist, das das Verfahren gegen Zahlung einer Geldstrafe eingestellt werden kann. Nun, davon hat sie Gebrauch gemacht. Im Übrigen handelt es sich nicht um eine Geldstrafe, sondern um einen Geldbetrag, den sie an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen musste. Damit hat deine Mutter die Tat eingestanden!

Hätte deine Mutter den Geldbetrag nicht gezahlt, wäre es zur Anklage gekommen. Dann hättest Du vor einem Richter als Zeugin aussagen müssen. Hättest Du das gewollt? Im Ergebnis wäre sie auch mit einer Geldstrafe davon gekommen. Und dabei spielen viele Gründe eine Rolle. Z.B. dass sie nicht vorbestraft ist, sie eingestanden hat, etc. Und dabei geht man davon aus, dass das Gesetz für einen Schwangerschaftsabbruch eine Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren ODER Geldstrafe vorsieht.

Es sollte für Dich eine Genugtuung sein, dass Du mit deiner Stafanzeige ERFOLG hattest. In Berlin wäre es wahrscheinlich gar nicht erst zu weiteren Ermittlungen gekommen vor lauter Arbeitsüberlastung der Staatsanwälte! Nur mal grob gesprochen.

Deiner Mutter wurde quasie bestraft. Ich will keine Partei für Deine Mutter ergreifen, sonderen Dir aus neutraler Sicht sagen, wie es ist.

Caro

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Hallo Avril,

bitte nimm es nicht persönlich aber ich habe den Brief aus deinem Beitrag herauseditiert. Das Veröffentlichen von Briefen kann eventuell Schwierigkeiten mit sich bringen, auch wenn es keine persönlichen Schreiben sind. Du hast aber ja schon Antworten dazu bekommen.

Viele Grüße

Sabine
urbia-Team

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Da steht doch unten sicher drunten auf dem Schreiben, was man tun kann, wenn man mit der Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden ist ..... :-)

oder faked hier mal wieder jemand lustig drauflos.. aber in
Unkenntnis der juristischen Dinge ? .... :-(

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hy avril

wo ist der link dazu? möchte deine geschichte auch mal durchlesen....

kannst du den echt bitte hinschreiben?

lg anja

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Hier ist der Link zum Orginalthread

http://www.urbia.de/forum/index.html?area=thread&bid=30&id=289177&pid=1900221